Meinungsfreiheit?

Ein_Liberaler

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Eins vorweg, ich habe Vorbehalte gegen Günzel, der mir zuviel jammert, und der sich als Führer einer ziemlich bedenklichen Truppe hergegeben hat. Ich habe auch keine Sympathie für Hohmanns Rede.

Aber wie sich Minister Struck aufgeführt hat, war ehrlos und unter aller Sau. Die Krönung ist die öffentliche fälschliche Bezeichnung einer Versetzung in den Ruhestand als unehrenhafte Entlassung, wider besseres Wissen. Die gibt es nämlich in Deutschland gar nicht mehr, nur die "Entlassung ohne Geld- und Sachbezüge", und dafür ist ein Urteil nötig. Nichts hat der Minister Günzel vorwerfen können, es gibt kein Strafverfahren, nicht einmal eine disziplinare Maßnahme. Verstoß gegen das Soldatengesetz - lächerlich!
 

Fantom

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Ein_Liberaler schrieb:
Aber wie sich Minister Struck aufgeführt hat, war ehrlos und unter aller Sau. Die Krönung ist die öffentliche fälschliche Bezeichnung einer Versetzung in den Ruhestand als unehrenhafte Entlassung, wider besseres Wissen. Die gibt es nämlich in Deutschland gar nicht mehr, nur die "Entlassung ohne Geld- und Sachbezüge", und dafür ist ein Urteil nötig.

huuuuu.... wie schlimm! hoffentlich hat herr günzel sich seine äuglein nicht rotgeweint. der gute hat jahrelang den harten bundesdeutschen rambo markiert und jetzt soll das, was du da oben beschrieben hast eine sauerei sein?
wer hat hier das gesetz gebrochen?

Nichts hat der Minister Günzel vorwerfen können, es gibt kein Strafverfahren, nicht einmal eine disziplinare Maßnahme. Verstoß gegen das Soldatengesetz - lächerlich!

du scheinst das gesetz nicht zu kennen - es ist ein eindeutiger verstoß. wenn es keinen grund für die entlassung gäbe, warum klagt der liebe general nicht?
 

Ein_Liberaler

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1. Niemand hat ein Gesetz gebrochen.

2. So wie Herr Struck geht man nicht mit Untergebenen um. Er hat bewiesen, daß er kein Benehmen hat. Aber woher auch.

3. Ich kenne das Soldatengesetz. Günzel klagt nicht, weil seine Versetzung in den Ruhestand rechtens war.

4. Woher kennst Du denn das Soldatengesetz? Jurist scheinst Du nicht zu sein.
 

Fantom

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Ein_Liberaler schrieb:
1. Niemand hat ein Gesetz gebrochen.

SG, §15, absatz 1:
Code:
 Im Dienst darf sich der Soldat nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.

brief an hohmann schrieb:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter...
... ich hoffe, dass Sie ... mutig weiterhin kurs halten...
...
Ihr Reinhard Günzel, Brigadegeneral

es erübrigt sich jede diskussion, ob hier ein rechtsbruch vorlag, denn er lag nun mal eindeutig vor.

2. So wie Herr Struck geht man nicht mit Untergebenen um. Er hat bewiesen, daß er kein Benehmen hat. Aber woher auch.

seltsame rechtsaufassung: der täter ist der, der sich über das benehmen desjenigen aufregt, weil er ihn entlassen hat, was sein gutes recht ist und war?!?

3. Ich kenne das Soldatengesetz. Günzel klagt nicht, weil seine Versetzung in den Ruhestand rechtens war.

warum regt er sich dann auf? weil peter den reinhard rausgeworfen hat? weil reinhard jetzt nicht mehr mit seiner knarre posieren darf? :lol:

und: du kennst das gesetz nicht, sonst wäre punkt 1 in deiner liste nicht vorhanden.

4. Woher kennst Du denn das Soldatengesetz? Jurist scheinst Du nicht zu sein.

komisches weltbild. man muss neuerdings jurist sein, um ein gesetz zu kennen? und ich dachte immer, man informiert sich, bevor man einen wortschwall losläßt.
und warum sollte ich kein jurist sein? :D
 

Ein_Liberaler

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SG, §15, absatz 1:

Im Dienst darf sich der Soldat nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.

