mit Fehlurteilen umgehen

kante

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Leider bin ich seit kurzem ein "Vorbestrafter" (Körperverletzung), weil drei Zeugen gegen mich ausgesagt haben, dass ich am Ende eines jahrelangen Nachbarschaftsstreites, einem Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen hätte.

Nie habe ich jemandem geschlagen und weiß nicht, wie ich die Angelegenheit für mich "verbuchen" soll.

In den letzten drei Jahren habe ich mich nebenbei sehr gegen die Gewalt eingesezt - zum Wohle dreier Minderjährigen Kinder.

Nun muss ich damit leben, dass ich auf dem Papier selbst ein Gewalttäter bin. natürlich weiß ich es besser, trotzdem ist nun mein Führungszeugnis nicht mehr sauber.

Habt Ihr eine Idee, wie ich damit besser zurecht kommen kann? Ich halte das Gefühl nämlich nicht aus, angeblich ein Gewalttäter zu sein.
 

antimagnet

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wenn das lediglich drei zeugen waren, war das ja nur ein indizienprozess - ist da keine berufung möglich?
 

DrJones

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Trotzdem ne dämliche Situation. Vor allem kann einem das Führungszeugnis
ganz schön diverse Chancen verbauen. Ich musste kürzlich
für ein Security Screening ein solches vorlegen.

das du vorbestraft bist ist ein sehr großer Makel der einem die ein oder
andere Tür verschließen kann. Es wertet einen selber ab, ist ein
Schandmal. Auch wenn man es selber besser weiß, aber so
ein amtlicher Wisch hat leider schon etwas Gewicht.
Ich kann gut nachvollziehen das dir das schwer auf dem Herzen liegt.

Ich weiß ja nicht wie das genau in deiner Situation ist, oder überhaupt
allgemein.
Ist das Urteil endgültig? oder kann man das nochmal anfechten
(Bei 3 Zeugen unwahrscheinlich...).
Kann man am FÜhrungszeugnis überhaupt nochmal was drehen
wenn da was drinsteht. Verjährt das vielleicht, so wie Punkte
in Flensburg?

Ich weiß ja nicht wie deine Situation ist, aber kannst du evtl an einen
anderen Ort ziehen, quasi dein altes Leben ein Stück weit
hinter dir lassen?
 

Shishachilla

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Hmm, is das nich bisschen übertrieben, wegen ner Anzeige wegen Körperverletzung gleich flüchtenderweise den Wohnsitz wechseln?? Also ich find übertrieben, ich würd da lieber den Anwalt wechseln und das ganze noch mal aufrollen lassen, und ansonsten weiß du ja wie gesagt selbst am besten was du getan hast und was nicht.
 

trashy

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DrJones schrieb:
.. Führugnszeugnis ... Verjährt das vielleicht, so wie Punkte in Flensburg?

zum Thema Führungszeugnis gibts auf der Seite des Jusitzministeriums n paar Hinweise: Klick

zum Beantragen einer Tilgung klick bitte hier: klick-klick

aber ich glaube das thema führungszeugnis spielt hier nur eine untergeordnete rolle - das primäre thema ist ja die un(ge)rechte Verurteilung und die psychische bewältigung dieser.

aus der entfernung heraus ist es hier ziemlich schwierig rat zu geben.

leider ist es vor gericht oftmals so, das der intelligentere den prozeß gewinnt - d.h. derjenige der genug beweise für seine aussage gesammelt hat.
 

DrJones

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Sehe ich auch so trashy. Ich finde das dies vielleicht am besten
mit einem möglichst radikalen Bruch funktionieren würde.

Wie gesagt die Nachbarschaftliche Situation ist mir nicht bekannt.
Aber falls es stimmt was Kante sagt, dann hat er einen Nachbar mit
dem er Ärger hat und nochmals drei Personen die diesen Nachbarn
evtl gegen Kante mit ner Falschaussage unterstützen.

