WV wurde abgemahnt wg. Urheberrechtsverletzung

Mr. Anderson

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@Elbee: Danke für die Information.
Noch zwei Anmerkungen: Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ein Verbotsirrtum schon.
Und wenn die Klage zu 100% abgewiesen wird, muß der Kläger auch 100% der Gerichtskosten und der Auslagen des Beklagten zahlen (war jedenfalls immer so bei "Streit um Drei")
 

newknow

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"Wenn also jemand hier noch so lange Texte aus Publikationen quotet, muss der "Geschädigte" immer nachweisen, dass er einen finanziellen Schaden dadurch hat."

genau, und der ist nachweisbar nicht nachweisbar, -der finanzielle Schaden. Oder hat xy durch Beweisführung irgend etwas bewiesen?
Der Hr. ist von der Klage zurückgetreten und hat durch die Nicht-Kenntnißnahme der Entfernung besagten Gedichts, Kosten verursacht.
Fraglich währe ob mit dieser Handlung nicht der Tatbestand einer böswilligen Verleumnung erfüllt sein könnte, wenn es denn ein solchen gibt.

Vielleicht den Hrn. einfach mal schriftlich darauf aufmerksam machen
und bei Nichtübernahme der verursachten Kosten mit einem Gerichtsverfahren drohen. Und wenn dann ein anwaltliches Schreiben seinerseits kommt, die sache mit 2 - 3 Dialoge in der Schwebe halten und dann alles zurückziehen.
Der werte Genosse bleibt auf seine Kosten sitzen und hat vielleicht auch etwas dazugelernt.


Grß
 

Elbee

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Seine_Neutralitaet schrieb:
@Elbee: Danke für die Information.
Noch zwei Anmerkungen: Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, aber ein Verbotsirrtum schon.
Und wenn die Klage zu 100% abgewiesen wird, muß der Kläger auch 100% der Gerichtskosten und der Auslagen des Beklagten zahlen (war jedenfalls immer so bei "Streit um Drei")

Richterlicher Ermessensspielraum heißt das Zauberwort, das gilt auch für die Festlegung des Streitwertes und den daraus sich errechnenden Kosten sowie der Verteilung derer. Der kann sogar das Einkommen der Beteiligten dabei berücksichtigen.
 

Elbee

Großmeister
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newknow schrieb:
"Wenn also jemand hier noch so lange Texte aus Publikationen quotet, muss der "Geschädigte" immer nachweisen, dass er einen finanziellen Schaden dadurch hat."

genau, und der ist nachweisbar nicht nachweisbar, -der finanzielle Schaden. Oder hat xy durch Beweisführung irgend etwas bewiesen?
Der Hr. ist von der Klage zurückgetreten und hat durch die Nicht-Kenntnißnahme der Entfernung besagten Gedichts, Kosten verursacht.
Fraglich währe ob mit dieser Handlung nicht der Tatbestand einer böswilligen Verleumnung erfüllt sein könnte, wenn es denn ein solchen gibt.

Vielleicht den Hrn. einfach mal schriftlich darauf aufmerksam machen
und bei Nichtübernahme der verursachten Kosten mit einem Gerichtsverfahren drohen. Und wenn dann ein anwaltliches Schreiben seinerseits kommt, die sache mit 2 - 3 Dialoge in der Schwebe halten und dann alles zurückziehen.
Der werte Genosse bleibt auf seine Kosten sitzen und hat vielleicht auch etwas dazugelernt.


Grß

Manche Anwaltsschreiben haben auch das Zeug, sie erst gar nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und ab in Trash Can damit. Abmahnungen sind aber etwas tricky, ein einziger Formfehler und man hat grundsätzlich verloren, egal ob der Abmahner zurecht handelt oder nicht. Kai scheint es aber ganz clever hingekriegt zu haben und nebenbei ist der Laden hier um eine Sache kompetenter geworden.
 

milktoast

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newknow schrieb:
genau, und der ist nachweisbar nicht nachweisbar, -der finanzielle Schaden. Oder hat xy durch Beweisführung irgend etwas bewiesen?

Er will für die Veröffentlichung seiner Werke Geld haben, es wurde eines seiner Werke ohne Gage veröffentlicht -> Schaden.

...und bei Nichtübernahme der verursachten Kosten mit einem Gerichtsverfahren drohen. Und wenn dann ein anwaltliches Schreiben seinerseits kommt, die sache mit 2 - 3 Dialoge in der Schwebe halten und dann alles zurückziehen.

Schwierig, und auch gefährlich. Man sollte sich als nicht Jurist nicht auf solche Spielchen einlassen, ein paar falsche Formulierungen und du hast ne negative Feststellungsklage oder sonst was am Hals.

