Schröder im Kriegsfall Hochverräter ?

hardcore

Meister
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Strafgesetzbuch

Besonderer Teil, §§ 80 - 145d (= Abschn. 1 - 7)

BESONDERER TEIL

Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Erster Titel: Friedensverrat

§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

§ 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: http://www.pilt.de/article/Reality/1045748821.html
 

Anti_2

Geselle
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ne ne ne

Na die theorie is wohl eher unwahrscheinlich! außerdem müsste doch dann eher die Merkel dran glauben oder is die schon bestraft genug mit ihrem aussehen?
 
G

Guest

Guest
Re: ne ne ne

Anti_2 schrieb:
Na die theorie is wohl eher unwahrscheinlich! außerdem müsste doch dann eher die Merkel dran glauben oder is die schon bestraft genug mit ihrem aussehen?

:lol: :lol: :lol:

@ Hardcore: Das trifft ja wohl kaum auf Schröder zu. Möchte mal wissen wie du auf diesen Blödsinn kommst. Der tut doch genau das Gegenteil...er versucht den Frieden zu erhalten. Ich kann diesen Typ zwar kein bißchen ausstehen, aber hier verdient er meinen Respect.
 

Energie

Lehrling
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Anmerkung: Von einem Angriffkrieg ist die Rede.

a) Schröder ist dagegen

b) Stoiber ist dafür, weil er sich an den Nato-Vertrag halten und die USA als "Freund" behalten will.

c) ISt der evtl. kommende Krieg ein Angriffskreig? Woran erkenne ich einen solchen?
 

MadCow

Großmeister
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ein angriffskrieg ist ein krieg in dem ein land ein anderes angreift.

"legitimierte" kriege sind kriege, sind verteidigungskriege bei denen ein land sich gegen einen angreifer verteidigt.

ist ja eigentlich klar
ein verteidigungskrieg benötigt natürlich auch einen angriffskrieg eines anderen landes, sonst gehts ja nicht
 

hardcore

Meister
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ich meinte natürlich nur für den fall, daß er umkippt.
in diesem paragraphen is aber auch nicht von einem "legitmierten angriffskrieg" die rede, also gibt es da keine ausnahme.
kennt sich da jemand aus ?
 
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hola,

ich denke mal (wissen tu ichs nicht), das wenn die UNO ne "Entwaffnung" mit militärischen Mitteln absegnet, wirds wohl nicht als Angriffskrieg zählen... somit kann Schröder dann auch ruich umkippen, zumindest juristisch hat er dann wohl nichts zubefürchten.

grooze

W-o-R
 

hardcore

Meister
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ich weiß nicht, das sind doch spitzfindigkeiten.
da könnte man ja sagen, hitler hat ohne un mandat polen mit militärischen
mitteln entwaffnet.
das ist doch lächerlich.
es ist und bleibt ein angriffskrieg. und der ist genauso verbrecherisch wie
o.a. "überfall".
 
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tja, wat nu? auf der einen Seite rufst du nach deutschen Gesetzen, auf der andren willst du aber völkerrechtliche Entscheidung nicht anerkennen?

Würdest Du die Leute, die mal Hitler be"kriegt" haben auch als Kriegsverbrecher oder Verräter bezeichen?

grooze

W-o-R
 

Shiva2012

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einen Thread zum Thema Agriffskrieg und §80 hatten wir schon hier :Strafanzeige gegen Busch und Schröder

Zur Ablehnung durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gehts hier weiter.

Die Illegalität in Bezug auf das Völkerrecht hat schon bei den Sanktionen nicht interessiert. Dazu gibts hier einen Text.
 

Atlan

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in diesem paragraphen is aber auch nicht von einem "legitmierten angriffskrieg" die rede, also gibt es da keine ausnahme.

wollte schon eher dazu posten...

also wenn die UN das absegnet ist es kein angriffskrieg, somit wird dieser paragraph nicht tätig...
 

hardcore

Meister
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Atlan schrieb:
in diesem paragraphen is aber auch nicht von einem "legitmierten angriffskrieg" die rede, also gibt es da keine ausnahme.

wollte schon eher dazu posten...

also wenn die UN das absegnet ist es kein angriffskrieg, somit wird dieser paragraph nicht tätig...

ich weiß nicht, hierzu stellt sich mir die frage, ob unser grundgesetz, oder teile davon, von äußeren einflüssen (nato und uno) aufgehoben werden können/dürfen.
 

Atlan

Erleuchteter
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nato eher weniger, aber wie un-gesetze und eu-gesetze stehen höher und können somit auch unser grundgesetz beinflussen. (beispiel: soldatinnen bei der bundeswehr)
 

truth-searcher

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@ Shiva

Interessante links, Danke!
Diese Zurückweisung der Strafanzeige bezieht sich allerdings auf den Afghanistan-Krieg.

