RedTube Massenabmahnungen

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Da ich annehme, daß nach dem Medienhype der letzten Tage jeder weiß um was es geht, erspare ich mir die Einzelheiten.

Alle anderen können sich hier einlesen:
http://www.spiegel.de/thema/redtube_abmahnungen/

Ich finde es immer wieder unfaßbar, wie Banden von kriminellen "Juristen" und "Geschäftsleuten" es schaffen, unbescholtene Bürger anzugreifen, ohne daß auch nur ein einziger Staatsanwalt, das offensichtliche tut, wegen der Bildung einer kriminellen Organisation zu ermitteln, sämtliche Konten einfrieren, Razzia in Büro und Zuhause - the whole nine yards.
 

dkR

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Wieso? Urheberrecht existiert nunmal und Verstöße gegen selbiges sind schon seit geraumer Zeit strafbar.
Allerdings nur fürs Stream gucken abzumahnen eröffnet ganz neue Möglichkeiten, man sollte das auch auf Radio und Fernsehen ausweiten.
Aber schon erstaunlich, wie der Volkszorn hochkocht weil man den kostenlosen InternetPorn wegnehmen möchte.
 

Angel of Seven

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dkR schrieb:
Wieso? Urheberrecht existiert nunmal und Verstöße gegen selbiges sind schon seit geraumer Zeit strafbar.
Allerdings nur fürs Stream gucken abzumahnen eröffnet ganz neue Möglichkeiten, man sollte das auch auf Radio und Fernsehen ausweiten.
Aber schon erstaunlich, wie der Volkszorn hochkocht weil man den kostenlosen InternetPorn wegnehmen möchte.

Bevor du solchen Nonsens schreibst, infomiere dich doch bitte erstmal:

....
Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der am Landgericht Köln mit irreführend formulierten Anträgen zivilrechtliche Auskunft zu Anschlussinhabern bei der Deutschen Telekom erwirkt hatte. Mit diesen herausgegebenen Bestandsdaten operierte dann die Abmahnkanzlei U+C. Ebenfalls im Visier der Strafverfolger befindet sich ein Mitarbeiter der Firma itGuards Inc., der in Sebastians Anträgen eidesstattlich versichert hatte, die vermeintlichen Urheberrechtsvergehen fehlerfrei dokumentiert zu haben.....


http://www.heise.de/newsticker/meld...ming-erste-juristische-Gegenwehr-2064084.html

Das sind Abzockanwälte, das hat mit angeblichen Urheberrechten nichts zu tun. Auch gibt es immer mehr Leute die schwören noch nie auf Red Tube gewesen zu sein und trotzdem abgemahnt wurden.

Und wie stellst du dir das mit Radio und Fernsehen vor?
Das ist echt die Höhe..... diese ganze Abzockbande sollte man im Knast stecken... :motz:
 
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dkR schrieb:
Wieso? Urheberrecht existiert nunmal und Verstöße gegen selbiges sind schon seit geraumer Zeit strafbar.
Allerdings nur fürs Stream gucken abzumahnen eröffnet ganz neue Möglichkeiten, man sollte das auch auf Radio und Fernsehen ausweiten.
Aber schon erstaunlich, wie der Volkszorn hochkocht weil man den kostenlosen InternetPorn wegnehmen möchte.

Das ist so falsch auf so vielen Ebenen...

Einen Stream zu sehen kann kein Verstoß gegen das Urheberrecht sein, sonst gäbs ja schon lange keine Streams im Internet mehr.

RedTube ist keine illegale download Seite sondern ein legales Streamingportal wie YouTube. Selbst wenn jemand einen illegalen Film hochgeladen hätte, kann der User das natürlich nicht feststellen.
Der normale Weg wäre gewesen, bei RedTube anzurufen, und die hätten den Film halt runter genommen und fertig.

Mein persönlicher "Volkszorn" kocht allerdings wegen etwas ganz anderem hoch.