1. hat Günzel sich nicht im Dienst betätigt. Dazu müßte die Betätigung in einem inneren Zusammehang mit dem Dienst stehen, etwa indem er Untergebenen befiehlt, einem Vortrag zuzuhören.

2. ist es noch keine politische Betätigung, jemandem seine Anerkennung auszusprechen. Es wird auf kein politisches Ziel hingearbeitet.

3. spricht der zweite Satz für sich. Wenn ein Soldat im Dienst gegenüber anderen Soldaten seine Meinung vertreten darf, dann darf er das erst recht außer Dienst gegenüber Zivilisten.


Auch Struck hat kein Gesetz gebrochen, er hat sich nur widerlich benommen. Das ist nicht strafbar.

Ein Jurist würde mit kühler, wissenschaftlicher Überlegenheit eine rechtliche Würdigung des Tatbestandes vornehmen. Aber vielleicht spielst Du ja auch nur den Laien, weil Dir deine unhaltbaren Behauptungen im Grunde peinlich sind?

Als Jurist hast Du sicher einen Kommentar zum Soldatengesetz zur Hand, der müßte meine Rechtsauffassung stützen. Wenn nicht, dann zitier ihn doch bitte.

Zitat:

seltsame rechtsaufassung: der täter ist der, der sich über das benehmen desjenigen aufregt, weil er ihn entlassen hat, was sein gutes recht ist und war?!?

Mein Gott, was für ein verdrehter Satz. Wenn ich nicht wüßte, was es heißen soll, würde ich da nicht schlau draus. Diese Nachlässigkeit ist schon fast beleidigend.
 

agentP

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Also wenn ich einen privaten Brief auf dem Briefpapier meiner Firma schreibe, dann ist das zumindest Diebstahl von Büromaterial. Wenn ich dann auch noch meine Funktion innerhalb der Firma der Unterschrift hinzufüge, dann erwecke ich den Eindruck ich handelte im Namen der Firma. Aus diesem Grund wird in meiner Firma zwar zB geduldet, wenn man ab und zu mal eine private Email über das Firmennetz verschickt, was aber explizit untersagt ist, ist die Signatur mit Position, Geschäftseinheit, etc. die man für geschäftliche Belange benutzt, in einer privaten Mail zu benutzen.
Günzel hat offizielles Briefpapier benutzt und mit seinem militärischen Rang unterschrieben. Das wäre auch in jeder Firma der privaten Wirtschaft ein potetieller Kündigungsgrund, der vor jedem Arbeitsgericht Bestand hätte. Das erklärte mir gerade beim Mittagessen ein Bekannter, der als Anwalt für die Personalabteilung eines grossen Telekommunikationskonzerns arbeitet.
 

Fantom

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Ein_Liberaler schrieb:
1. hat Günzel sich nicht im Dienst betätigt. Dazu müßte die Betätigung in einem inneren Zusammehang mit dem Dienst stehen, etwa indem er Untergebenen befiehlt, einem Vortrag zuzuhören.

ksk-brief, unterschrift als general - das ist ein offizieller brief und somit ein verstoß gegen §15,1.
wie du auf diese idee mit dem "zusammenhang mir dem dienst" kommst, ist mir schleierhaft - es sei denn du hast dir das mal eben so ausgedacht.

2. ist es noch keine politische Betätigung, jemandem seine Anerkennung auszusprechen. Es wird auf kein politisches Ziel hingearbeitet.

es wird in einem offiziellen brief der ksk-dienststelle eine politische äußerung wertend kommentiert - dies ist einem soldaten ganz einfach nicht erlaubt.
lies doch den gesetzestext und denk dir bitte keinen neuen aus.

3. spricht der zweite Satz für sich. Wenn ein Soldat im Dienst gegenüber anderen Soldaten seine Meinung vertreten darf, dann darf er das erst recht außer Dienst gegenüber Zivilisten.

muß ich mich immer wiederholen? er hat einen brief von der dienststelle mit briefkopf derselben und dann auch mit steuer-bezahltem porto geschickt. das ist KEIN privater brief, sondern ein dienstlicher/offizieller.

