Hundt will, dass Millionen vor die Hunde gehen!

Makoto

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Wenn das war wird was dieser Hund der Merkel ins Ohr säuselt wird harz4 nochmehr gekürzt und nach 12 Monaten ganz gestrichen!

Hundt drängt Kanzlerin
Kürzungen bis auf null

Macht mal wissen was dann aus den 2-3 Millionen Menschen werden soll die aufs alg2 angewiesen sind und was aus deren kindern wird?

Schon jetzt ist die kinderarmut so hoch wie nie zu vor!
 

Ein_Liberaler

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Es geht um eine Senkung der Beitragssätze - und wofür werden noch gleich Beiträge erhoben? ALG oder ALG II?

Der Artikel endet:

Bisher haben über 55-Jährige Anspruch auf 18 Monate auf Arbeitslosengeld I. Für Jüngere war bereits zum Jahresanfang 2006 die Bezugsdauer auf zwölf Monate herabgesetzt worden.
 

holo

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Der gravierendste Einschnitt wird wohl die Gebührenpflicht vor den Sozialgerichten sein.
Allein die Frechheit des ALG2-Empfängers, einem Bescheid zu widersprechen zieht durchaus eine Kontrolle der wirtschaftlichen Umstände nach sich. Frei nach dem Motto: "Du tickst nicht wie wir wollen, also rasseln nun die Säbel. Hatte ich auch einmal ...

Auch interessant das Spiel mit dem geplanten, täglichen Telefonanruf - "Call Center Agents in der Kundenbetreuung der Jobcenter" gesucht. Dumm nur, wenn ich meine Telefonnummer nicht herausgebe ...
Je mehr Leute ihre Daten verschweigen, desto mehr hat der Außendienst zu tun ...

Das Ziel scheint Kontrolle, Herabwürdigung, Demütigung - dabei haben diese Wohlstandsmaden schon lange etwas vergessen:
Wer aus dem Leben gerissen in der Schlange der Arbeitslosen steht, der bräuchte ein gesetzlich verbrieftes Sonderkündigungsrecht für mehrjährige Verträge gleich welcher Art. Denn ein Jobcenter interessiert sich nicht für diese Kosten, die zum Beispiel Versicherungsnehmer, Telefon- und Mobilkunden, ... weiter zu tragen haben. Aber an diesem Beispiel erkenne ich einmal mehr, was ich von Politikern erwarten kann.

Diese Regierung widert mich in einer Art und Weise an, dass ich es nicht mehr in Worte fassen kann.

Gruß
Holo
 

Makoto

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Ab heute gelten die neuen verschärften harz4 regeln!
Jetzt ist man als arbeitsloser nicht nur entrechtet sondern wird auch noch wie ein krimineller behandelt!

Bin mal gespannt wann arbeitslose Fußfesseln bekommen oder gechipt werden wie Hunde!
Aber das kommt bestimmt als nächstes.
 

erik

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Ich finde das ziemlich polemisch von Dir, makoto.

Du hast offenbar keine Ahnung, was die Unterscheide zwischen ALG 1 und ALG 2 sind, wie politische Entscheidungen ablaufen (dass ein Vorschlag nicht sofort ein Gesetz wird) und polemisierst hier rum.

Wo wird denn ein Arbeitsloser bitte wie ein Krimineller behandelt.
Er bekommt erstmal Geld vom Staat "geschenkt" (das es dafür ein paar Auflagen zu erfüllen gibt, finde ich nicht übertrieben)
Und das man verhindern will, daß nebenher schwarz gearbeitet wird, ist im Interesse des Staates - auch ehr verständlich.

Das manche Regeln zu absurden und z T schildbürgerartigen Situationen führen ist auch klar, aber wenn diese dann zum regulären Normalzustand aufgebauscht werden, sollte man wissen, daß das Propaganda ist.
 

Makoto

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erik schrieb:
Ich finde das ziemlich polemisch von Dir, makoto.

Du hast offenbar keine Ahnung, was die Unterscheide zwischen ALG 1 und ALG 2 sind, wie politische Entscheidungen ablaufen (dass ein Vorschlag nicht sofort ein Gesetz wird) und polemisierst hier rum.

