servus leute,
das steht hier jetzt zwar in philo und grundsatz, ist aber mehr ne rechtliche frage:
hab bei ebay so nen "clapper" verkauft (zweimal klatschen, und das licht geht aus
)
das ding hat -natürlich- funktioniert, und jetzt, nen guten monat später meldet sich der käufer
und sagt dass das ding kaputt ist, er hätt's schon kaputt bekommen.
jetzt unterstellt er mir "arglistige täuschung"....
wer weiss was über die rechtliche situation darüber?
was ist mit "umtauschrecht"?
was hätt ich -gegebenenfalls- in die verkaufsbeschreibung reinschreiben sollen, um auf der sicheren seite zu stehen?
merci schon mal,
s.
das steht hier jetzt zwar in philo und grundsatz, ist aber mehr ne rechtliche frage:
hab bei ebay so nen "clapper" verkauft (zweimal klatschen, und das licht geht aus
das ding hat -natürlich- funktioniert, und jetzt, nen guten monat später meldet sich der käufer
und sagt dass das ding kaputt ist, er hätt's schon kaputt bekommen.
jetzt unterstellt er mir "arglistige täuschung"....
wer weiss was über die rechtliche situation darüber?
was ist mit "umtauschrecht"?
was hätt ich -gegebenenfalls- in die verkaufsbeschreibung reinschreiben sollen, um auf der sicheren seite zu stehen?
merci schon mal,
s.