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so, nachdem ich jetzt mein OpenOffice installiert, hab kann ich euch auch den Musterbrief zeigen, den mir die Dame von der Verbraucherzentrale gesendet hat:
damit dürfte dann doch echt alles abgedeckt sein...
na aber Jürgen haben sie ja sowas wie ne Auftragsbestätigung geschickt, wenn ich das richtig verstanden habe - da wäre es aus meiner Sicht dann schon nicht verkerht, wenn man richtigstellt, eben keine Willenserklärung dahingehend abgegeben zu haben. Sonst gibt es doch u.U. noch so etwas wie...
und andersrum in der Post von denen ja auch - im "Vertrag" kann ja sonstwas stehen :egal:
außerdem: wenn ein Einschreiben nicht angenommen wird, dann kommt das ja mit nem entsprechenden Vermerk zurück an den Empfänger, oder?
theoretisch ... wer wäre da denn in der Beweispflicht? In einem Falll mit bspw. einem Versandhandel, bei dem als Widerruf das fristgerechte Zurücksenden der Ware genügt. Muß ich als Kunde beweisen, dass ich den Artikel zurückgeschickt habe, wenn das Unternehmen behauptet, ich hätte nur nen...
"Die" können ne Menge behaupten - tun sie ja auch, wenn sie sagen, es gäbe einen Vertrag wo keiner ist - aber wo wollen "die" denn ihre Forderungen durchsetzen? Sowas wird doch erst interessant, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, oder?
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