Auch Struck hat kein Gesetz gebrochen, er hat sich nur widerlich benommen.

inwiefern denn bitte? erklär es doch mal bitte. :lol:
wenn ich mir deine beiträge ansehe, kann ich es mir schon denken, aber du solltest du gelegenheit haben, das selber darzustellen.

Ein Jurist würde mit kühler, wissenschaftlicher Überlegenheit eine rechtliche Würdigung des Tatbestandes vornehmen. Aber vielleicht spielst Du ja auch nur den Laien, weil Dir deine unhaltbaren Behauptungen im Grunde peinlich sind?

ich habe meine behauptungen mehrfach belegt, alle deine entgegnungen waren lediglich nach eigenem gusto zusammengewürfelte fehlinterpretationen eines eindeutigen paragraphen des sg.
die peinlichkeit liegt so ganz klar auf deiner seite. :D

Als Jurist hast Du sicher einen Kommentar zum Soldatengesetz zur Hand, der müßte meine Rechtsauffassung stützen. Wenn nicht, dann zitier ihn doch bitte.

wieso einen kommentar, seit wann wird nach einem kommentar geurteilt?? und wer behauptet hier immer ich sei jurist??

das gesetz spricht für sich. wenn herr günzel dir aus der seele gesprochen hat, dann ist das schön, aber dein argumentationsversuch stützt sich auf nichts anderes als deine subjektive auffassung des vorgangs. den gesetzestext hast du überhaupt nicht beachtet und den vorgang ganz offensichtlich nicht verstanden, da dir die rechtlichen unterschiede zwischen dienstlich und privat anscheinend nicht gegenwärtig sind.

Mein Gott, was für ein verdrehter Satz. Wenn ich nicht wüßte, was es heißen soll, würde ich da nicht schlau draus. Diese Nachlässigkeit ist schon fast beleidigend.

genau so wollte ich deine unqualifizierten versuche einen gesetzesverstoß als harmlos darzustellen dokumentieren - ein satz, der deinen argumentationsstrang so darstellt, wie er ist, nämlich absurd und verquer.

schön, dass du nun einen eindruck bekommen hast, wie ich denke, wenn ich derartig krampfhafte und mutwillige fehlinterpretationen von eindeutigen vorschriften lese.
 

Danie

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Ein_Liberaler schrieb:
2. ist es noch keine politische Betätigung, jemandem seine Anerkennung auszusprechen.
und was ist damit?

Eine ausgezeichnete Ansprache, wenn ich mir dieses Urteil erlauben darf, wie man sie mit diesem Mut zur Wahrheit und Klarheit in unserem Land nur noch sehr selten hört und liest.
Ich weis nicht recht, er erlaubt sich ein positives Urteil.
Das ist schon eine Art Bestätigung.

Ein_Liberaler schrieb:
3. spricht der zweite Satz für sich. Wenn ein Soldat im Dienst gegenüber anderen Soldaten seine Meinung vertreten darf, dann darf er das erst recht außer Dienst gegenüber Zivilisten.
Es war aber nicht außer Dienst.
 

Ein_Liberaler

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Fantom schrieb:
Ein_Liberaler schrieb:
1. hat Günzel sich nicht im Dienst betätigt. Dazu müßte die Betätigung in einem inneren Zusammehang mit dem Dienst stehen, etwa indem er Untergebenen befiehlt, einem Vortrag zuzuhören.

ksk-brief, unterschrift als general - das ist ein offizieller brief und somit ein verstoß gegen §15,1.
wie du auf diese idee mit dem "zusammenhang mir dem dienst" kommst, ist mir schleierhaft - es sei denn du hast dir das mal eben so ausgedacht.
Der Brief war privat. Er gab eine private Meinung wieder, nicht die Auffasung einer Dienststelle. Günzel schrieb in seinem eigenen Namen, nicht im Namen seiner Einheit. Sein Dienst als Kommandeur des KSK steht mit dem Brief in keinem Zusammenhang.
2. ist es noch keine politische Betätigung, jemandem seine Anerkennung auszusprechen. Es wird auf kein politisches Ziel hingearbeitet.

