G
Guest
Guest
Hab ich das richtig verstanden, daß das BVG entschieden hat, daß Überwachungskameras illegal sind?
siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87124
Was ist mit den zigtausend Kameras in den Innenstädten, Verkehrsmitteln, Bahnöfen usw.?
Was ist mit den Kameras auf den Mautbrücken?
Im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 23. Februar (1 BvR 2368/06) hält die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts fest, "dass eine Videoüberwachung des Bodenkunstwerks mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung darstellt". Die Kameras erfassten "überwiegend Personen, die selbst keinen Anlass schaffen, dessentwegen die Überwachung vorgenommen wird". Von den Personen, die die Begegnungsstätte betreten, "dürfte nur eine Minderheit gegen die Benutzungssatzung oder andere rechtliche Vorgaben, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung für die Benutzung der Begegnungsstätte ergeben, verstoßen". Zudem könne das gewonnene Bildmaterial infolge der Aufzeichnung in vielfältiger Weise ausgewertet, bearbeitet und mit anderen Informationen verknüpft werden.
siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87124
Was ist mit den zigtausend Kameras in den Innenstädten, Verkehrsmitteln, Bahnöfen usw.?
Was ist mit den Kameras auf den Mautbrücken?