Eine Firma aus der Schweiz (The Archive AG), die behauptet die Rechte an dem Material zu haben , hat den Anwalt Daniel Sebastian beauftragt Adressen und Nutzer von IP-Adressen von Usern herauszubekommen, weil sie sich angeblich bestimmte Videos auf RedTube aus den Niederlanden angesehen haben.
Dem Gericht in Köln wurde mitgeteilt, dass mit Hilfe einer Software namens GladeII 1.1.3 die IP-Adressen herausgefiltert wurden und der Urheberrechtsverstoß ermittelt werden konnte.

Die Anwaltskanzlei U&C hat die Adressaten dann abgemahnt.
Angeblich wurden die IPs durch die Softwer GLADII, "ermittelt". Wie genau das technisch funktionieren soll, kann aber bisher niemand erklären.

GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätigt haben.

Hier wird es interessant:

The Archive AG. hat eine Webseite (the-archive.ch.) die bei wix.com gehostet wird, sowie eine deutsche domain, die am 28.03.2013 registriert wurde.
itGuards Inc. hat keine Adresse oder Büroräume, nur ein Postfach bei einem Büroservice und wurde ein paar Tage vorher am 21.03.2013 von dem Agenten Business Filings gegründet. (http://www.bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html)

Die Webseite http://www.itguards.net wird ebenfalls bei wix.com gehostet. Die Domain wurde, ebenfalls ein paar Tage vorher am 14.03.2013 registriert.

Beide Webseiten liegen auf dem selben Server (216.185.152.151), und wurden laut Quelltext vom der selben Person "gestaltet" und hochgeladen

Ebenfalls bemerkenswert ist, nachdem die Nutzungsrechte der Ladenhüterfilmchen an die Archive AG übertragen und die Vertipperdomain retdube.net registriert waren, stiegen die Videoabrufe ab Mitte Juli auf das 15-fache (!) an. Die gleiche auffällige Entwicklung der Besucherzahlen im Juli/August ist auch bei den anderen abgemahnten Videos festzustellen.

Im Vorstand der "The Archiv" ist Ralf Reichert, der vor allem im Zusammenhang mit Moses Pelham und seiner Digiprotekt, die noch kurz vor der Pleite in "Fick Dich Und Deine Mutter too GMBH" (“FDUDM2 GmbH) umbenannt wurde.

Wer ein bisschen tiefer googlet findet noch mehr interessante Personalverbindungen.

Alle Beteiligten haben massiv Dreck am Stecken:

U & C ist bereits wegen geschäftsmäßigen Massenabmahnungen und dem gerichtlich untersagtem Versuch einen "Pornopranger" zu installieren einschlägig bekannt.

Daniel Sebastian ist ebenfalls wegen Abmahn Abzocke bekannt.

und das Landgerücht Köln :roll: hat zugegeben, daß es bei ihnen wie in einem Spielkasino zugeht, sprich weil nicht alle Kammern "der selben Rechtsprechung" folgen" das ganze einfach eine Glücksache ist, bei wem der Antrag landet.


Zum Nachhören, die Leak Sendung der Piraten: http://www.youtube.com/watch?v=Qp5MtSJFXUQ

RedTube hat bereits Strafanzeige gestellt

"Wir haben zu keinem Zeitpunkt Kundendaten an eine Kanzlei oder eine entsprechende Behörde weitergegeben. Es scheint so, dass dies auf unlautere Weise geschehen ist." RedTube habe darüber hinaus juristische Schritte eingeleitet, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die Weitergabe der Daten verantwortlich sind.
 

Angel of Seven

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Die Anwaltskanzlei U&C hat die Adressaten dann abgemahnt.
Angeblich wurden die IPs durch die Softwer GLADII, "ermittelt". Wie genau das technisch funktionieren soll, kann aber bisher niemand erklären.

GladeII 1.1.3 stammt von der Firma itGuards Inc. aus den USA. Ein Angestellter der Firma soll außerdem mit einer eidesstattlichen Erklärung den Vorgang und die Funktionsweise der Software bestätigt haben.

Und wenn die Fehlerquote dieser dubiosen Software sagen wir mal bei 10% liegt, ist auch klar warum Leute Abmahnungen bekommen haben die gar nicht auf dieser Seite waren.