es wird in einem offiziellen brief der ksk-dienststelle eine politische äußerung wertend kommentiert - dies ist einem soldaten ganz einfach nicht erlaubt.
lies doch den gesetzestext und denk dir bitte keinen neuen aus.
Was dem Soldaten erlaubt ist, darum geht es in Punkt drei. Hier geht es nur darum, ob eine Zustimmung eine politische Betätigung ist wie eine Unterschriftensammlung. Das ist sie nach meiner Rechtsauffassung nicht. Systematisches Vorgehen scheint nicht Deine Stärke zu sein.
3. spricht der zweite Satz für sich. Wenn ein Soldat im Dienst gegenüber anderen Soldaten seine Meinung vertreten darf, dann darf er das erst recht außer Dienst gegenüber Zivilisten.

muß ich mich immer wiederholen? er hat einen brief von der dienststelle mit briefkopf derselben und dann auch mit steuer-bezahltem porto geschickt. das ist KEIN privater brief, sondern ein dienstlicher/offizieller.
Es geht nicht um dienstliche Belange, also ist es kein dienstlicher Brief. Wenn er das Papier als Einkaufszettel verwendet hätte, wäre es ja auch nicht dienstlich. Eventuell könnte man Günzel also die Veruntreuung eines Briefbogens, eines Umschlags und einer Briefmarke vorwerfen, wenn es nicht so lächerlich wäre.
[
Auch Struck hat kein Gesetz gebrochen, er hat sich nur widerlich benommen.

inwiefern denn bitte? erklär es doch mal bitte. :lol:
Er hat einen verdienten Untergebenen Knall auf Fall entlassen, ohne ihm Gelegenheit zu einer Aussprache zu geben, er hat ihn traditionelle Ehrungen verweigert, er hat ihn auf verschiedene Weise zu demütigen versucht, so durch das Verbot, seine Kaserne zu betreten, um sich von seinen Kameraden zu verabschieden. Er wollte ihn nicht einmal in seinem Dienstwagen zurückfahren lassen. Für eine lächerliche Disziplinarmaßnahme hätte man ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten müssen, Versetzung in den Ruhestand geht nach Gutsherrenart.
wenn ich mir deine beiträge ansehe, kann ich es mir schon denken,
Das bezweifle ich.
aber du solltest du gelegenheit haben, das selber darzustellen.

Ein Jurist würde mit kühler, wissenschaftlicher Überlegenheit eine rechtliche Würdigung des Tatbestandes vornehmen. Aber vielleicht spielst Du ja auch nur den Laien, weil Dir deine unhaltbaren Behauptungen im Grunde peinlich sind?

ich habe meine behauptungen mehrfach belegt, alle deine entgegnungen waren lediglich nach eigenem gusto zusammengewürfelte fehlinterpretationen eines eindeutigen paragraphen des sg.
die peinlichkeit liegt so ganz klar auf deiner seite. :D
Du hast einen § zitiert, was ist daran mehrfach? Dann hast Du deine Behauptungen mehrfach wiederholt, wo ist da der Beleg?
Als Jurist hast Du sicher einen Kommentar zum Soldatengesetz zur Hand, der müßte meine Rechtsauffassung stützen. Wenn nicht, dann zitier ihn doch bitte.

wieso einen kommentar, seit wann wird nach einem kommentar geurteilt?? und wer behauptet hier immer ich sei jurist??
Gesetze müssen ausgelegt werden. Die gängigen Auslegungen findet man in den zugehörigen Kommentaren. Niemand behauptet, Du wärst Jurist, sonst kämst Du ja nicht zu so einer Fehlauslegung.
das gesetz spricht für sich. wenn herr günzel dir aus der seele gesprochen hat, dann ist das schön,
Hat er nicht. Aber ich bleibe objektiv.
aber dein argumentationsversuch stützt sich auf nichts anderes als deine subjektive auffassung des vorgangs. den gesetzestext hast du überhaupt nicht beachtet und den vorgang ganz offensichtlich nicht verstanden, da dir die rechtlichen unterschiede zwischen dienstlich und privat anscheinend nicht gegenwärtig sind.
Meine Rechtsauffassung stützt sich auf den Unterricht, den ich an der Infanterieschule genossen habe. Deine dagegen scheint völlig laienhaft zu sein.
Mein Gott, was für ein verdrehter Satz. Wenn ich nicht wüßte, was es heißen soll, würde ich da nicht schlau draus. Diese Nachlässigkeit ist schon fast beleidigend.

genau so wollte ich deine unqualifizierten versuche einen gesetzesverstoß als harmlos darzustellen dokumentieren - ein satz, der deinen argumentationsstrang so darstellt, wie er ist, nämlich absurd und verquer.
Ausflüchte.

der täter ist der, der sich über das benehmen desjenigen aufregt, weil er ihn entlassen hat, was sein gutes recht ist und war?!?

