TheUnknown
Großmeister
- Registriert
- 24. März 2003
- Beiträge
- 768
Ich hätte mal eine Frage und vielleicht kann mir dazu jemand eine konkrete Auskunft erteilen und diese auch irgendwie durch Quellen für mich belegen.
Ich war bisher der Meinung das die Verbreitung von selber aufgenommenen Serien, Dokus, Nachrichten etc im Internet legal ist, da es ja auch kein Problem darstellt diese Sendungen auf DVD oder VHS aufzuzeichnen und dort (legal?) zu vervielfältigen um sie kostenlos an Freunde weiterzugeben. Schliesslich zahlt derjenige auch GEZ Gebühren für den PCs und ob er sich die Sendung nun runterlädt und am PC ansieht oder die Glotze dafür benutzt ist doch eigentlich egal, oder??
Nachdem mir aber nun gegenteiliges zu Ohren gekommen ist, würde ich mir gern, sofern möglich, von euch ein paar Meinungen einholen. Glaubt/wisst ihr wie das denn nun gesetzlich wirklich geregelt ist? Vor lauter Grauzonen erkenne ich im moment nicht ganz was nun tatsächlich erlaubt ist und was nicht, und ich nehme an ich bin nicht alleine.
Meine Frage bezieht sich aber nur auf Fernsehmaterial das nicht als Kauf-dvd in den regalen steht und wobei es eigentlich keine andere Einnahmequelle für den produzenten gibt und somit auch kein Schaden entstehen würde.
Habt ihr vielleicht auch dazu passende Quellen (Gesetzestexte) die das auch schwarz-auf-weiss für mich nochmal bestätigen?
Ich würde mich auch über eine rege Diskussion zu dem Thema freuen.

Ich war bisher der Meinung das die Verbreitung von selber aufgenommenen Serien, Dokus, Nachrichten etc im Internet legal ist, da es ja auch kein Problem darstellt diese Sendungen auf DVD oder VHS aufzuzeichnen und dort (legal?) zu vervielfältigen um sie kostenlos an Freunde weiterzugeben. Schliesslich zahlt derjenige auch GEZ Gebühren für den PCs und ob er sich die Sendung nun runterlädt und am PC ansieht oder die Glotze dafür benutzt ist doch eigentlich egal, oder??
Nachdem mir aber nun gegenteiliges zu Ohren gekommen ist, würde ich mir gern, sofern möglich, von euch ein paar Meinungen einholen. Glaubt/wisst ihr wie das denn nun gesetzlich wirklich geregelt ist? Vor lauter Grauzonen erkenne ich im moment nicht ganz was nun tatsächlich erlaubt ist und was nicht, und ich nehme an ich bin nicht alleine.
Meine Frage bezieht sich aber nur auf Fernsehmaterial das nicht als Kauf-dvd in den regalen steht und wobei es eigentlich keine andere Einnahmequelle für den produzenten gibt und somit auch kein Schaden entstehen würde.
Habt ihr vielleicht auch dazu passende Quellen (Gesetzestexte) die das auch schwarz-auf-weiss für mich nochmal bestätigen?
Ich würde mich auch über eine rege Diskussion zu dem Thema freuen.