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Ich bin zufällig darüber gestolpert.
Scheint nicht gerade an die große Glocke gehängt worden zu sein, jedenfalls hab ich bis eben nix davon mitbekommen.
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=6384104/2f6ehf/index.html
Scheint nicht gerade an die große Glocke gehängt worden zu sein, jedenfalls hab ich bis eben nix davon mitbekommen.
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur mobilen Internetnutzung gefällt: Wer einen drahtlosen Internet-Anschluss über WLAN nutzt, muss ihn mit einem eigenen Passwort sichern. Andernfalls haftet er in Höhe von 100 Euro, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten WLAN-Zugang urheberrechtlich geschützte Werke herunterlanden oder verbreiten. Allerdings hat derjenige, dem diese Daten gehören, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
http://www.swr.de/nachrichten/-/id=396/nid=396/did=6384104/2f6ehf/index.html