Das soll meine seltsame, also unzutreffende Rechtsauffassung sein. Daß der, der sich aufregt, also Günzel, der Täter (gemeint: Straftäter) ist, ist ja gerade Deine Meinung und nicht meine.

Du solltest Deine Texte vor dem Absenden lieber noch einmal korrekturlesen.
@agentp: Mag alles sein. Es geht hier aber darum, ob gegen das Soldatengesetz verstoßen wurde.

@Danie: Die Meinungsäußerung wird vom Soldatengesetz ausdrücklich erlaubt, sogar Untergebenen gegenüber und im Dienst. Hier geschah sie gegenüber einem Zivilisten. Politische Betätigung wäre zum Beispiel Wahlwerbung oder Unterschriftensammlung.
 

agentP

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@agentp: Mag alles sein. Es geht hier aber darum, ob gegen das Soldatengesetz verstoßen wurde.
Nein, darum geht es hier nicht, sondern um "Meinungsfreiheit" (siehe Threadtitel).
Die Meinungsfreiheit von Herrn Günzel wurde aber nicht beschnitten. Niemand hat ihn dafür bestraft, daß er seine Meinung gesagt hat, sondern er wurde von seinem Dienstherren entlassen, weil er seine persönliche Meinung nicht im entsprechenden Rahmen kundgetan hat. Hätte er einen privaten Brief auf neutralem Briefpapier geschrieben und nicht mit seinem Rang signiert, dann wäre er heute vermutlich noch in Amt und Würden. Über die Art und Weise wie die Entlassung geschah, lässt sich streiten, ein Gespräch wäre eventuell angebracht gewesen. Aber die absurden Versuche sich nun zum Märtyrer zu stilisieren und die völlige Uneinsichtigkeit hinsichtlich zumindest einer eigenen Teilschuld, lassen die Entlassung im Nachhinein erst recht richtig erscheinen.
 

Fantom

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Ein_Liberaler schrieb:
Der Brief war privat.

nein, auf dem briefkopf stand ksk und nicht reinhard günzel.

Er gab eine private Meinung wieder, nicht die Auffasung einer Dienststelle.

er gab die meinung des "brigadegenerals" günzel wieder. ein soldat ist kein privatmann.

Günzel schrieb in seinem eigenen Namen, nicht im Namen seiner Einheit.

auf dem briefkopf stand ksk.
denkst du bei seiner dienstpost hat er die ganze einheit unterschreiben lassen? :D du bastelst dir da ein tolles konstrukt zusammen.

Sein Dienst als Kommandeur des KSK steht mit dem Brief in keinem Zusammenhang.

dann frage ich mich, warum er als solcher unterschrieben hat....

2. ist es noch keine politische Betätigung, jemandem seine Anerkennung auszusprechen. Es wird auf kein politisches Ziel hingearbeitet.

es wird in einem offiziellen brief der ksk-dienststelle eine politische äußerung wertend kommentiert - dies ist einem soldaten ganz einfach nicht erlaubt.
lies doch den gesetzestext und denk dir bitte keinen neuen aus.

Was dem Soldaten erlaubt ist, darum geht es in Punkt drei. Hier geht es nur darum, ob eine Zustimmung eine politische Betätigung ist wie eine Unterschriftensammlung.

falsch, das hast du dir wieder ausgedacht:

Code:
Im Dienst darf sich der Soldat nicht zugunsten oder zuungunsten einer bestimmten politischen Richtung betätigen. ...

kann man im gesetz lesen. nichts von unterschriften etc. dieser satz steht für sich und es gibt nur eine einzige einschränkung, die nur das verhalten der soldaten untereinander betrifft:

Code:
...  Das Recht des Soldaten, im Gespräch mit Kameraden seine eigene Meinung zu äußern, bleibt unberührt.

