Rechtsextremismus und rechter Terror

vonderOder

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jones schrieb:
klick sollte jetzt laufen...
jepp, läuf.

Artikel ist auch hier zu finden:
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.FOCUS Magazin | Nr. 15 (2013)
 

Themis

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Ist es denn falsch, die gezielte Tötung einer Person aufgrund eines Merkmals - z.B. der Ethnie oder der Gesinnung - durch eine nicht hoheitliche Person - z.B. einem Terroristen - als Hinrichtung zu bezeichnen?
Und wenn dem so sein sollte, so bleibt es dennoch eine Form der Liquidierung.

Ein_Liberaler schrieb:
(Meines Wissens wurden alle in Frage kommenden Medien am Vortag der Akkreditierung informiert. Die Email, die über den unmittelbaren Beginn des Verfahrens informierte, erhielten aus technischen Gründen einige Medien zu spät.)
aber gerade dieser Umstand ist doch ein Ding der Unmöglichkeit!
Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess hat der Pressestelle des Gerichts eine Mitschuld an der Verschiebung des Verfahrens gegeben. Die Pressestelle habe Journalisten vereinzelt vorab darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Akkreditierungen für die Presseplätze nach dem sogenannten Windhundprinzip vergeben werden, das heißt nach der zeitlichen Reihenfolge der Anträge.
Süddeutsche Zeitung

Ein_Liberaler schrieb:
Dann ist es evtl. geboten, einen unbefriedigenden Zustand hinzunehmen, bis ihn der Gesetzgeber korrigiert
Dann wäre aber schon zuviel Schaden entstanden. Und desweiteren hätte es dann wohlmöglich tatsächlich einen Revisionsgrund gegeben:
Interview mit dem Anwalt der Angehörigen des Mordopfers Theodoros Boulgarides

Und sehr wohl sind Angehörige der Mordopfer fälschlicherweise von den Behörden beschuldigt worden. Hier mal 2 Beispiele:

Alle in der weit verzweigten Familie sind voller Leid, aber die Hinterbliebenen dürfen nicht Opfer sein. Von Anfang an werden die Angehörigen mit abstrusen Konstruktionen zu Hauptverdächtigen und über Monate hinweg von der Polizei mit langen Verhören, Hausdurchsuchungen, Drohungen und Lügen (Enver habe eine Geliebte und zwei Kinder) heimgesucht.
Fuldaer Zeitung

Wenn jemand aus Ihrer Familie getötet wird, Sie dann selbst unter Verdacht geraten und dann bemüht sind, den Ermittlungsbehörden klar zu machen, dass deren Theorien nicht stimmen können, dieser Verdacht aber weiter aufrecht erhalten wird, ist das ein albtraumhafte Situation.
Tagesschau.de

Ich wiederhole mich: zuviel "Pannen" sind erfolgt, als das man als Bürger der Bundesrepublik, insbesondere als türkischstämmiger Bürger mit der nötigen Portion Vertrauen das Strafverfahren von Außen hätte beobachten können. Viele Behörden stehen im Verdacht der Strafvereitlung. Da ist viel Vertauen zerstört worden. Gerade deswegen ist es ein Gebot, dass bestimmte Medien nicht ausschliesst.


...die faeces ist schon am dampfen.
Auffällig viele fragwürdige Spuren: Haben sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos tatsächlich umgebracht? Warum stellt sich Beate Zschäpe nach dem Tod ihrer Neonazikumpanen den Behörden statt sich abzusetzen?
link
 
G

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Themis schrieb:
Ist es denn falsch, die gezielte Tötung einer Person aufgrund eines Merkmals - z.B. der Ethnie oder der Gesinnung - durch eine nicht hoheitliche Person - z.B. einem Terroristen - als Hinrichtung zu bezeichnen?
Und wenn dem so sein sollte, so bleibt es dennoch eine Form der Liquidierung.

Warum die Personen erschossen wurden, ist bisher nicht klar, nicht mal wer sie erschossen hat.

Eine Hinrichtung würde IMHO ein vorheriges Todesurteil voraussetzen.
Mag sein, daß der - oder die Killer ein solches vor der Tat ausgesprochen haben, dann wäre es eine Hinrichtung.

Liquidierung oder einfach Mord trifft es wohl am besten.

Der Killer wird erst dadurch zum Terroristen, wenn er ein Bekennerschrieben oder ähnliches verfasst - die DVD zählt nicht als solches.
 