Vielleicht hast du keine Ahnung was harz 4 bedeutet oder alg1 und 2!
Wenn mann jeden tag sieht wie mit Leuten, Familien umgegangen wird, hat man nen leichten hang zur Polemik oder einfach nur nen hals! :motz:

Wo wird denn ein Arbeitsloser bitte wie ein Krimineller behandelt.

nein wird er natürlich nicht
:roll:
 

erik

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Das Du nen Hals hast, merkt man.
Aber dass Du einfach nur den Smiley stellvertretend die Augen verdrehen läßt, ist kein besonders tolles Argument.

Kannst Du mal ein "kriminelles" Beispiel nennen, vielleicht.
Das wäre hilfreich.

Ich weiß übrigens, was ALG1 und 2 bedeuten und rege mich nicht über eine komplette Abschffung auf, wenn lediglich eine Verkürzung des einen auf 12 Monate gemeint ist, die jetzt eh schon für beinah alle gilt (von den über 55 jährigen mal abgesehen)
 

Hosea

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Dieter Hundt fordert, dass jeder Patient pro Arztbesuch 5 Euro zu zahlen hat. Dies könne seiner Meinung nach steuernd wirken, so dass Leistungen nur dann nachgefragt würden, wenn sie tatsächlich erforderlich seien.

Quelle Wikki.

Ja das hat er gesagt, und klar ER kann auch bewerten ob die Menschen gerechtfertigt oder ungererechtfertigt zum Arzt gegangen sind.

Warum ich das erwähne, naja Herr Hund erzählt viel.

Da er im Beirat / Aufsichtsrat von zwei Versicherungen nebenbei sitzt, mache ich mir um HausratDieter keine Sorgen.

Lg Hosea
 

forcemagick

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naja was die polemischen fußfesseln angeht... es ist ja nicht so, dass dieser vorschlag nicht schon mal aus dem mund eines politikers gekommen wäre...

auch was die ausweitungen der kontrollen angeht, die sind schon ziemlich weitgehend... zumindest will man es so dargestellt sehen von seiten der politik, auch wenn letztlich für diese scharfen kontrollen die rechtlichen grundlagen fehlen... es gibt kein recht die wohnung zu durchsuchen es sei denn mit durchsuchungsbefehl, alles andere ist die sogenannte pflicht zur mitwirkung und die beinhaltet wohl sicherlich nicht dieses schnüffeln.

natürlich kann sich der betroffene noch wehren im unterschied zu jemanden der straffällig ist und dessen wohnung legitim mit durchsuchungsbefehl durchstöbert wird.

der bruch des bankgeheimnisses bei langzeitarbeitslosen ist ebenfalls eine ziemlich krasse maßnahme

es wurden schon eine reihe bürgerrechte recht empfindlich angtastet.

ich sehe es schon auch so, dass man gerade empfänger von alg2 hart an der grenze der legalität behandelt.
 

Makoto

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Alle Langzeitarbeitslosen sollten sich jeden Morgen melden und Arbeitsdienst leisten!

das war auch mal so ne Forderung!

Und auch das was schon verwirklicht wurde in den harz gesetzten und Agenda 2010 waren mal solche Vorschläge!

Die wohl keiner so richtig ernst nehmen wollte!
 

Makoto

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erik schrieb:
Kannst Du mal ein "kriminelles" Beispiel nennen, vielleicht.
Das wäre hilfreich.

Alleine schon das man sich Außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs nur nach Absprache und mit Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners bewegen darf ist schon so als währe man auf Bewehrung draußen!
 

holo

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Makoto/Erik schrieb:
Du hast offenbar keine Ahnung, was die Unterscheide zwischen ALG 1 und ALG 2 sind, wie politische Entscheidungen ablaufen (dass ein Vorschlag nicht sofort ein Gesetz wird) und polemisierst hier rum.
Nun, das SGBII ist schon in weiten Teilen abgeschrieben - da gibt es kaum Unterschiede. Das andere Ding ist die Art der Umsetzung - da sind es wieder himmelweite Unterschiede.

Makoto schrieb:
Vielleicht hast du keine Ahnung was harz 4 bedeutet oder alg1 und 2!
Ich denke, er hat das schon hinreichend mitbekommen.
Makoto schrieb:
Wenn mann jeden tag sieht wie mit Leuten, Familien umgegangen wird, hat man nen leichten hang zur Polemik oder einfach nur nen hals! :motz:
Tja, das ist eine Mischung aus hirnrissiger Berichterstattung und Falschinformation, schlechter Information seitens der Hilfeempfänger und einer dreisten Art der Mitarbeiter der Jobzentren.