Ich halte die Sicht von Boardadmin schon für sehr weiße: Die 250 EUR als Infestition in Rechtssicherheit sehen, und dann die ganze Sache gut sein lassen. Beim nächsten mal einfach darauf waten das eine Abmahnung oder etwas ähnlich Offizielles kommt und dann mit dem Anwalt (der in diesem Fall auch vom Gegner bezahlt wird) dagegen vorgehen.

Diese Sicherheit jetzt zu Wadenbeisserein seinerseits zu verwenden wäre weder klug noch sinnvoll.

cu milktoast
 

newknow

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"Diese Sicherheit jetzt zu Wadenbeisserein seinerseits zu verwenden wäre weder klug noch sinnvoll."

okay, seh ich ein.
Aber bisserl rumkaun :motz:

"Er will für die Veröffentlichung seiner Werke Geld haben,"

ne, wollte und konnte er aber nicht und ich bin der Meinung das XY sich dessen bewußt war. Sonst hätte er es durchgezogen und nicht abgebrochen. Entweder er hat überhaupt kein C gesetzt, oder es so plaziert das nicht richtig ersichtlich war, 2. wurde das Gedicht von einer fremden Seite/Forum kopiert ? Wie ich es in Erinnerung habe ja. Hat der besagte ehm. Justizbeamte das Gedicht auf einer eigenen Homepage oder es seinerseits einfach in Foren reingesetzt? Und hat der Zitierende das Ged. von eben dieser selben privaten Wepsite, deren Inhalte geschützt sind, kopiert? Fragen über Fragen.
Als ehm. Mitglied des Justizbehörde kann der xy es sicherlich besser überschauen ob der eingeschlagene Weg zum Erfolg führt oder nicht, d.h. er ist nach meinen obigen Prinzip vorgegangen, also ist es eine falsche Unterstellung der Adm. gegenüber, geistiges Gedankengut rauben zu wollen.
xy wollte es probieren und hat einfach Kosten verursacht. Die Boardadm. hat nach eingehender MAhnung das Gedicht entfernt und somit der Gesetzlichkeit genüge getan.
Mehr noch, er hat Hrn. yx das Angebot gemacht die Daten des Users zu übermitteln, damit der Herr zu seinem von ihm beanspruchten und angeblich entgangenen Lohn kommt.

"Schwierig, und auch gefährlich. Man sollte sich als nicht Jurist nicht auf solche Spielchen einlassen, ein paar falsche Formulierungen und du hast ne negative Feststellungsklage oder sonst was am Hals"

Auf einer Feststellungsklage würde sich der Herr nicht einlassen, dafür spricht der frühzeitige Rückzug besagter Person. Und wenn ein Jurist nicht in der Lage ist, Recht zu formulieren, dann hat er den falschen Job.

Naja, wie Du schon sagst, die Sache unter Erfahrung abbuchen und der nächste der es versucht, wird dann seinerseits um eine Erfahrung reicher sein. :twisted:

"Manche Anwaltsschreiben haben auch das Zeug, sie erst gar nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und ab in Trash Can damit"
yup, keine Frage.

Grß
 

Mr. Anderson

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Er will für die Veröffentlichung seiner Werke Geld haben, es wurde eines seiner Werke ohne Gage veröffentlicht -> Schaden.
Veröffentlicht wurde es aber zuvor bei Henryk M. Broder. Also kann man wohl schlecht WV.de dafür belangen. Wenn X eins meiner Werke veröffentlicht, ohne Hinweise auf Urheberrecht etc., und dann die Personen Y1 bis Y100 das so toll finden und es zitieren, kann ich ja auch schlecht Y1 bis Y100 zu je 500 Piepen Schadensersatz verdonnern.
 

milktoast

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Seine_Neutralitaet schrieb:
Veröffentlicht wurde es aber zuvor bei Henryk M. Broder. Also kann man wohl schlecht WV.de dafür belangen.
Wenn X eins meiner Werke veröffentlicht, ohne Hinweise auf Urheberrecht etc., und dann die Personen Y1 bis Y100 das so toll finden und es zitieren, kann ich ja auch schlecht Y1 bis Y100 zu je 500 Piepen Schadensersatz verdonnern.
Er kann WV.de natürlich nicht dafür belangen.
Aber nur weil X ein Werk von mir ohne Urheberhinweis veröffentlicht hat, verliere ich noch lange nicht die Urheberrechte. Vor allem wenn man bedenkt das Copyright-Angaben völlig unnötig sind um Urheberrechtsansprüche zu haben. Sonst wäre jedes einmal gestohlenes geistiges Eigentum sofort schutzlos ausgeliefert. Also kann ich jeden Urheberrechtsverletzer egal aus welcher Quelle er "stiehlt" auch dafür belangen.

cu milktoast
 

Mr. Anderson

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milktoast schrieb:
Aber nur weil X ein Werk von mir ohne Urheberhinweis veröffentlicht hat, verliere ich noch lange nicht die Urheberrechte. Vor allem wenn man bedenkt das Copyright-Angaben völlig unnötig sind um Urheberrechtsansprüche zu haben. Sonst wäre jedes einmal gestohlenes geistiges Eigentum sofort schutzlos ausgeliefert. Also kann ich jeden Urheberrechtsverletzer egal aus welcher Quelle er "stiehlt" auch dafür belangen.
Aber die Frage ist: kann man sie zu Geld verdonnern, oder lediglich dazu, das Gedicht von ihrer Seite zu nehmen?
 