(2) Innerhalb der dienstlichen Unterkünfte und Anlagen findet während der Freizeit das Recht der freien Meinungsäußerung seine Schranken an den Grundregeln der Kameradschaft. Der Soldat hat sich so zu verhalten, daß die Gemeinsamkeit des Dienstes nicht ernstlich gestört wird. Der Soldat darf insbesondere nicht als Werber für eine politische Gruppe wirken, indem er Ansprachen hält, Schriften verteilt oder als Vertreter einer politischen Organisation arbeitet. Die gegenseitige Achtung darf nicht gefährdet werden.

wenn du daraus schließen willst, dass die politische betätigung gegenüber zivilisten erlaubt ist, weil sie gegenüber den kameraden erlaubt ist, dann ist das
1. blödsinn
und 2. schwachsinn.

wie du auf diese idee kommst, würde mich wirklich interessieren.

Es geht nicht um dienstliche Belange, also ist es kein dienstlicher Brief.

ein brief ist dienstlich, wenn er von der dienststelle aus abgeschickt wird. das wurde er. alles andere sind wieder nur hirngespinste und ausreden.

das der inhalt nicht dienstlicher natur ist, stimmt - darum wurde er ja entlassen. jetzt verstanden? :lol:

Wenn er das Papier als Einkaufszettel verwendet hätte, wäre es ja auch nicht dienstlich.

soll ich an deinem verstand zweifeln? seit wann ist ein einkaufszettel eine äußerung zu einem politischen thema??
oder versuchst du wieder auszuweichen?!?

Eventuell könnte man Günzel also die Veruntreuung eines Briefbogens, eines Umschlags und einer Briefmarke vorwerfen, wenn es nicht so lächerlich wäre.

du scheinst es nicht verstehen zu wollen.
von wegen "nichts für günzel und hohmann übrig" - selten so gelacht.

Er hat einen verdienten Untergebenen Knall auf Fall entlassen, ohne ihm Gelegenheit zu einer Aussprache zu geben,

Code:
Der Bundespräsident kann die Berufsoffiziere vom Brigadegeneral an aufwärts jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.

eine aussprache ist offenbar nicht vorgesehen.

er hat ihn traditionelle Ehrungen verweigert,
er hat ihn auf verschiedene Weise zu demütigen versucht,
so durch das Verbot, seine Kaserne zu betreten, um sich von seinen Kameraden zu verabschieden.

warum hat herr günzel dann nicht geklagt. offensichtlich scheint dafür keine chance zu bestehen.

Er wollte ihn nicht einmal in seinem Dienstwagen zurückfahren lassen.
Für eine lächerliche Disziplinarmaßnahme hätte man ein rechtsstaatliches Verfahren einhalten müssen, Versetzung in den Ruhestand geht nach Gutsherrenart.

nochmal: warum klagt der arme dann nicht?

Ein Jurist würde mit kühler, wissenschaftlicher Überlegenheit eine rechtliche Würdigung des Tatbestandes vornehmen. Aber vielleicht spielst Du ja auch nur den Laien, weil Dir deine unhaltbaren Behauptungen im Grunde peinlich sind?

ich habe meine behauptungen mehrfach belegt, alle deine entgegnungen waren lediglich nach eigenem gusto zusammengewürfelte fehlinterpretationen eines eindeutigen paragraphen des sg.
die peinlichkeit liegt so ganz klar auf deiner seite. :D

Du hast einen § zitiert, was ist daran mehrfach? Dann hast Du deine Behauptungen mehrfach wiederholt, wo ist da der Beleg?

das gesetz. selbst wenn es nur ein paragraph war - immer noch ein beleg mehr, als du ihn in deiner "kühlen", "systematischen" und "wissenschaftlichen" art vortragen konntest. :lol:
eben nur ausreden, eigene schnapsideen und hirngespinste.

Als Jurist hast Du sicher einen Kommentar zum Soldatengesetz zur Hand, der müßte meine Rechtsauffassung stützen. Wenn nicht, dann zitier ihn doch bitte.

wieso einen kommentar, seit wann wird nach einem kommentar geurteilt?? und wer behauptet hier immer ich sei jurist??