Erik schrieb:
Wo wird denn ein Arbeitsloser bitte wie ein Krimineller behandelt.
Makoto schrieb:
nein wird er natürlich nicht :roll:
Werden sie leider.
Beispiele? Nun, zum Beispiel die halbjährliche Zwangskontrolle sämtlicher wirtschaftlicher Verhältnisse (frei ausgelegt nach SGBII, §60; das unberechtigte Sammeln von Daten (ok, dafür bleibt die Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten); die nun im Fernsehen statt findenden Kontrollmaßnahmen vor Ort.
Der Kontrollanruf ist übrigens nicht neu - er soll nur konsequenter angewendet werden.

Ein Krimineller hat Einbußen seiner Rechte hinzunehmen, wenn er im Knast sitzt (mind. Freiheitsentzug, weiß ich, was noch alles dazu kommt).

Sehen wir uns den ALGII-Empfänger an: Er muss auch mehrfach im nachhinein nachweisen, dass die Bedingungen erfüllt werden. Kann er etwas nicht nachweisen, gilt die Unschuldsvermutung in diesen Fällen nicht. Die Datenerhebungsmethoden stellen für mich einen Versuch des Eingriffs in die Privatsphäre dar.

Auslegung des Rechts: Auf N24 lief heute ein Beitrag, in dem zwei Frauen des Jobcenters zur Kontrolle ausrückten. Im Interview hieß es, dass nach einem Jahr unter gemeinsamer Anschrift lebende als Bedarfsgemeinschaft verstanden werden. Dies ist IMO illegal - der Gesetzgeber ging doch zuvor von drei Jahren aus, nach dessen Zusammenleben eine eheähnliche Zweckgemeinschaft vorliegt.
Es gäbe weitere Beispiele, die in Hinsicht auf StGB und GG strittig sind.

Erik schrieb:
Er bekommt erstmal Geld vom Staat "geschenkt" (das es dafür ein paar Auflagen zu erfüllen gibt, finde ich nicht übertrieben)
Und das man verhindern will, daß nebenher schwarz gearbeitet wird, ist im Interesse des Staates - auch ehr verständlich.
Wir leben noch in einer Solidargemeinschaft.
Ich habe nicht das Recht sondern die Pflicht, Sozialabgaben und Steuern zu entrichten.
Und ich habe einen Anspruch auf ALG.
Hätte ich keinen Anspruch würde niemand versuchen, mich einzuschüchtern oder an der Wahrung meiner Rechte zu hindern (Stichwort: Gebührenpflicht bei Klageerhebung).

forcemagick schrieb:
es wurden schon eine reihe bürgerrechte recht empfindlich angtastet.
ich sehe es schon auch so, dass man gerade empfänger von alg2 hart an der grenze der legalität behandelt.
Zum Beispiel, wenn es um Unzumutbarkeit geht.
Das wird salopp und entschieden abgelehnt (Je nach Haushaltslage der Kommunen, denke ich beinahe) und muss trotz Atteste oder andersartiger Beweisführung vor Gerichten eingeklagt werden.
Das ist auch die Kehrseite der Methoden dieser Rechtsbeuger:
Durch die gedankenlose, rücksichtslose Formulierung von Gesetzen ersticken die Sozialgerichte im Papier.
Auf der einen Seite werden durch Verweigerung Kosten gespart, auf der anderen Seite produziert.

Wählt mich zum König von Deutschland und ich verspreche, dass ich als erstes Hartz und seine Mittäter ins Exil nach Sibirien schicke und durch einen monströsen Beraterstab aus dem Volk ersetze ;-)

Gruß
Holo
 

erik

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Also ich will ja jetzt nicht der Buhmann werden... und kenne mich auf juristischem Gebiet nicht so gut aus... aber

... das Recht der Wohnung ist m.E. noch immer unangetastet. Niemand muss die Kontrolleure hereinlassen

... wenn Du eine Steuerprüfung auf dem Hals hast (auch wenn es ungerechtfertigt ist) finden die sicher auch Mittel und Wege, mal bei Deiner Bank nachzufragen...

... ich finde es gut dass der Staat versucht, nur gerechtfertigt Geld herzugeben. natürlich sollte das and anderen Stellen genauso konsequent verfolgt werden.

