Untersuchungshaft bedingt aber den Verdacht, daß eine Straftat begangen wurde, nicht erst noch begangen werden soll, und ich hielte es auch für falsch, bestehende Rechtsinstrumente "kreativ", will sagen mißbräuchlich, einzusetzen. Auch die Bewährungsstrafe mit ihren Auflagen ist erst nach der Tat möglich.
Inwieweit es heute schon möglich ist, einem, sagen wir ruhig, typischen vollbärtigen Islamisten, der mit seinen Kumpels den Dschihad bespricht und allwöchentlich freitags der Bundesrepublik ewige blutige Fehde schwört, Auflagen zu machen, weiß ich nicht. Wenn es nicht möglich ist, sollte es möglich gemacht werden.