BGH verkündet WLAN-Passwort-Pflicht - sonst 100€ Strafe

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Ich bin zufällig darüber gestolpert.
Scheint nicht gerade an die große Glocke gehängt worden zu sein, jedenfalls hab ich bis eben nix davon mitbekommen.

Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Andernfalls haftet er in Höhe von 100 Euro, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten WLAN-Zugang urheberrechtlich geschützte Werke herunterlanden oder verbreiten. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.

http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=6384104/2f6ehf/index.html
 

Ein_Liberaler

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Es handelt sich nicht um eine Haftpflicht, und sogar die Abmahngebühr ist (wie schon länger in solchen Fällen) gedeckelt. Stand bei mir übrigens in der Tageszeitung und kam imho in den Nachrichten im Deutschlandfunk.
 

haruc

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Also geheimgehalten wurde das nicht gerade... Schließlich stands die letzten 2 Tage bei news.google.de ganz oben.
 

dkR

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Die 100€ sind dann aber immer noch billiger als die üblichen Abmahngebühren.
 

Ein_Liberaler

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Abmahngebühren sind in bestimmten Fällen generell auf hundert Euro gedeckelt, um Fachanwälten für Verbrauchererpressung das Handwerk zu legen.
 

DrJones

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Heißt das jetzt ich muss mein Netzwerk einfach nur offenhalten
und kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung behaupten
jemand anders wars und mich dann mit 100€ Strafe begnügen?!
 

EvilEden

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Da stellt sich mir die Frage, was der BGH unter Passwort versteht?
Mein Router ist schon ein paar Tage alt und kann nur WEP und WPA - kein WPA2. Da ich aber ein noch viel älteres Notebook habe, dass noch nicht einmal WPA kann, bleibt zur Verschlüsselung nur das unsichere WEP übrig. Reicht das im Zweifelsfall als "Passwort" oder ist das wieder so eine Auslegungssache wie dem wirksamen Kopierschutz?
 

DrJones

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Der Seite des Liberalen nach zu urteilen kämst du mit deinem betagten WEP durch, da der Schutz nur im Rahmen des möglichen zu geschehen hat und man nicht vorraussetzen kann das man immer das
neuste Equipment rumstehen hat....
 

Giacomo_S

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Ärgerlich ... und wieder einmal eine typisch deutsche A...loch-Entscheidung des BGH. Dies dürfte dann das Ende der freien Hot Spots sein, die coole Entusiasten bislang zur Verfügung gestellt hatten.
Wieder einmal mehr wird nicht der Verursacher bestraft, sondern "der Bote".

Und natürlich geht es wieder einmal um ... Geld.
Ansonsten dürfen wir natürlich immer alles bezahlen - und kleine Gefälligkeiten ohne Geld, die verbietet man uns.
 
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Giacomo_S schrieb:
Dies dürfte dann das Ende der freien Hot Spots sein, die coole Entusiasten bislang zur Verfügung gestellt hatten.

Was bedeutet, daß man das tolle iPad (von wegen "mobile" device) nur noch zu hause nutzen kann. :read:
 

DrJones

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So schlecht finde ich dieses Urteil eigentlich nicht, denn immerhin
schützt es denjenigen der ein offenes WLAN hat davor,
von der Industrie auf irgendwelche überhöhten Schadensersatzsummen
verklagt zu werden.


Schön das dir das auch auffällt mit dem iPad, shechinah.
Ganz ähnliche Gedanken habe ich auch schon in dem
Apple-Thread ventiliert. :)
 

dkR

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shechinah schrieb:
Giacomo_S schrieb:
Dies dürfte dann das Ende der freien Hot Spots sein, die coole Entusiasten bislang zur Verfügung gestellt hatten.

Was bedeutet, daß man das tolle iPad (von wegen "mobile" device) nur noch zu hause nutzen kann. :read:
Dann kauft man sich die Version mit UMTS und braucht nichtmal zu Hause WLAN.
 
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Klassisches "in den Arsch gekniffen" für Early Adopters und Apple Fanboys die das Teil schon am ersten Tag aus Amerika geholt haben, weil sie es nicht abwarten konnten. :twisted:
 

paul20dd

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dkR schrieb:
...kauft man sich die Version mit UMTS.

=grottenschlechte Pingzeiten (unter 50 geht bei mir nichts, zum Zocken..), oder gibts da auch schon eine Lösung? So für 10 Euro extra Fastpath ? :lol:
 
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