antimagnet
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agentP schrieb:Verstehe ich nicht: Die Gesundheitsbehörde hat das angordnet, das Verwaltungsgericht hat ihr darin Recht gegeben. Ich bezweifle dass beides nicht auf Basis geltender Gesetze geschehen ist.
ich hab mich schlecht ausgedrückt: dass dem kind der schulbesuch nicht gestattet wurde, geschah bestimmt auf basis geltender gesetze - zumindest wollte ich das nicht anzweifeln. eigentlich ging es mir eher um
agentP schrieb:Das Problem ist, dass die Fürsorgepflicht des Staates nicht erlischt, wenn die Eltern der ihren nicht nachkommen.
und ich meinte eigentlich:
welche fürsorgepflicht verletzen die eltern denn? wenn das kind krank ist, okay, dann gehört es natürlich zur fürsorgepflicht, es nicht in die schule zu schicken.
solange jedoch das kind nur infiziert, aber nicht erkrankt ist (macht das überhaupt sinn? schnell, wir brauchen einen arzt!), ist es doch eigenlich "nur" das infektionsschutzgesetz, welches den schulbesuch verbietet. und die einhaltung des infektionsschutzgesetzes sehe ich nicht als teil der elterlichen fürsorgepflichten. glaub ich...