... ich kenne keinen Fall einer WG (die kein paar sind) wo eine arbeitender Mitbewohner den arbeitslosen finanzieren muß.

... wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse, finde ich es eher selbstverständlich, daß ich erreichbar bin.

... wohin soll der arme Arbeitslose auch fahren (Geld zum Urlaub machen bleibt ja angeblich keins übrig...) :twisted:
 

Makoto

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.. das Recht der Wohnung ist m.E. noch immer unangetastet. Niemand muss die Kontrolleure hereinlassen

Erklär dann mal den Sachbearbeiter warum de den nicht rein gelassen hast das wird ein spaß!

. ich finde es gut dass der Staat versucht, nur gerechtfertigt Geld herzugeben. natürlich sollte das and anderen Stellen genauso konsequent verfolgt werden.

Leider sucht der Staat nicht anderswo genau so konsequent sonder nur bei denen die eh schon nix haben und nur sehr wenig bekommen!


... wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse, finde ich es eher selbstverständlich, daß ich erreichbar bin.

Wenn ich arbeitslos bin, bin ich für jeden potentiellen Arbeitgeber erreichbar aber nicht fürs Arbeitsamt die ein dann nur sinnlos ausfragen oder schikanieren und anstatt fördern und fordern nur fordern und fordern und dazu noch beschuldigen und unterstellen!

.. wohin soll der arme Arbeitslose auch fahren (Geld zum Urlaub machen bleibt ja angeblich keins übrig...) Twisted Evil

Das ist leider wirklich so! Bei solchen wo es nicht so ist ist wahrscheinlich wirklich was faul aber das sind sehr wenige.
 

Hosea

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Das Arbeitslosengeld II stellt keine lohnabgeleitete Leistung mehr dar, sondern geht weitgehend von den Grundvorgaben der bisherigen Sozialhilfe aus. Dies bedeutet einen Systemwechsel. Das Arbeitslosengeld ist zu einer "Fürsorgeleistung" geworden. Arbeitnehmer sind aber Beitragszahler in eine Versicherung und haben damit Anspruch auf adäquate Versicherungsleistungen, nicht nur auf Almosen.

Und unter diesem Gesichtspunkt kann man sich gerne auch die "Behandlung" der Versicherten anschauen.

Die Reform schafft keine neuen Arbeitsplätze, vergrößert aber die Armut und trägt zur weiteren Spaltung der Gesellschaft bei.

http://www.kab.de/dynasite.cfm?dssid=4041&dsmid=53120&dspaid=500061

Lg Hosea
 

holo

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erik schrieb:
Also ich will ja jetzt nicht der Buhmann werden... und kenne mich auf juristischem Gebiet nicht so gut aus... aber
... Du fragst einfach nochmal nach ... ;-)

erik schrieb:
... das Recht der Wohnung ist m.E. noch immer unangetastet. Niemand muss die Kontrolleure hereinlassen
Es wird sich zeigen, wie es läuft. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kontrolleure in der Konsequenz die Leistung verweigern und ich im Zugzwang bin, denen das Gegenteil zu beweisen. Das würde ich mit einer Klage klären wollen, aber nicht jeder ist so abgebrüht ...

erik schrieb:
... wenn Du eine Steuerprüfung auf dem Hals hast (auch wenn es ungerechtfertigt ist) finden die sicher auch Mittel und Wege, mal bei Deiner Bank nachzufragen...
Dafür reicht auch das Aushändigen der Steuerunterlagen - zudem findet die Prüfung normalerweise in der Firma statt.

erik schrieb:
... ich finde es gut dass der Staat versucht, nur gerechtfertigt Geld herzugeben. natürlich sollte das an anderen Stellen genauso konsequent verfolgt werden.
Der "Staat" (eigentlich soll es ja Sache der Kommunen sein, die die Rahmenbedingungen vorgegeben bekommen - so hatte ich es bisher verstanden) verstößt gegen den Datenschutz und verweigert Leistungen, die seltsamerweise vor Sozialgerichten bewilligt werden.

erik schrieb:
... ich kenne keinen Fall einer WG (die kein paar sind) wo eine arbeitender Mitbewohner den arbeitslosen finanzieren muß.
Aber er ist in der Nachweispflicht, was Kosten und Stress verursacht, weil wieder jemand unter Generalverdacht gestellt wurde.