Ein_Liberaler

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Eine Hinrichtung ist ein Rechtsakt. Ich möchte nicht hoffen, daß durch diesen Sprachgebrauch eine Beteiligung staatlicher Stellen suggeriert werden soll.

Daß in alle Richtungen ermittelt wird, ist gute polizeiliche Praxis. Dennoch hat die Kanzlerin bereits dafür um Verzeihung gebeten.

Die Verhandlung ist öffentlich. Die betreffenden Medienvertreter sind nicht ausgeschlossen worden, sondern sie haben sich zu spät akkreditiert. Auch wenn die Akkreditierung technisch einwandfrei verlaufen wäre, wären sie nach dem Stand der Berichterstattung nicht zum Zuge gekommen. Da die Akkreditierung nicht ohne Pannen verlief, wird sie nun wiederholt.

Ich hoffe nicht, daß Du die Märchen der Herren Yavuz und Wetzel ernst nimmst.
 

Themis

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Ein_Liberaler schrieb:
Eine Hinrichtung ist ein Rechtsakt. Ich möchte nicht hoffen, daß durch diesen Sprachgebrauch eine Beteiligung staatlicher Stellen suggeriert werden soll.

Daß in alle Richtungen ermittelt wird, ist gute polizeiliche Praxis. Dennoch hat die Kanzlerin bereits dafür um Verzeihung gebeten.
Ach Gott, nein. Dann nenne es halt Exekution, Liquidierung oder Mord. Es ändert nichts am Tatbestand. Und was die Beteiligung staatlicher Stellen betrifft: natürlich handelte es sich nicht um gezielte staatliche Aktionen, sondern vielmehr um ein Versagen diverser Institutionen.
Es wurde eben nicht mit Konsequenz in alle Richtungen ermittelt. Die Richtung des fremdenfeindlichen wurde sehr schnell vernachlässigt und diverse V-Leute scheinen da sehr tief mit dringesteckt zu haben. Und bitte nicht die geschredderten Akten vergessen!
Aber das alles sollte sich im Laufe der Verhandlung ja noch weiter klären lassen.

Deutsche Sicherheitsbehörden haben nach Auffassung Edathys die Militanz von Rechtsextremen lange Zeit unterschätzt. Zudem sei nicht unvoreingenommen ermittelt worden, sondern die Täter wurden im persönlichen Umfeld der Opfer und im islamistischen Bereich gesucht. Die Quantität kritisierte der Abgeordnete nicht: 500 Beamte seien zeitweise bundesweit an den Ermittlungen beteiligt gewesen, allerdings oft unkoordiniert. „Wir brauchen mehr Zentralisierung in bestimmten Fällen“, forderte Edathy, „und wir brauchen gutes Personal mit mehr Sensibilität, mehr Kompetenz und mehr Analysekraft.“

Die fehlenden Bekennerschreiben nach den Morden seien für die Polizei eine Begründung gewesen, nicht in Richtung Rechtsextremismus zu ermitteln. Doch laut Verfassungsschutz sei bei Straftaten der rechtsextremen Szene bereits seit den 80er Jahren ein Merkmal, keine Bekennerschreiben zu hinterlassen, um so eine Unruhe in der Gesellschaft zu stiften. Diese Information war bei der Polizei aber nicht angekommen.

Dann doch aufkeimende Thesen, dass Neonazis hinter den Morden stecken könnten, habe die Polizei bewusst nicht kommuniziert – 2006 auch mit Blick auf die Fußball-WM in Deutschland.
Sebastian Edathy: „Polizei hat Neonazi-These bewusst verschwiegen“
 

Ein_Liberaler

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Die Zeitungen sind und waren voll von tatsächlicher oder vorgeblicher Militanz der Rechtsextremen, nur mit einer derart kaltblütig, professionell und heimtückisch durchgeführten Mordserie hat niemand gerechnet.
 

agentP

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Nein, vonderOder, du verwechselst da (mal wieder) was: Er triff nicht DEN Nagel auf den Kopf, sondern er haut nur in die gleiche Kerbe wie du und das genügt dir.
Es ist ein typischer Pirinçci: Geifernd und populistisch und ohne irgendeinen Hinweis darauf, woher er seine halbgaren Weisheiten bezieht. Aber das ist ja nix Neues, seit er vor einiger Zeit vom Völkermord an den Deutschen durch türkische Jugendbanden schwadroniert hat und zwar völlig unbeeindruckt davon, dass sämtliche Kriminalstatistiken seinem Geschwurbel widersprechen.
 