Für dkr ist das natürlich vollkommen in Ordnung, bis er selbst mal in das Räderwerk der Abmahnzocke gerät und erfährt wieviel Ärger und Aufwand es bedeutet sich gegen diese Betrüger zu wehren...
 
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Angel of Seven schrieb:
Und wenn die Fehlerquote dieser dubiosen Software sagen wir mal bei 10% liegt, ist auch klar warum Leute Abmahnungen bekommen haben die gar nicht auf dieser Seite waren...

Ehrlich gesagt, hab ich ernsthafte Zweifel daran, daß diese Software überhaupt existiert und nicht nur behauptet wird.

Die Herstellerfirma existiert ja auch nur in Form eines Briefkastens.

Das Team besteht offenbar aus einen Papagei
http://www.itguards.net/#!about-us/c2386

Womöglich hat der auch die Eidesstattliche Erklärung abgegeben.

Die Texte auf der Seite wurden eindeutig von einem Deutschen verfasst - kein Muttersprachler würde so was schreiben.
 

Mr. Anderson

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Zwei Fragen:

1. Ist die Benutzung dieser ominösen Software – sollte sie denn überhaupt funktionieren – nicht selbst eine Straftat nach § 202b StGB („Abfangen von Daten“)?

Sofern die Kanzlei sich bewusst dieses Beschäftigungsfeld sucht und damit Mandanten anwirbt, könnte man dabei nicht von einem gemeinsamen Tatplan sprechen und die Kanzlei wegen Mittäterschaft rankriegen?

Persönlich glaube ich ja eher, dass die Kanzlei ins Blaue schießt. Die Chance ist ziemlich hoch, dass ein zufällig ausgewürfelter Internetnutzer schonmal auf einer Pornoseite war. Da braucht man im Grunde nur einen Zufallsgenerator anzuschmeißen, Briefe verschicken und irgendwer zahlt bestimmt.

2. Wurde denn überhaupt schon der Name des „Werks“ genannt, welches die abgemahnten Personen „illegal“ angesehen haben wollen?
Es muss sich ja um eine enorm teure, großangelegte Hollywoodproduktion mit etlichen Stars handeln, wenn schon zehntausende Leute um 250 € angebettelt werden müssen, um den wirtschaftlichen „Schaden“ wieder gutzumachen.

Und diese muss ja wirklich so bekannt gewesen sein – inklusive des Herstellers, von dem natürlich ebenfalls bekannt gewesen sein muss, dass er seine Inhalte nie auf Redtube posten würde – dass selbst ein Link auf einer populären, legalen und (vermeintlich) seriösen Internetseite schon „offensichtlich rechtswidrig“ aussieht, so dass man einem Internetnutzer, der drauf klickt, eine Abmahnung schicken kann.

Ist es übrigens nicht schon herrschende Meinung, dass das Laden von Daten in den Arbeitsspeicher eines Computers keine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist? Nur zur Info: Receiver (auch solche für Pay-per-view) sind Computer mit Arbeitsspeicher; DVD-Player sind Computer mit Arbeitsspeicher; Smartphones, Handys, digitale Radios... und Youtube ist ein Streamingportal. Verklagt doch einfach die ganze Welt, inklusive Euch selbst.

Wenn ich's mir recht überlege, ergibt nichts von der ganzen Abmahnerei einen Sinn.
 
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Mr. Anderson schrieb:
2. Wurde denn überhaupt schon der Name des „Werks“ genannt, welches die abgemahnten Personen „illegal“ angesehen haben wollen?
Es muss sich ja um eine enorm teure, großangelegte Hollywoodproduktion mit etlichen Stars handeln, wenn schon zehntausende Leute um 250 € angebettelt werden müssen, um den wirtschaftlichen „Schaden“ wieder gutzumachen.

Laut Abmahnanwalt: Dream Trips, Miriam's Adventures, Amandas Secret und noch ein paar andere.