erik schrieb:
... wenn ich mich als arbeitssuchend eintragen lasse, finde ich es eher selbstverständlich, daß ich erreichbar bin.
Das ist so eine Sache mit dem "eintragen lassen": Stehst du dem Arbeitsmarkt nicht bedingungslos zur Verfügung, gibt es keine Leistung.
Richtig ist, dass ich meine Bemühungen nachweisen muss (Absagen und Kopien von Stellenausschreibungen). Damit hast du bewiesen, dass du dich bemühst. Was bringt es, wenn ich neben dem Telefon warten muss und dabei von der BA keine halbwegs qualifizierten Stellenangebote kommen?
Ich war zuletzt 5 Monate Arbeitssuchender in den Augen der BA - und habe nicht ein einziges Stellenangebot erhalten. Statt dessen steht mir ja der Zugriff auf das SIS zur Verfügung. Aber was bringt das, wenn 800 Leute vor mir darauf Zugriff hatten? Bei dieser Verfahrensweise ist es kein Wunder, wenn es überall hakt.
Arbeitgeber werden es sich reiflich überlegen, ihre Stelle bei so einer Flut von Interessenten über die BA zu offerieren.

Besser wäre: Nicht den ALGII-Empfänger mit monströsem Aufwand demütigen, sondern eine echte Chance auf einen Arbeitgeber zu bieten. Würde jeder Arbeitgeber individuell eine begrenzte, selektierte Anzahl von Bewerbern zum Gespräch geschickt bekommen, verspreche ich mir einen größeren Vermittlungserfolg und eine bessere Akzeptanz der Arbeitgeber den Behörden gegenüber.
Die Schmarotzer der Personaldienstleister gehören als sittenwidrig eingestuft und abgeschafft. Wer das Prozedere kennt, der merkt schnell, wie willkürlich dort gearbeitet wird. Noch dazu schicke ich meine Daten irgendwelchen Leuten - ob windig oder nicht. Beispiel?
Ich sende eine qualifizierte, zielgerichtete Bewerbung auf eine Stellenausschreibung an einen Personaldienstleister. Die Antwort per E-Mail: Vielen Dank für Ihre Bewerbung. Bitte geben Sie ihre Daten in unsere Formularmaske ein. Wozu? In dieser Maske muss ich alles angeben, was ich meine, dass es nützt. Nicht bezogen auf das Stellenangebot, wohlgemerkt. Meine schriftliche Bewerbung wurde somit gänzlich ignoriert - du bist bei diesen bekloppten Personaldienstleistern nur eine Nummer mit Datensätzen, bei denen nur ein Textfilter angesetzt wird. So etwas braucht die Welt nicht.

erik schrieb:
... wohin soll der arme Arbeitslose auch fahren (Geld zum Urlaub machen bleibt ja angeblich keins übrig...) :twisted:
... Zum Beispiel zu einem Forentreffen, um wenigstens einmal im Jahr aus der Stadt zu kommen. Zum Beispiel zum Besuch von Verwandten oder zum Zelten an die Ostsee.
Nicht jeder Urlaub muss auf Bora Bora für drei Wochen stattfinden. Aber vielleicht kennt man Leute (wie ich), die in Griechenland ein Ferienhaus haben und dir in Aussicht stellen, dort kostenlos zu wohnen und sich lediglich selbst versorgen und bei Abreise putzen zu müssen.
Es ist allerdings nicht so schwer, dem Amt mitzuteilen, dass man dann und dann Urlaub nimmt und dem Arbeitsmarkt kurzzeitig nicht zur Verfügung steht.
Wenn du auf kulturelle Bedürfnisse verzichtest (Kino, Theater, ...) könnte es für die Bahnfahrt reichen ;-)

Gruß
Holo
 

forcemagick

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erik schrieb:
Also ich will ja jetzt nicht der Buhmann werden... und kenne mich auf juristischem Gebiet nicht so gut aus... aber

... das Recht der Wohnung ist m.E. noch immer unangetastet. Niemand muss die Kontrolleure hereinlassen

jaja eben.. nur das gebahren der kontrolleure will nicht zusammenpassen mit eben diesem rechtlichen umstand.

und es scheint nicht allen klar zu sein die mit solchen kontrolleuren konfrontiert sind.
 
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