Gesetze müssen ausgelegt werden. Die gängigen Auslegungen findet man in den zugehörigen Kommentaren. Niemand behauptet, Du wärst Jurist, sonst kämst Du ja nicht zu so einer Fehlauslegung.

du bist ein echter witzbold:

"die würde des menschen ist unantastbar" - auslegung des "liberalen": ok, wenn ich den menschen nicht antaste, ist alles in ordnung, mache ich ihn eben aus der ferne fertig.

tut mir leid, was du "auslegung" nennst, ist nichts weiter als blödsinn. ich wünsche dir und deinen genossen im geiste weiter viel spass, die "logik" gewisser kreise ist leider nicht zu beizukommen - denn sie ist nichts weiter als ein ideologisches dogma; diese leute haben noch nie viel von gesetzen gehalten.

übrigens, warum fehlauslegung? ich halte mich exakt an den wortlaut des gesetzes. ich würde es niemals wagen, es irgendwie auszulegen, dafür bin ich sicherlich nicht qualifiziert.
die auslegung stammt von dir - und dir scheint die infaterieschule als qualifikation zu reichen - in ordnung, aber verlang nicht, dass ich dir das so einfach abnehme.

Hat er nicht. Aber ich bleibe objektiv.

eine objektive argumentation erfordert beweise - anscheinend hast du vergessen, einen zu posten. ich verweise auf das gesetz und du auf deine persönlichen auslegungen??!??
ich frage mich, wer da in der beweisschuld steht. :D

Meine Rechtsauffassung stützt sich auf den Unterricht, den ich an der Infanterieschule genossen habe. Deine dagegen scheint völlig laienhaft zu sein.

na sowas.... andere leute müssen jura studieren, du besuchst die infanterie-schule... :lol:
wenigstens erklärt das deine haltung günzel gegenüber.

ich möchte jetzt bitte mal einen wirklichen beweis von dir sehen. bevor du mir den nicht liefern kannst, betrachte ich dieses gespräch als beendet. ich habe keine lust, mir bei jedem post eine neue ausgedachte rechtsverdrehung durchzulesen.

wenn die restlichen menschen hier das gesetz ohne die geistvollen kommentare des "liberalen" lesen wollen, so schauen diese zB hier nach.
 

Bundeskanzler

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Fantom schrieb:
Bundeskanzler schrieb:
Soso, ein General verstößt gegen die VERFASSUNG, wenn auf Bundeswehrpapier zu einer politischen Frage Steelung nimmt... Dann hätte er also auch gegen die Verfassung verstoßen, wenn er Herrn Hoffmann NICHT zugestimmt hätte?

ganz einfach: ja.

schön, dass die leute, die am lautesten rumtönen, mal wieder die geringsten kenntnisse der genauen sachlage vorzeigen konnten. :lol:

Schön, wenn Fragen arrogant und unhöflich beantwortet werden, da weiß man gleich, mit wem man es zu tun hat, aber das passt ins Bild...
 

Ein_Liberaler

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Mein liebes fantom, ich bin Deine ständigen Beleidigungen und Unterstellungen ebenfalls zienlich leid.

Du hast von Recht und Gesetz keine Ahnung, nicht einmal der Begriff der Rechtsauslegung sagt Dir etwas. Dein Übereifer läßt Dich sämtliche Überlegung hintanstellen, bis zu dem Punkt, daß Du Dich selbst widerlegst. Du zitierst selbst den Paragraphen, in dem der Begriff der politischen Betätigung näher, wenn auch nicht umfassend bestimmt wird, nämlich als Ansprache oder Verteilung von Schriften, jedenfalls nicht als Meinungsäußerung.

Du zitierst selbst den Paragraphen, der eine jederzeitige Versetzung Günzels in den Ruhestand erlaubt, ohne daß er gegen ein Gesetz verstoßen muß. Wäre er aufgrund eines Rechtsverstoßes entlassen worden, wäre dazu ein Verfahren nötig gewesen. Ein Verfahren hätte scheitern müssen, also hat man ihn nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt - ehrenhaft, auch wenn der Minister anderes behauptet.

Du liest einen Gesetzestext und hast keine Ahnung, was er bedeuten soll.

Du unterstellst mir, Günzel aus Sympathie für seine Ansichten zu verteidigen. Nachdem ich mehrfach klargestellt habe, daß dem nicht so ist, ist das eine Unverschämtheit.

