Der Geschädigte ist der Dumme?

Trasher

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Hi,

angenommen, mir tritt einer mutwillig den Außenspiegel ab und mein Fahrzeug ist nicht gegen Vandalismus versichert.
Wie bekomme ich den Schaden ersetzt, wenn der Täter gefasst wurde? Seine Haftpflicht übernimmt ja nicht, d.h. ich muss den Schadenersatz direkt beim Täter einfordern.
Wie läuft das? Falls der Täter nicht zahlen kann oder will, bleib ich doch auf den Kosten sitzen, oder?
Gibt es überhaupt legale Verfahren, um ihn irgendwie unter Druck zu setzen oder wäre ich auf Russisch Inkasso angewiesen?

Gruß, Trasher
 

Trasher

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Weil sie nicht für Schäden haftet, die vom Versicherten mutwillig verursacht werden?

Ich weiß es nicht genau.

Für mich wäre ja am besten, wenn seine Versicherung zahlt und das Geld dann von ihm eintreibt.
Aber nehmen wir mal an, er ist gar nicht haftpflichtversichert. :O_O:
 

antimagnet

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ist das so?


ich kenn mich nicht so aus, aber das müsste eine sache zwischen dem täter und seiner versicherung sein und nicht eine zwischen dir und täter...

dumm ists, wenn der täter keine haftpflicht hat und du von ihm nichts kriegen kannst. da könnte dann deine haftpflicht einspringen, wenn du so eine hast...
 

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Durch den Abgebrochenen spiegelt entsteht ein Schuldverhältnis zwischen Dir und dem Täter. Wo der Täter das Geld herbekommt, ob nun von einer mgl. Haftflichtversicherung ( die ohnehin nicht zahlen dürfte wenn es mutwillig war) oder aus Omas Sparstrumpf, kann Dir egal sein. Das Problem ist nur, daß Du ggf. deinem Geld nachrennen musst.

Rechtlich gesehen kannst Du zwei Wege einschreiten:

1) Strafrechtlich: Anzeige wg. Sachbeschädigung. Das kostet nichts, bringt Dir Dein Geld aber auch nicht zurück. Er wird sich aber in Zukunft überlegen, ob er so etwas nochmal machen wird. Verfahren wird sicherlich ohnehin gegen Geldstrafe bzw. Sozialstunden eingestellt.

2) Zivilrechtlich: Das ist der Weg um den Schaden ersetzen zu lassen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, dann mach es über die. Hast Du keine, so mahne den Geldbetrag an. Ignoriert er das, so sende ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid zzgl. Deiner bisherigen Auslagen. Widerspricht er dem Bescheid nicht, so hast Du einen Titel erwirkt. Damit kannst Du ihm 30 Jahre lang den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen. Widerspricht er kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, wo er ja vermutlich unterliegen wird.

Wie hoch ist eigentlich der Schaden?

Gruß

Kai
 

Trasher

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Ah, so eine Antwort hab ich mir gewünscht. Danke Kai.

Scheitert der strafrechtliche Weg nicht daran, dass dem Täter die Tat nicht nachzuweisen ist, da die Polizei wegen zu geringem Schaden keine aufwendige Beweissicherung macht, während meine Aussage (als einziger Zeuge) gegen die Aussage des Täters steht?

Die Kosten für das Verfahren, den Gerichtsvollzieher, usw. muss ich als Geschädigter vorschießen und das ohne Gewißheit, je einen Cent davon zurückzubekommen.
Sagen wir, es geht um 200 Euro. Ein Mahnverfahren wird sich dann sicherlich nicht lohnen, sodass ich als Geschädigter das Nachsehen habe.

Am Ende bekomme ich kein Geld und der Täter keine Strafe, und das nur, weil der Schaden "geringfügig" ist. :?
 

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Im Prinzip hast Du leider Recht.

Je nach Höhe Deiner Selbstbeteiligung bei der KFZ-Teilkasko, so vorhanden, solltest Du nochmal nachsehen ob der Spiegel nicht geklaut wurde. Dann bekommst Du das Geld von Deiner Versicherung und die wird sich um den Rest kümmern. Aber auch das lohnt sich meist erst bei Schäden > 400 Euro.

Viele Grüße

Kai
 

antimagnet

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vielleicht ist der typ auch versehentlich dagegengerannt?

:wink:

dann müsste seine haftpflicht doch zahlen...


aber du weißt nicht, wer's war, oder? dann kannstes eh vergessen, da kannst du ja noch nicht mal wen anzeigen...
 

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Ja das wäre wohl das beste.

Aber meist sind diese Typen ja ohnehin minderjährig und/oder besoffen - keine Haftpflicht vorhanden bzw. keine Chance mit denen zu reden.

Kenne sowas auch aus Erfahrung. Außenspiegel aus Spass abtreten, Autos mit Schlüssel zerkratzen... der Besitzer ist der Dumme.