hives

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Die Juristen der Nebenklage machen klar: Ein möglichst hartes Urteil ist nicht ihr vorrangiges Ziel – sondern die Aufklärung. Mag das Gericht formal nicht für die falschen Verdächtigungen der Polizei, die Datenschredder-Affären oder das undurchsichtige V-Leute-Netz des Verfassungsschutzes zuständig sein – die Nebenkläger wollen vor Gericht trotzdem erfahren, wieso der NSU so lange unbehelligt seinen rechtsextremen Feldzug durch Deutschland führen konnte. Die Anwälte kritisieren, dass die Fehler von Polizei und Geheimdiensten nicht in der Anklageschrift auftauchen. Sie verweisen darauf, dass die mittlerweile vier Untersuchungsausschüsse wenig Aufhellung gebracht hätten: "Im Ausschuss ist vieles im nicht-öffentlichen Bereich erörtert worden – aber im Prozess gibt es kein nicht-öffentlich", sagt Lex.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-05/nebenklage-nsu-prozess
 
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Das Urteil ist doch längst klar, das Gericht hat doch keine Wahl.

Selbst wenn die Nazi Tante weiterhin den Mund hällt, und die Richter beim besten Willen keinen eindeutigen Grund finden würden, sie zu verurteilen (sind ja auch genug Beweise vernichtet worden), glaubt ihr allen ernstes ein Richter hätte den Nerv die Tussi freizusprechen?

Der Mann wäre seines Lebens nicht mehr sicher - ist nicht der erste Richter in Deutschland, der permanenten Personenschutz braucht.

Außerdem ist ein Richter weisungsgebunden, der Druck wäre massiv.

Und selbst wenn er es entgegen allem Widerstand machen würde, der Shitstorm, der über das Gericht und über Deutschland hereinbrächen würde wäre unausdeknkbar. Mann muß ja nur mal sehen, was wegen ein paar läppischen Sitzplätzen für Reporter los war.
 

agentP

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Schon spannend das Rechtsverständnis, das hier so in den letzten Tagen zutage tritt.
 
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Mir ist schon klar, daß das nicht so im Gesetz steht, aber wir befinden uns hier in der Realität, und da gelten Gesetzesbuchstaben nur am Rande.

Dafür gibt es mehr als genug Beispiele, ich erinnere z.B: nur an das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachsensumpf

Oder das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

Wenn man ein bisschen tiefer gräbt, ist schnell klar, daß es mit der "Unabhängigkeit" von Richtern nicht zum Besten steht, vor allem wenn staatliche Stellen involviet sind, die um jeden Preis geschütz werden müssen.
 

Simple Man

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Aha, "gefühltes Wissen" also. Steht zwar nirgendwo, aber wir wissen ja alle [sic!], dass es so ist. Gaaaanz toll ...
 
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Realitätsverweigerung DeLuxe - gratuliere, muß behaglich sein in einem Pippi Langstrumpf Paralelluniversum.
 

Simple Man

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Inwiefern bitte ist der Fall "Gustl Mollath" ein Nachweis dafür, dass Richter weisungsgebunden sind?

Inwiefern bitte ist der "Sachsensumpf"-Fall ein Nachweis dafür, dass Richter weisungsgebunden sind?
 

Simple Man

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hives schrieb:
Die Juristen der Nebenklage machen klar: Ein möglichst hartes Urteil ist nicht ihr vorrangiges Ziel – sondern die Aufklärung.
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-05/nebenklage-nsu-prozess
Bin ich eigentlich der einzige, der sich sicher ist, dass solcherlei Erwartungen an diesen Strafprozess nur enttäuscht werden können? Es geht nun einmal vorrangig darum, Beate Zschäpe die ihr zur Last gelegten Verbrechen nachzuweisen, nicht darum, das Versagen der Behörden aufzuarbeiten; DAS wäre imho eher Aufgabe der Politik - oder etwas für einen eigenen Prozess.
 

vonderOder

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Simple Man schrieb:
Bin ich eigentlich der einzige, der sich sicher ist, dass solcherlei Erwartungen an diesen Strafprozess nur enttäuscht werden können?
Nee, bist Du nicht. Man müßte ihr schon nachweisen das sie an den Aktionen irgendwie beteiligt war. Wenn nicht, kann sie wohl maximal wegen Mitwisserschaft und nicht Anzeigen einer geplanten Straftat verurteilt werden (§138). Ja und da wäre dann wohl noch § 129a, Bildung terroristischer Vereinigungen bzw. Mitglied einer solchen.
 

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