Du verdrehst mir das Wort im Munde, wenn Du mir die Behauptung unterstellst, der Minister habe ohne gesetzliche Grundlage gehandelt.

Strucks Verhalten war rechtmäßig, also kann Günzel nicht dagegen klagen. Es war aber abstoßend, unfein, niedrig. Ein Herr handelt so nicht.

Wenn Du meinst, alles was erlaubt ist, wäre auch anständig, tust Du mir leid.
 

sillyLilly

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Wenn Du meinst, alles was erlaubt ist, wäre auch anständig, tust Du mir leid.

Sicher ist nicht alles was erlaubt ist auch anständig, aber deswegen muß man doch nicht den Schluß ziehen, daß unerlaubte Dinge anständig sind.

Ob Strucks Verhalten anständig war ist eine Sache (Ich denke das weder du noch ich bei den Gesprächen dabei waren und das kaum beurteilen können und du wirst doch in diesem Fall nicht auf einmal den Medien vertrauen, wo du sonst so kritisch bist), aber das rechtfertigt im Nachhinein noch lange nicht das Verhalten von Günzel. Fakt ist, daß er sich nicht korrekt verhalten hat. Es besteht also kein Grund ihn als Märtyrer zu feiern.

Namaste
Lilly
 

Fantom

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mein lieber "liberaler",

bitte richte in zukunft keine weiteren nachrichten an mich, bevor du nicht in der lage bist eine auslegung dieses gesetzes zu präsentieren, die von fachleuten vorgenommen wurde und deine krude verdrehung des gesetzes unterstützt.

alles andere ist absolut unwichtig, auch deine vorstellungen davon, was "anständig" ist oder wie sich ein "herr" zu benehmen hat. wenn man nämlich diese form der argumentation in der bewertung von gesetzen verwenden würde, käme man in den gleichen sphären an, in denen sich die rechtskonservativen schreiber der jf oder ihre zahlreichen braunen sympathisanten bewegen und dort ist alles anständig, was dem verhassten system der bundesrepublik zuwider läuft.

viele grüße,
dein geliebtes fantom :lol:

ansonsten wäre alles gesagt, lillys beitrag stimme ich zu.
 

Ein_Liberaler

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Ich glaube nicht den Medien, sondern Günzel. Auch wenn ich seine politische Einstellung nicht teile, sehe ich keinen Grund, seine Aussagen über den Umgang des Ministers mit ihm anzuzweifeln, die Struck übrigens nicht dementiert hat.

Günzel hat unzweifelhaft einen Fehler gemacht, aber er hat sich im Gegensatz zu seinem Minister anständig und ehrenhaft benommen. In den Ruhestand versetzt wurde er natürlich aus politischen Gründen. Wenn er sein privates briefpapier benutzt hätte, wäre es ihm nicht anders ergangen, dazu war der Fall Hohmann ein zu heißes Eisen. Das ist jedenfalls meine persönliche Einschätzung.

Und Du, Fantom, solltest einmal versuchen, klar und analytisch zu denken.

Wenn Du meine Postings aufmerksam gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, daß ich Anstand und gutes Benehmen gerade nicht mit juristischen Fragen vermenge. Im Gegenteil halte ich Strucks Benehmen für absolut rechtskonform, dabei aber für moralisch verwerflich. Es ist sehr schade, daß Du den Unterschied nicht begreifen kannst.

Zur juristischen Würdigung des Vorganges ist alles gesagt. Du hast keine Ahnung davon.
 

Fantom

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Ein_Liberaler schrieb:
[ ... blub ... ] Zur juristischen Würdigung des Vorganges ist alles gesagt. Du hast keine Ahnung davon.

Fantom schrieb:
bitte richte in zukunft keine weiteren nachrichten an mich, bevor du nicht in der lage bist eine auslegung dieses gesetzes zu präsentieren, die von fachleuten vorgenommen wurde und deine krude verdrehung des gesetzes unterstützt.

solltest du das nicht verstanden haben?
beehre mich bitte mit fakten und nicht mit deinen persönlichen ideen zu diesem thema. die mögen günzel gefallen, interessieren mich aber wenig. dein konto an angebotenen hieb- und stichfesten informationen ist immer noch auf null. :lol:
 
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