Oder alle 3 Zeugen haben ausversehen das Falsche gesehen und sich geirrt.
:roll:

Zumindest stelle ich mir Kantes Situation wenig behaglich vor, mit solchen
Nachbarn. Und jetzt steht er auch noch vorbestraft, was wohl
in der Nachbarschaft jetzt auch bekannt sein dürfte.
Bei zuünftigen Auseinandersetzungen in der Nachbarschaft, so harmlos
sie auch sein mögen hätte Kante miese Karten.
'Is ja eh schon vorbestraft. Mit einem Bein quasi im Knast. Dem kann
man fast alles in die Schuhe schieben'

Aber wie gesagt. Die nähere Situation ist mir nicht bekannt. Vielleicht
ist es wirklic halb so schlimm (Hoffentlich)
 

kante

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Leider ist das die Berufungsverhandlung gewesen und somit gibt es für mich keine Berufungsmöglichkeit mehr.

Auf mein Nachfragen wurde mir aus Bonn (Bundeszentralregister) mitgeteilt, dass der Vorfall nun für drei Jahre im Führungszeugnis stehen bleibt.

Weggezogen bin ich dort schon. Dummerweise müsste ich mich bald um eine neue Arbeitsstelle in meinem neuen Wirkungskreis kümmern. In meinem Beruf ist ein sauberes Führungszeugnis zwingende Voraussetzung. Nun gut, ich habe mich jetzt auch schon mit einer Selbständigkeit auseinander gesetzt... aber ob ich dafür das Zeug habe?

Beruflich habe ich ausgezeichnete Zeugnisse. Nun fehlt mir aber das saubere Führungszeugnis.

Mir geht es auch eigentlich mehr darum, die Sache für mich zu verarbeiten, abzuhaken oder zu begreifen, dass ich nun ein Gewalttäter sein soll. Früher waren mir die Leute (Nachbarn) egal, weil ich wusste wer ich bin. Heute bin ich in einer psychisch - nicht so guten Verfassung und bin dadurch leicht angreifbar.

Sicherlich habe ich den Nachbarn auch unrecht getan, sie beleidigt und beschimpft. Allerdings musste ich mir auch sehr viel von denen bieten lassen. Geschlagen habe ich aber niemandem. Leider hat mir und meinem einzigen Zeugen, dies der Richter aber nicht geglaubt.

Ich danke Euch für Eure Worte und fühle mich dadurch wenigstens ein wenig ernst genommen.

Irgendwie habe ich immer an das "Gute" geglaubt, bin auch viele Jahre lang so durchs Leben gekommen. Momentan muss ich ganz schön einstecken und die Welt, insbesondere die Menschen von ihrer anderen Seite kennenlernen.

Heute habe ich mir gedacht, dass es doch überall viel Ungerechtigkeit gibt und ich mich nicht so wichtig nehmen sollte.

Ich habe auch immer gehört, dass Recht haben und Recht bekommen immer zweierlei ist. Nun trifft es mich sebst und schon bin ich geschockt und fühle mich hilflos.
 

Hosea

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Kante schrieb:

Leider bin ich seit kurzem ein "Vorbestrafter" (Körperverletzung), weil drei Zeugen gegen mich ausgesagt haben, dass ich am Ende eines jahrelangen Nachbarschaftsstreites, einem Nachbarn mit der Faust ins Gesicht geschlagen hätte. Nie habe ich jemandem geschlagen und weiß nicht, wie ich die Angelegenheit für mich "verbuchen" soll.

Na tolle Zeugen und vielleicht ein "schlechter" Anwalt, war der Nachbar nach dem Faustschlag verletzt, wurde es dokumentiert? In welchem Zusammenhang/Verhältnis stehen die Zeugen zu dem "geschlagenen" Nachbarn?

Habt Ihr eine Idee, wie ich damit besser zurecht kommen kann? Ich halte das Gefühl nämlich nicht aus, angeblich ein Gewalttäter zu sein.

Angeblich du sagst es ja selber. Letztendlich sollte es egal sein, was "andere" über dich denken. Viel wichtiger ist was du selber weißt!

