Die Impflüge

antimagnet

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agentP schrieb:
Verstehe ich nicht: Die Gesundheitsbehörde hat das angordnet, das Verwaltungsgericht hat ihr darin Recht gegeben. Ich bezweifle dass beides nicht auf Basis geltender Gesetze geschehen ist.

ich hab mich schlecht ausgedrückt: dass dem kind der schulbesuch nicht gestattet wurde, geschah bestimmt auf basis geltender gesetze - zumindest wollte ich das nicht anzweifeln. eigentlich ging es mir eher um

agentP schrieb:
Das Problem ist, dass die Fürsorgepflicht des Staates nicht erlischt, wenn die Eltern der ihren nicht nachkommen.

und ich meinte eigentlich:

welche fürsorgepflicht verletzen die eltern denn? wenn das kind krank ist, okay, dann gehört es natürlich zur fürsorgepflicht, es nicht in die schule zu schicken.
solange jedoch das kind nur infiziert, aber nicht erkrankt ist (macht das überhaupt sinn? schnell, wir brauchen einen arzt!), ist es doch eigenlich "nur" das infektionsschutzgesetz, welches den schulbesuch verbietet. und die einhaltung des infektionsschutzgesetzes sehe ich nicht als teil der elterlichen fürsorgepflichten. glaub ich...
 

NormaJean

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"Nur infiziert" heißt afaik bei Masern aber schon ansteckend, d.h. man kann die Krankheit übertragen, ohne dass sich die typischen Krankheitssymptome bereits gezeigt haben. (Themis, dkR - ist das richtig so?)
Schicke ich mein ungeimpftes Kind also in besagte Schule, kann es sich bei Klassenkameraden infizieren, obwohl diese noch nicht "krank" sind.
Aus meiner Sicht setze ich das Kind also (unnötig) einer erhöhten Gefahr für Leib und Leben aus und das wäre für mich bspw. vergleichbar damit, ein 2Jähriges an einer stark befahrenen Straße nicht an die Hand zu nehmen, sondern alleine rüberhopsen zu lassen :egal:

Mal abgesehen davon, dass es ja auch immer wieder Eltern gibt, die ihr Kind in die Schule oder den Kindergarten schicken, obwohl sie eine ansteckende Krankheit haben ... manchmal (ne, häufig) sind es auch "nur" Läuse, aber das allein finde ich schon verantwortungslos den anderen gegenüber. :eek:chne:
 

agentP

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welche fürsorgepflicht verletzen die eltern denn? wenn das kind krank ist, okay, dann gehört es natürlich zur fürsorgepflicht, es nicht in die schule zu schicken.
Naja, ich würde es auch als Teil der elterlichen Fürsorgepflicht ansehen, das eigene Kind keinem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen. Wenn an der Schule eine Masernwelle durchhuscht, dann dürfte das für ein ungeimpftes Kind der Fall sein.
 

antimagnet

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jetzt geht es aber darum, dass die eltern der 62 erkrankten kinder, die sich angesteckt haben, ihre fürsorgepflicht gegenüber dem eigenen kind verletzt haben, weil sie sie trotz masernwelle in die schule geschickt haben.

bzw. sind es eigentlich noch mehr eltern, es müssen ja nicht alle ungeimpfte krank geworden sein. bzw. würde das für alle eltern gelten inkl. derjenigen mit geimpften kindern, denn die impfung muss ja gar nicht immer schützen...
 

Themis

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NormaJean schrieb:
"Nur infiziert" heißt afaik bei Masern aber schon ansteckend, d.h. man kann die Krankheit übertragen, ohne dass sich die typischen Krankheitssymptome bereits gezeigt haben.
Richitg. Die Infektiösität bei Masern beginnt ungefähr am 8. Tag nach der Ansteckung. Ab dem 11/12. Tag entwickeln sich die typischen klinischen Zeichen und die Ansteckungsgefahr anderer Menschen bleibt ungefähr bis zum 6. Tag nach Ausbruch der Krankheit bestehen (also ungefähr 18.Tag nach der Infektion).

antimagnet schrieb:
jetzt geht es aber darum, dass die eltern der 62 erkrankten kinder, die sich angesteckt haben, ihre fürsorgepflicht gegenüber dem eigenen kind verletzt haben, weil sie sie trotz masernwelle in die schule geschickt haben.
Wobei, wie o.e., die Infektiösität vor Ausbruch der Erkrankung schon besteht.
 

agentP

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inkl. derjenigen mit geimpften kindern, denn die impfung muss ja gar nicht immer schützen...

Deshalb sprach ich ja von "Infektionsrisiko". Vermutlich ist das Ansteckungsrisiko bei einem geimpften Kind vertretbar gering.

Ich verstehe aber immer noch nicht worauf du hinaus willst.
 
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