Kann mir das bitte mal einer auf deutsch erklären?

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Ist mir heute in´s Haus geflattert:

Neue Geschäftsbedingen(AGB) der Banken und Sparkassen in der BRD ab 01.11.09

Punkt Nr. 19 Haftung der Sparkasse, Absatz (3) Haftung bei höherer Gewalt. Unter anderem:

„Die Sparkasse haftet nicht für Schäden,... die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.“

Was zum Henker ist die Hohe Hand des In- und Auslandses und welche Schäden könnte die auf meinem Konto verursachen?

Punkt Nr. 21,Pfandrecht, Sicherungsabtretung, Absatz (1) Umfang. Dort steht:

„Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeglicher Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen...“

What the f...ck? :kerze:
 

Ein_Liberaler

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Ich vermute mal Eingriffe des Gesetzgebers sind gemeint. Ich hatte letztens ein "ernstes Gespräch" mit meinem Bankberater, war eigentlich das Gegenteil, nämlich sehr lustig. Versuch doch auch mal eins zu führen und ihn einfach zu fragen.
 
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Der Gesetzgeber - auch der aus dem Ausland verursacht auf meinem Konto einen Schaden für den die Bank nicht haftet?

Hab ich das richtig verstanden?

Wie muss ich mir das vorstellen?
 

Ein_Liberaler

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Was weiß ich? Wenn Du ein kleines Aktiendepot hast und Onkel Sam Chrysler verstaatlicht, ist die Sparkasse nicht schuld, oder so.
 

Themis

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Vielleicht hat ja Punkt Nr. 19 Absatz 3 mit den neulich getroffenen Maßnahmen zur Auflösung der Steueroasen zu tun?
 

holo

Ehrenmitglied
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shechinah schrieb:
Ist mir heute in´s Haus geflattert:

Neue Geschäftsbedingen(AGB) der Banken und Sparkassen in der BRD ab 01.11.09

Punkt Nr. 19 Haftung der Sparkasse, Absatz (3) Haftung bei höherer Gewalt. Unter anderem:

„Die Sparkasse haftet nicht für Schäden,... die durch Verfügungen von hoher Hand des In- und Auslands eintreten.“

Was zum Henker ist die Hohe Hand des In- und Auslandses und welche Schäden könnte die auf meinem Konto verursachen?

Punkt Nr. 21,Pfandrecht, Sicherungsabtretung, Absatz (1) Umfang. Dort steht:

„Der Kunde räumt hiermit der Sparkasse ein Pfandrecht ein an Werten jeglicher Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige Verfügungsmacht gelangen...“

What the f...ck? :kerze:
$19 ... oh Pardon ... §19 besagt, dass Verfügungen durch diese Bundesregierung oder die EU oder einem Eroberer, die deine Werte verringern, nicht durch die Spaßkasse ersetzt werden.
Wenn die nächste Regierung - schlimmstenfalls eine Verbotskeule-schwingende SPD der Ansicht ist, im Nachhinein irgendwelche Sparverträge zu besteuern, dann steht das ja im Gegensatz zu dem, das einem einmal der Berater erklärte.
So liest sich das zumindest für mich.
An dieser Stelle frage ich mich nur, wieso so ein Paragraf überhaupt nötig sein sollte.
Wird Riester kräftig besteuert? Müssen einmalig alle Zinsen als "Notopferspende" für miserable Weltwirtschaftspolitik herhalten?
Wissen die Bilderberger davon? ;)

§21 ... man muss nicht Eigentümer sein ... der Besitz reicht ... und bei Verdacht z. B. auf Insolvenz behält die Spaßkasse (nun mit Recht) die Einzahlungen deiner Klienten ein, um damit deine Schulden zu tilgen?
Liest sich für mich so.

Gruß
Holo
 

jones

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§ 19 ganz banal: Du bekommst einen Strafzettel in Belgien der Betrag wird von deinem Konto gepfändet und die Sparkasse muß nicht überprüfen, ob zu Recht oder nicht.

§ 21 ganz banal, Du hast ein Schließfach und zahlst die Rechnung nicht, dann kann sich die Sparkasse an dem Inhalt bedienen. (Du hast ein Depot und zahlst die Gebühren nicht, dann kann sich die Sparkasse auch dort bedienen)

Eine nachträglich festgelegte Besteuerung ist so einfach nicht zu machen; das Stichwort dafür ist dieBesitzstandswahrung
 
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Ahh - O.K. - danke Jones.

Aber war das bisher nicht auch so?
Wenn ein Gläubiger mein Konto gepfändet hatte, ist die Bank doch auch nicht Schadensersatzpflichtig gewesen oder?
 

jones

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Bisher konnten ausländische Gläubiger nicht so einfach pfänden; und bisher war die Bank bei einer unberechtigten Pfändung sehr wohl schadenersatzpflichtig. (z.B. Wenn ein Bekannter mit Deinem auto mit 150 Sachen in der Innenstadt geblitzt wurde)
 

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