Gruß

Kai
 

holo

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Teilkasko = Glasbruch wird so oder so erstattet - abzgl. SB

Private Haftpflichtversicherung - sie greift, wenn der Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht wurde. Typische Ausschlüsse: Gemietete Dinge, Benzinklausel.
Da es sich nicht um eine Fahrlässigkeit handelt, greift die PH des Verursachers nicht. Also muss er selbst dafür haften.
Dafür ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung ohne Streitwertgrenze oder Selbstbeteiligung zu haben. Ansonsten geht für die Mittellosen vielleicht noch de Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren, nachdem vom Verursacher fristgemäß Schadenersatz eingefordert wurde. Aber da würde ich an deiner Stelle noch mal nachfragen.

Gruß
Holo
 

Trasher

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antimagnet schrieb:
aber du weißt nicht, wer's war, oder?
In einem konkreten Fall hat jemand die Polizei gerufen und sie haben den Täter wenig später erstmal gefasst.
Es hat nichts gebracht. Nur mit einem zusätzlichen Zeugen oder einer aufwendigen Spurensicherung wäre man aus der Patt-Situation herausgekommen.
So ist überhaupt nix passiert. :?

Im Prinzip kann man solchen Leuten nur wünschen, mal jemandem den Spiegel abzutreten, der vor den rechtlichen Folgen einer körperlichen Auseinandersetzung nicht zurückschreckt.

Für den Geschädigten bleibt im Grunde übrig: Entweder er schluckt die Summe oder begeht Versicherungsbetrug. :?
 

antimagnet

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steck ihm doch einfach hundescheiße in briefkasten... [das ist nicht ernst gemeint!]

oder, wie ist das? stalking-opfer können sich kaum wehren?

harrharr...


naja, was will man machen...

du musst die gegenseite sehen: wenn es möglich wäre, den zu verknacken, wäre es auch möglich, dich zu verknacken, auch wenn du nichts gemacht hast...
 

bombaholik

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du kannst dir einen titel holen.

Du schickst ihm einen gerichtlichen mahnbescheid und hast dann 30 jahre das geld zurück zu fordern. Kommt natürlich auf die höhe an. wenn der spiegel 25 euro kostet sind die gerichtlichen mahnkosten fast höher :)

bei 200 euro lohnt sich das aber.

auf solche höhen hab ich auch schon welche gekriegt o_O

wenn er nicht wiederspricht kriegt er einen vollstreckungsauftrag und nach paar wochen kommt der gerichtsvollzieher.
er kann dann entweder ne eidesstattliche erklärung abgeben, oder wird gepfändet.

gibt er keine erklärung zu einem gesetzten termin ab kannst du sogar einen haftbefehl erwirken.
 

Trasher

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antimagnet schrieb:
du musst die gegenseite sehen: wenn es möglich wäre, den zu verknacken, wäre es auch möglich, dich zu verknacken, auch wenn du nichts gemacht hast...
Warum? Er hat mir doch den Spiegel abgetreten. Das wäre eventuell sogar problemlos kriminaltechnisch nachweisbar, aber den Aufwand betreibt halt bei einem materiellen Schaden dieser Dimension keiner.

Wenn der Täter feststeht und ich ihn gerichtlich mahne, muss er dann auch die Kosten für das Mahnverfahren, den Gerichtsvollzieher, etc. tragen oder bleibt das an mir hängen?
 

bombaholik

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das trägt alles er.(auch anwalt, evtl gutachter etc)

sollte er aber wiedersprechen, dann kommts zur verhandlung und wenn du da nicht beweisen kannst dass er es war, dann musst du natürlich alles zahlen.

andererseits kommt auf ihn, wenn er es wahr noch mehr kosten zu wenn er wiederspricht (verhandlung)

manche kennen sich auch nicht aus und wissen nicht dass sie wiedersprechen können.

probiers einfach.

das heißt aber nicht dass du die kohle sofort kriegst, wenn der nix hat kannst auch 7 jahre warten bis er studiert hat, ausbildung fertig hat etc.
ich glaub unter 1200 euro gehalt darf nicht gepfändet werden. also musste warten bis er soviel verdiehnt. oder sonstige wertgegenstände hat zum wegnehmen.


bei einem mahnverfahren brauchste auch keinen anwalt, das kannste selber machen.
und bei nem mahnverfahren werden keine gründe für forderungen angeben.

also ich kann dir auch einen über 5000 euro schicken, ohne grund - die würden es machen.
wenn du keine ahnung hast und nicht wiedersprichst, krieg ich die kohle :p
 

holo

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Mit dieser Variante wurde auch schon Schindluder getrieben. Mahnbescheide in kleinen Summen ausstellen und an vermeintlich leicht einzuschüchternde Menschen versenden.
Ging natürlich schief - aber so ist das hier...

Gruß
Holo
 

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