Elbee

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Seine_Neutralitaet schrieb:
milktoast schrieb:
Aber nur weil X ein Werk von mir ohne Urheberhinweis veröffentlicht hat, verliere ich noch lange nicht die Urheberrechte. Vor allem wenn man bedenkt das Copyright-Angaben völlig unnötig sind um Urheberrechtsansprüche zu haben. Sonst wäre jedes einmal gestohlenes geistiges Eigentum sofort schutzlos ausgeliefert. Also kann ich jeden Urheberrechtsverletzer egal aus welcher Quelle er "stiehlt" auch dafür belangen.

Genau diesen Schutz bietet das Urheberrecht, nicht mehr und nicht weniger, und vor allem gerichtliche Zuständigkeiten und zuzuordnende Paragraphen hängen damit zusammen. Urheberansprüche dagegen sind eine davon getrennte Sache. Ist etwas komisch zu verstehen, aber in Deutschland ist das halt so.

Aber die Frage ist: kann man sie zu Geld verdonnern, oder lediglich dazu, das Gedicht von ihrer Seite zu nehmen?

Durch die nicht zu übersehende Undurchsichtigkeit dieser Sachlage seitens des Gesetzgebers passieren diese Merkwürdigkeiten immer wieder. Selbst Profis fallen da gerne drauf rein. Es gibt auch die Abkürzung, und das ist die Kontaktaufnahme mit dem Urheber vor irgendwelchen Veröffentlichungen. So lassen sich vor allem unerwartete Überraschungen im Vorfeld vermeiden.
 

newknow

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ich war bisher der Meinung daß das Copyright dazu da ist, Genossen zu verbieten mit -in unserem Fall ein Gedicht- fremden Sachen die sie weder erfunden, geschrieben, gesungen haben, Geld zu verdienen, mit anderen Worten: sich ins gemachte Nest setzen, sich mit fremden Federn schmücken.
Das ist mein Ausgangspunkt gewesen.
D.h. in meinen Augen, muß nachgewiesen sein bzw. werden, daß unser Adm. oder der Forenuser obengenanntes vorhatte.

Grß
 

sillyLilly

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Soweit ich das richtig verstanden habe, schützt das Urheberrecht einfach den Urheber oder die Urheberin ;) Das hat nicht unbedingt damit zu tun, ob Geld geflossen ist.
Ob, wann und wie z.b eine Hobby-Dichterin ihr Werk veröffentlichen möchte ist ihr überlassen.
Wenn ich von jemandem ein Gedicht veröffentliche, dass sie nur für sich behalten wollte, dann ist es egal ob ich damit Geld verdient habe.
Ich habe ihr Recht, selber zu entscheiden ... ob und wo sie es veröffentlichen möchte ... verletzt.


Namaste
Lilly
 

Elbee

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sillyLilly schrieb:
Soweit ich das richtig verstanden habe, schützt das Urheberrecht einfach den Urheber oder die Urheberin ;) Das hat nicht unbedingt damit zu tun, ob Geld geflossen ist.
Ob, wann und wie z.b eine Hobby-Dichterin ihr Werk veröffentlichen möchte ist ihr überlassen.
Wenn ich von jemandem ein Gedicht veröffentliche, dass sie nur für sich behalten wollte, dann ist es egal ob ich damit Geld verdient habe.
Ich habe ihr Recht, selber zu entscheiden ... ob und wo sie es veröffentlichen möchte ... verletzt.


Namaste
Lilly

Jawoll, das ist es: Das Urheberrecht ist als besondere Schutzfunktion gedacht. Allerdings geht es im Alltag und speziell vor Gericht dann doch meistens wieder um pures Geld bzw. finanziell bezifferbaren Schaden, so dass diese Schutzfunktion meistens nicht mehr wert ist, als das Papier, auf die es gedruckt ist. Und Hobby-Dichter, deren Werke nicht schlechter sein müssen, als die von Promis, haben dann durchweg schlechte Karten bei ihrer Rechtewahrnehmung.
 

milktoast

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newknow schrieb:
"Copyright-Angaben völlig unnötig sind um Urheberrechtsansprüche zu haben. "
tatsächlich, ? 8O :gruebel:
"Copyright" ist ein englisches Wort. Schon mal aufgefallen?
In Deutschland hat man Urheberrecht, und das hat man automatisch wenn man ein Werk erschafft.
Hinweise auf Copyright sind überflüssig und schaffen keine andere rechtliche Situation.
 
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