Wohnsitz Deutschland?

Tesla.N

Großmeister
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Schönen Mittag.

Ich möchte gerne eine Heilpraktiker Ausbildung in Deutschland machen und dort auch die Prüfung absolvieren. In Österreich ist der Beruf noch nicht anerkannt und daher gibt es auch keine Ausbildungsmöglichkeit. Um die Prüfung in Deutschland bei einem Gesundheitsamt machen zu können, muß man in Deutschland gemeldet zu sein.

Ist es möglich mich für ein paar Wochen oder einem Monat in Deutschland zu melden, um dann die Prüfung machen zu können. Würde mich dann bei einem Freund/in einquatieren falls nötig und nach der Prüfung wieder abmelden.

Vielen Dank.

Heal isöm
 

Lazarus

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Genießt du "Freizügigkeit"?? :gruebel:

Also ich will jetzt nicht wissen ob du gerne unbekleidet durch die Gegend rennst.... :lol:

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) schrieb:
§ 5
Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis-EU

(1) Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Stadt Hamburg schrieb:
Freizügigkeit genießen aufgrund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum auch die Staatsangehörigen von Island, Liechtenstein und Norwegen sowie nach dem EU-Abkommen Schweiz die Schweizer Bürger. Für alle gilt ebenfalls statt des Aufenthaltsgesetzes das Freizügigkeitsgesetz.

Die Freizügigkeit gilt für

[.....]
* Rentner, Studenten, sonstige Nichterwerbstätige
[....]

Einreise und Aufenthalt

*Für die Einreise und den Aufenthalt reicht ein gültiger Personalausweis, ein Pass ist nicht erforderlich.

*Für die Einreise wird kein Visum benötigt.

*Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird durch das „Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)“ geregelt. Nach diesem Gesetz benötigt ein EU-Bürger künftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn er als Erwerbstätiger oder als Nichterwerbstätiger Freizügigkeit nach europäischem Gemeinschaftsrecht genießt. Stattdessen erhält er von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung über ihr Freizügigkeitsrecht. Diese Bescheinigung enthält einen Bezug auf das Identitätsdokument, also auf den Reisepass oder Personalausweis. Die Bescheinigung dient in Deutschland als Nachweis über das Recht auf Einreise und Aufenthalt.

Stadt Hamburg

Somit kannst du, wenn du nen (unter)Mietvertrag hast, einen Wohnsitz in Deutschland anmelden. Du bist EU Bürger, demnach kann dir eine Ausbildung hier auch nicht verweigert werden.
 

Tesla.N

Großmeister
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dere.

Die Ausbildung mach ich über Fernkurs in Österreich, die Prüfung müßte ich aber in Deutschland machen und weiters müßte ich einen Wohnsitz in Deutschland beim Zeitpunkt der Prüfung haben.

Ich bin erwerbstätig und kein Student mehr.

Freizügigkeit gilt auch für Touristen, aber kann ich dann als Tourist einen (unter)Mietvertrag unterzeichnen und daher einen Wohnsitz in Deutschland
anmelden.

Danke. Heal isöm
 

agentP

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Somit kannst du, wenn du nen (unter)Mietvertrag hast, einen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Auch der Mietvertrag ist nicht zwingend notwendig. Muss ja nicht immer einen geben oder ist das so eine Sonderlocke, bei "nicht deutscher Herkunft"`?
 

Lazarus

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Es hieß doch man muss einen Wohnsitz in Deutschland haben - den weist man mit einer Meldebestätigung nach die man mit einem Mietvertrag bekommt... oder irre ich mich?
 

Hosea

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Ich weiß es nicht, eigentlich müßte auch ein zeitweiser Untermietvertrag genügen, bzw über den Vermieter das man Besuch hat.

Tesla.N schrieb :

In Österreich ist der Beruf noch nicht anerkannt und daher gibt es auch keine Ausbildungsmöglichkeit. Um die Prüfung in Deutschland bei einem Gesundheitsamt machen zu können, muß man in Deutschland gemeldet zu sein.

In Deutschland ist der Beruf auch nicht "anerkannt", aber wir haben Ausbildungsmöglichkeiten und eine Überprüfung beim GA. Die Anerkennung vorm Gesundheitsamt geht auf das Heilpraktiker Gesetz 1939 zurück. Aber es ist nicht wirklich eine Anerkennung, durch die "amtsärztliche" Überprüfung soll nur "gesichert" werden das von dem Heilpraktiker/Anwärter kein Schaden für die "Volksgesundheit" ausgeht.

Natürlich kann man sich danach rechtlich in D als Heilpraktiker eine Praxis nehmen, aber wirkliche Akzeptanz ist was anderes.

Lg Hosea
 

agentP

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Lazarus schrieb:
Es hieß doch man muss einen Wohnsitz in Deutschland haben - den weist man mit einer Meldebestätigung nach die man mit einem Mietvertrag bekommt... oder irre ich mich?

Also eine Meldebestätigung habe ich bisher immer vom Bürger- oder Einwohnermeldeamt bekommen, aber da wurde bisher nie nach einem Mietvertrag gefragt. Deshalb habe ich mich ja gewundert. Mag natürlich sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.Aber selbst dann: Was ist wenn man nur einen mündlichen Vertrag hat oder wenn man bei den Schwiegereltern im Mehrgenerationenhaus wohnt oder als Student bei den Eltern. Dann hat man ja gar keinen Mietvertrag und muss sich aber trotzdem melden.
Wie gesagt, ich habe mich gewundert, weil ich das weder aus Bayern noch aus Berlin kenne, dass man einen Mietvertrag braucht um sich anzumelden.
Aber ich sehe ja auch voll vertrauenswürdig aus. :lol:
 

Ein_Liberaler

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Als ich mich damals in NRW mit meinem neuen Wohnsitz (Kaserne) melden wollte, verlangte das Amt eine Bestätigung des Hausherren, daß ich wirklich da wohnte...

Das ist von Land zu Land unterschiedlich, in NRW nötig, in Bayern nicht.
 
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