Manchmal muß man eben marschieren wie die "Soldaten", die Konstelation mit deinen "Nachbarn" war nicht besonders günstig und das gipfelte dann noch in einer Falschaussage vor Gericht, die dann zu deiner Strafe führte.

Gewalttäter? Selbst wenn du im Affekt in einem längerem Streit ihm einen auf die Nase gibst, steht das meiner Meinung garnicht im öffentlichen Interesse und rechtfertig daraus auch nicht die Abstempelung als "Gewalttäter", okay die ist ja sowieso nur Zustande gekommen, weil die Nachbarn eine Falschaussage gemacht haben (3-12Monate).

Heute bin ich in einer psychisch - nicht so guten Verfassung und bin dadurch leicht angreifbar.

Wenn du eine Verbindung zu deiner Angreifbarkeit und deiner Verfassung siehst, wäre es gut an der Verfassung was zu tun. Sind ja ganz streng genommen zwei ganz unterschiedliche Schuhe.

Lg Hosea
 

Shishachilla

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Hosea schrieb:
Na tolle Zeugen und vielleicht ein "schlechter" Anwalt, war der Nachbar nach dem Faustschlag verletzt, wurde es dokumentiert? In welchem Zusammenhang/Verhältnis stehen die Zeugen zu dem "geschlagenen" Nachbarn?
Naja, das Dumme is halt, dass sich die Sache für ihn scheinbar erledigt hat, nix mehr mit Berufungsverfahren usw. Aber ich frag mich echt, wie das vor Gericht abgegangen ist, wenn das tatsächlich nicht so abgelaufen ist wie die Zeugen es beschreiben. Hätte nicht gedacht, dass es so leicht ist, jmd zu verurteilen, aufgrund von Falschaussagen, aber dazu kenn ich mich zu wenig aus. Ist vielleicht ein Jurist in der Nähe der da weiterhelfen kann?

Hosea schrieb:
Angeblich du sagst es ja selber. Letztendlich sollte es egal sein, was "andere" über dich denken. Viel wichtiger ist was du selber weißt!
So seh ich das nämlich auch, ich würd mir da gar nicht so nen Kopf machen, vor allem da du ja schon weg gezogen bist, sozusagen ein Neuanfang. Das einzige was bleibt ist eben der Eintrag im Führungszeugnis, der eine Bewerbung schwer machen kann.

Hosea schrieb:
Wenn du eine Verbindung zu deiner Angreifbarkeit und deiner Verfassung siehst, wäre es gut an der Verfassung was zu tun. Sind ja ganz streng genommen zwei ganz unterschiedliche Schuhe.
:!:
 

kante

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Na tolle Zeugen und vielleicht ein "schlechter" Anwalt, war der Nachbar nach dem Faustschlag verletzt, wurde es dokumentiert? In welchem Zusammenhang/Verhältnis stehen die Zeugen zu dem "geschlagenen" Nachbarn?

Die Zeugen sind er, seine Frau und sein Mieter/Freund...wie auch immer.

Er sagte vor Gericht, dass es ihm 10 Minuten lang weh getan hat.

Ich hatte keinen Anwalt, wollte das (weil es ja nicht stimmte) alleine lösen.



Wenn du eine Verbindung zu deiner Angreifbarkeit und deiner Verfassung siehst, wäre es gut an der Verfassung was zu tun.

Da bin ich auch dabei. Für mich ist es im "Normalfall" kein Problem über Beleidigungen und Beschimpfungen zu stehen. Jedoch wurde ich von der Nachbarschaft über zwei Jahre lang maltretiert. Ich möchte das jetzt nicht als Schutzbehauptung aufführen, aber durch meine psychische Verfassung wurde ich dann eben doch irgendwann auch dazu verleitet zu beschimpfen und zu beleidigen.

Das habe ich dem Richter auch so gesagt und diesen Teil der Anschuldigung zugegeben. Das war wohl mein Fehler, denn die Nachbarn gaben keine Fehler von sich zu.