Interessant wäre eine Strafanzeige gem. § 80a StGB gegen Donald Rumsfeld. Er hat ja schliesslich auf der Münchner Sicherheitskonferenz öffentlich zu einem Angriffskrieg gegen den Irak aufgestachelt!

In Betracht kämen auch Anzeigen wegen § 80 StGB gegen Blair und Bush, allerdings könnte dies an dem Tatbestandsmerkmal der Beteiligung der Bundesrepublik scheitern. Schliesslich sind die beiden als ausländische Staatschefs nicht legitimiert, die Teilnahme der BRD zu bestimmen.

hardcore hat geschrieben:
da könnte man ja sagen, hitler hat ohne un mandat polen mit militärischen mitteln entwaffnet.

Naja, damals gab es die UNO ja noch gar nicht! Die Gründung der UNO ist ja gerade eine Folge der Lehren aus dem 2. WK.

Und gerade die Regelungen, die Du als Spitzfindigkeiten bezeichnest, könnten bei Ihrer Einhaltung trotzdem die Iraqis retten (leider allerdings auch Saddams Diktatur).

Selbst wenn die UNO einer "Entwaffnungsaktion" zustimmen sollte, wäre das noch keine Rechtfertigung für einen amerikanischen Krieg, sondern nur für die Entwaffnung! D. h. Saddam bräuchte theoretisch nur seinen Truppen zu befehlen, eine Entwaffnung ohne Gegenwehr geschehen zu lassen, und ihm kann nichts passieren!
Das hört sich zwar im ersten Moment absurd und unrealistisch an, würde aber Saddam auf lange Sicht grosse Vorteile bringen:

1. Er würde an der Macht bleiben
Es gibt nämlich keine Rechtsgrundlage für einen von aussen erzwungenen Regimewechsel in einem souveränen Staat! Saddam wäre zwar militärisch unbewaffnet, aber genau das würde seine Macht sichern, da jegliche Angriffsrechtfertigung gegen ihn komplett entfiele!

2. Die Sanktionen würden aufgehoben oder extrem gelockert
Es gäbe auch keinen Grund mehr, die Sanktionen aufrechtzuerhalten, Man könnte höchstens eine Einfuhrkontrolle einrichten, aber Sanktionen im momentanen Ausmass wären vor den Augen der Weltöffentlichkeit nicht mehr vertretbar.

3. Saddams Macht würde sich dadurch kaum verringern
Er wäre immer noch Diktator über den Irak, da sein Geheimdienst ja nicht auf Raketen oder MVW angewiesen ist, um das Volk zu unterdrücken. Und der Verlust seiner militärischen Angriffsfähigkeit gegenüber anderen Staaten wäre gar kein grosser Unterschied zur jetzigen Lage, da es Saddam de facto jetzt schon unmöglich ist, auch nur die allergeringste militärische Aktion durchzuführen.
Selbst ein Rülpser eines irakischen Grenzsoldaten in Richtung Kuwait wäre vermutlich schon für Amerika Grund zum Vernichtungsschlag. ;-)

Deswegen ist es auch völlig egal, wie weit Saddam jetzt kooperiert und was er alles vernichtet. Bush will den Regimewechsel, egal wie!

Und das ist illegal!!!

Egal, wie totalitär und undemokratisch eine Regierung sein mag, kein anderes Land darf den Umsturz dieser Regierung mit militärischen Miteln betreiben!

Und wenn Bush jetzt damit durchkommt, ist das nur der Anfang einer langen Reihe von "globaler Innenpolitik" der USA. Als Kriegsgrund reicht es dann aus, dass die Politik einer Führung nicht mit amerikanischen Interessen übereinstimmt!

Grüsse,
truth-searcher
 

trashy

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Habt ihr shcon mal an den kosovo-krieg gedacht???

Der fand auch unter der Herrschaft des Herrn Schröder statt.

Gabs da eigetnlich irgendwelche Anzeigen?

gruß

trashy
 

SentByGod

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hardcore schrieb:
Strafgesetzbuch

Besonderer Teil, §§ 80 - 145d (= Abschn. 1 - 7)

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Erster Abschnitt: Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Erster Titel: Friedensverrat

§ 80. Vorbereitung eines Angriffskrieges. Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

§ 80a. Aufstacheln zum Angriffskrieg. Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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Selbst wenn ... Ist es dann G. Schröder alleine der Deutschland in den Krieg geführt hat?
 

hardcore

Meister
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nee, die ganzen anderen marionetten können se gleich mit an die wand stellen. :lol: :lol:
 
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