Allerdings gibt es keine Filme dieses Namens.
Die Filme um die es geht haben andere Titel und stammen von der Firma Combat Zone (USA)

Angeblich wurden die Verwertungsrechte von Serrato Consultos S.L./XSHOPONLINEWEBMASTERS.com" in Barcelona erworben.
Die Firma wird von einem ex Pornsternchen aus der Sekt&Kaviar Filmszene namens Julia Reaves betrieben, die in Wirklichkeit Jutta Schilling heißt.
Die Unterseiten und die Texte sind sehenswert: http://asesores-schenk.com/

Die hat dann die Verwertungsrechte angeblich am 20.06.2013 an die Hausner Productions (Berlin)weiterverkauft. Auch hier gibt es an der angegeben Adresse kein Klingelschild und keinen Briefkasten mit entsprechendem Namen.

Hausner hat dann angeblich die Verwertungsrechte am 18.07.2013 an "The Archive" in der Schweiz verkauft.

Oly Hausner - der angebliche Inhaber der Phantomfirma war bis vor 2 Tagen FB Freund von Rechtsanwalt Sebastian, der die Adressen beim Gericht in Köln ergaunert hat.

Irgendwo auf dem weg wurden die Filme mit neuen Namen versehen und ich habe ernsthafte Zweifel, ob der eigentliche Urheber Combat Zone, von all dem überhaupt irgendwas weiß. Bisher ist alles nur behauptet.

Side note: Ich habe auch ernsthafte Zweifel ob die Produktionsfirma von Breaking Bad darüber bescheid weiß, daß eine Firma hier den Namen "Walter White" (und andere aus US Serien) als Marke hat eintragen lassen und nun munter Abmahnungen verschickt.
 

zerocoolcat

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schechinah schrieb:
Side note: Ich habe auch ernsthafte Zweifel ob die Produktionsfirma von Breaking Bad darüber bescheid weiß, daß eine Firma hier den Namen "Walter White" (und andere aus US Serien) als Marke hat eintragen lassen und nun munter Abmahnungen verschickt.
Oh, wär doch eine Gaudi, sie das wissen zu lassen, die sind da ja eh so kulant mit Trademarks... :twisted:
Hat hier an Board nicht wer Hollywood-Kontakte, glaub ich mich dunkel erinnern zu können...?
 

Mr. Anderson

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Irreführung vielleicht; rechtlich relevante Täuschung vielleicht nicht, denn bloß weil das Gutachten über die Software von Links auf Downloads spricht, heißt das ja nicht, dass die Software nicht auch analog für Links auf Streams funktioniert.

Tatsächlich dürfte dazwischen technisch kein Unterschied bestehen, denn die Software (in Zusammenarbeit mit der Fake-Domain retdube.com) kann ja grundsätzlich erst einmal weiterleiten wohin sie will.

Das Problem ist, dass die Abmahnungen dadurch trotzdem erstmal nichts an Rechtskraft verlieren; der Abgemahnte wird auch weiterhin durch die ganzen nerven-, geld- und zeitaufwendigen Rechtszüge gehetzt. Bestellt er sich einen Anwalt, muss er ihn erstmal zahlen. Macht er nichts, kommt die Kanzlei mit einer einstweiligen Verfügung, und spätestens dann wird man sich doch noch einen Anwalt nehmen.

Die Frage ist nur, bis zu welchem Ausmaß (und bis in welche Instanzen) die Kanzlei unter den gegebenen Umständen gedenkt, ihre Forderungen aufrecht zu erhalten. Einen Prozess dürfte sie zwar verlieren, aber eine einstweilige Verfügung ist erstmal schnell bestellt, und dann steht der Abgemahnte erstmal da.
 

Zerch

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Wären die Menschen noch bei Trost , dann würde es Redtube und Konsorten gar nicht geben.

Die Menschen scheinen an keinem Punkt zu merken daß unheimlich böse Mächte über sie regieren.
Sie wurden nur konditioniert sich zu fügen.
 
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Unfassbare Lachnummer (wenn es nicht so traurig wäre) :roll:

Der Herr "Regierungsvizepräsident von Mittelfranken, Lehrbeauftragter für Recht und Internet und Prüfer bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung, ab 1. Mai 1986 Referent im Bayer. Staatsministerium des Innern in den Sachgebieten „Recht der Datenverarbeitung, Datenschutz“ und „Neue Medien, Presserecht“ hat einen so unfassbar inkompetenten Schwachfug zusammenphantasiert, daß einem schwindlig werden könnte.

