eBay: Käufer beschwert sich...

Sedge

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servus leute,

das steht hier jetzt zwar in philo und grundsatz, ist aber mehr ne rechtliche frage:

hab bei ebay so nen "clapper" verkauft (zweimal klatschen, und das licht geht aus :D )
das ding hat -natürlich- funktioniert, und jetzt, nen guten monat später meldet sich der käufer
und sagt dass das ding kaputt ist, er hätt's schon kaputt bekommen.
jetzt unterstellt er mir "arglistige täuschung"....

wer weiss was über die rechtliche situation darüber?
was ist mit "umtauschrecht"?
was hätt ich -gegebenenfalls- in die verkaufsbeschreibung reinschreiben sollen, um auf der sicheren seite zu stehen?

merci schon mal,
s.
 

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Hallo,

ich verschieb es gleich mal in den Small Talk.

Ist natürlich eine seltsame Sache, daß er damit erst nach nem Monat kommt. Du hast das ganze aber sicher funtkionierend und unter Zeugen eingepackt, oder?

Bist Du privater oder gewerblicher Verkäufer. Solltest Du Privatmann sein, so hat der Käufer kein Recht auf Rückgabe.

Also im Prinzip kannst Du sehr gelassen sein.

Hast Du evtl. den Link zur Auktion?

Viele Grüße

Kai
 
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