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Whistleblower dürfen nicht zum Anwalt - Verfassungsbeschwerde gegen undurchdachten § 202d StGBEin Blogger, dem jemand etwas geleakt hat, dürfte "seine" brisanten Daten also einzig Beamten oder Pressevertretern zeigen, nicht aber IT-Fachleuten oder Rechtsanwälten. Die Weitergabe solcher Daten ist in diesen Fällen dann auch für den Whistleblower selbst strafbar.
Schulz fordert EU-weites Gesetz gegen Fake News
DIE LINKE: Fake-News: Bekommen wir bald ein Wahrheitsministerium?