Auf der anderen Seite, erklärt das die Zustände in unserm "Neuland", wenn es um Internet geht.

Das ganze fängt bereits damit an, das der Mann nicht mal in der Lage ist, die richtige URL rauszusuchen und auf einer völlig anderen Website landet, worauf er dann sein krude Argumentation aufbaut. :don:

http://www.datenschutz-praxis.de/fa...elles-zur-abmahnwelle-wegen-spezieller-filme/
 

Mr. Anderson

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Der Inhalt dieses sogenannten Fachartikels hat mich auch etwas überrascht.

Es fängt schon an mit der Peinlichkeit, dass der Autor (Eugen Ehmann) einerseits lang und breit erklärt, was eine IP-Adresse ist, aber andererseits nicht versteht, dass die IP-Adressen der Redtube-Nutzer eben jene Daten sind, um die es in der Erklärung des Redtube-Vize-Chefs geht, als dieser erklärte, er habe die Daten seiner Kunden nicht weitergegeben. Laut dem Artikel kann sich der Ehmann ja angeblich gar nicht vorstellen, von welchen ominösen Nutzerdaten da die Rede ist.

Zweitens scheint er davon auszugehen, dass IP-Adressen mal eben „relativ leicht“ abgegriffen werden können, von „Auswertungsprogramme[n], die gewissermaßen das Internet durchsuchen“. Tatsächlich kennt die IP-Adresse aber erst einmal nur der Internetprovider und die angesteuerten Seite. So ein „Auswertungsprogramm“ bzw. die Seite einer dritten Partei kann also nicht mal so eben die IP-Adresse des Kunden einer anderen Internetseite abgreifen, es sei denn, die dritte Partei selbst hat den Nutzer auf eben diese Seite weitergeleitet (oder umgekehrt).

Des weiteren scheint er nicht den technischen Unterschied zwischen einem Streaming-Portal und einer Tauschbörse zu begreifen. Er schert in seiner Argumentation beide mit der Begründung über den Kamm, sie seien beide „gewerblich“, daher würde für die Nutzer des einen Dienstes rechtlich das Gleiche gelten wie für die Nutzer des anderen.
Dabei scheint ihm aber der bestimmende Unterschied zwischen beiden Diensten entgangen zu sein: In einer Tauschbörse nämlich lädt der User selbst die Daten des Werkes hoch und vervielfältigt das Werk somit auch für die Tauschbörse und andere Nutzer. Nichts dergleichen passiert in einem Streamingportal wie Youtube oder Redtube.

Besonders erstaunlich ist die Argumentation, ein Redtube-Nutzer könne nicht davon ausgehen, dass der Film, den er da anklickt, legal hochgeladen wurde, zumal man für professionelle Qualität in der Regel ja auch bezahlen müsste.
Da frage ich mich, ob der Ehmann schonmal einen Hauch von der Realität im Netz mitbekommen hat oder er auf einem anderen Planeten sein Dasein fristet. Die überwältigende Mehrheit der Videos auf Videoportalen sind alles andere als professionell – und das selbstverständlich nicht im wertenden Sinne, sondern einfach aufgrund der Tatsache, dass in den meisten Fällen selbstbekennende Amateure ihren eigenen – Verzeihung ­– „Krimskram“ hochladen. Abgesehen davon: Selbst im Fall einer professionellen Arbeit: Die Produzenten sämtlicher Kunst-Genres im Netz (Foto, Film, Musik, Erotik etc.) stellen selbst ihre Inhalte (wenn auch oft nur auszugsweise) kostenlos ins Netz. Sie verteilen gezielt Schnipsel ihrer Werke, um für das Gesamtwerk Werbung zu machen. Wie soll ein Redtube-Nutzer einen solchen Schnipsel von einem vermeintlich illegalen Schnipsel unterscheiden? Wie soll er es insbesondere vor dem Ansehen erkennen, und zwar auch dann, wenn der Filmclip nichtmal den Originaltitel trägt? Und selbst mit dem richtigen Titel: Ist der Pornofilm etwa der breiten Masse bekannt? Läuft er noch im Kino?

Der letzte negative Höhepunkt im Artikel ist die Gleichsetzung von Streaming eines Werks mit Vervielfältigung eines Werks. Der Autor scheint ein ganz fundamentales Prinzip nicht verstanden zu haben:
Die Fähigkeit, ein Werk anzusehen, ist nicht gleichbedeutend mit der Herstellung eines eigenen Exemplars. Es ist vielmehr exakt das gleiche Konzept, wie einen Film im Fernsehen gesehen zu haben. Das eigentliche „Exemplar“ nämlich liegt immer noch beim Sender; der Empfänger hat erst einmal kein eigenes Exemplar vorliegen (sofern er die Sendung nicht per Video, DVD oder Fesplatte aufgezeichnet hat). Auch entscheidet immer noch der Sender, ob das Werk in Zukunft abgespielt werden kann. Der Empfänger kann dies ohne eigene Kopie nicht beeinflussen – ebensowenig im Fernsehen wie bei Youtube oder Redtube.

Die gegenteilige (absurde) Ansicht wäre fatal: Die Pay-Per-View-Industrie dürfte es interessieren, dass alle ihre Kunden immer (bei jedem Ansehen eines ihrer Filme) illegale Kopien hergestellt haben. Denn nichts anderes passiert beim Anfordern eines Pay-Per-View-Films, sofern die o. g. Rechtsauffassung zutrifft. Der Receiver ist nämlich nichts anderes als ein Computer, der nach und nach Teile des Films in den Arbeitsspeicher lädt, um ihn überhaupt erst abspielen zu können.
An die Kanzleien: Hier lässt sich vielleicht noch was verdienen.

Schließlich hat der Autor auch nicht verstanden, was es mit der (vermuteten) Fake-Domain Retdube.com auf sich hat. Hier ging es nicht darum, dass die Leute die Filme gar nicht angesehen haben – denn ob sie sie gesehen haben, lässt sich ohnehin nicht feststellen, was eine der Hauptschwächen des ganzen Verfahrens ist – sondern darum, dass die Fake-Domain auf die vermeintlich urheberrechtsverletzenden Uploads auf Redtube weitergeleitet hat und die Kanzlei bzw. der Rechteinhaber dann einfach annahm, dass die Filme dort angesehen wurden. Durch das Weiterleiten – sofern die Theorie mit der Fake-Domain stimmt – wurden dann eben die IP-Adressen abgegriffen. Ehmann scheint hier zu glauben, dass die Internetnutzer von der Fake-Domain Retdube auf noch eine andere Seite weitergeleitet wurden, obwohl die von ihm zitierte Quelle etwas völlig anderes sagt.

PS: Apropos einstweilige Verfügung: http://www.heise.de/newsticker/meld...-erwirkt-einstweilige-Verfuegung-2071578.html
 
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Die Ratten verlassen das Schiff

Im Fall des Redtube-Abmahnskandals beginnen die Hintermänner augenscheinlich mit ersten Absetzbewegungen: Die Schweizer The Archive AG, in deren Namen die deutsche Kanzlei Urmann und Kollegen die Pornoabmahnungen verschickt hatte, ist umgezogen: Sie residiert neuerdings im schweizerischen Weisslingen, einer kleinen Gemeinde im Zürcher Oberland mit gut 3000 Einwohnern.

Damit nicht genug, der deutsche Staatsbürger Phillip Wiik hat sich seit dem 27. Dezember von seinen Pflichten als Direktor der Archive AG entbinden lassen. Stattdessen muss nun ein gewissner Djengue Nounagnon Sedjro Crespin seinen Kopf hinhalten.

Ob der neugebackene Direktor aus dem westafrikanischen Staat Benin weiß, wofür er mit seinem guten Namen einsteht – oder inwieweit er als Direktor einer Schweizer AG mit potenziell erheblichen rechtlichen Problemen überhaupt qualifiziert ist – ist offen. Denn The Archive ist vorerst nicht mehr erreichbar: Die Webseite der Firma ist offline gegangen, Telefonnummern gibt es keine mehr.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...aenner-im-Fall-Redtube-machen-sich-davon.html
 
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