Ich möchte es so formulieren, dass ich mich auf dieselbe Schiene begeben habe. Aber dass ich geschlagen haben soll, ist eine Frechheit.

Aber ich frag mich echt, wie das vor Gericht abgegangen ist, wenn das tatsächlich nicht so abgelaufen ist wie die Zeugen es beschreiben. Hätte nicht gedacht, dass es so leicht ist, jmd zu verurteilen, aufgrund von Falschaussagen, aber dazu kenn ich mich zu wenig aus.

Es ist so einfach, ich habs auch schon in ähnlich gelagert (nicht in meiner Angelegenheit) Fällen vor großen Strafkammern und Familiengerichten erlebt und das macht mir Angst.

Die wollten mich da hin bekommen wo sie mich nun haben.

Meine Oma würde sagen: "Da hast Du den Frost"
 

kante

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also eigentlich ist es so, antimagnet

dass ich bis morgen mittag noch eine Berufungsmöglichkeit habe.

Ich habe aber kein Geld und mir erscheint eine Berufung, so wie ich die Verhandlung in dem Gericht mitbekommen habe, als wenig erfolgreich.

Ich habe keine Zeugen und das ist das Problem.

Trotzdem überlege ich mir auch sehr, ob ich nicht doch noch morgen früh Berufung einlege und zu einem guten Strafanwalt gehe.

sorry, ich es hätte eigentlich gleich erkennen müssen, dass ich mit "verheimlichen" hier nicht weit komme. Ich fühlte mich eben ein wenig unangenehm, wegen dem fehlenden Geld.
 

DrJones

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[Sarkasmus] Naja, das sind ja tolle Zeugen, und so glaubhaft und
unvoreingenommen [/Sarkasmus]

Seine Frau (die ihren Mann wohl kaum belasten wird),
und ein Mieter (Der sich wohl ne neue Wohnung
suchen kann, sollte er gegen den Nachbarn aussagen).
Ich würd ja lachen wenns nicht so traurig wär...
 

kante

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Gerade frage ich mich, wie es wohl weitergeht.

Was passiert mir zukünftig, sollte ich in der Öffentlichkeit oder in dem Umkreis der Nachbarschaft - in den ich dummerweise auch ein wenig verwurzelt bin - erzählen, dass es sich meiner Meinung nach um Falschaussagen handelt und nur deshalb das Urteil so ausgefallen ist.

Dann bin ich doch schon wieder dran, oder? Dann wird es vielleicht noch so hingestellt, dass ich keine Gerichtsurteile akzeptiere und "Zeugen" mit einer Falschaussage bezichtige.

Ich muss wohl jetzt drei Jahre lang, oder für immer meinen Mund "schön" halten?

Ich versteh das alles nicht.
 

JimmyBond

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kante schrieb:
Dann bin ich doch schon wieder dran, oder? Dann wird es vielleicht noch so hingestellt, dass ich keine Gerichtsurteile akzeptiere und "Zeugen" mit einer Falschaussage bezichtige.

sorry kante, aber du machst dir zu viele gedanken wegen sonem schnickschnack. sollen doch die menschen denken was sie wollen, sollen deine nachbarn reden. ist doch voellig egal. wenn das was du sagst die wahrheit ist, dann bist du im recht, ganz gleich was ein richter urteilt.

und zum abschluss ein zitat eines menschen, der nachm geruchtsurteil das letzte wort hatte (- bekam lebenslaenglich, obwohl er seines erachtens unschuldig war): selbst eingesperrt bleib ich ein freier mann, durch die wahrheit, denn die macht mich frei. (aenderungen vorbehalten :wink: )

nachtrag:

Ich hatte keinen Anwalt, wollte das (weil es ja nicht stimmte) alleine lösen.

waere es so einfach, muesste es nicht so unglaublich viele anwaelte auf dieser welt geben. kleiner tip fuer die zukunft... wenn du nicht 100%ig verlieren oder deine schuld zu geben willst, dann wirst du um eine rechtsberatung nicht drum herum kommen koennen. du musst nicht unbedingt mit nem anwalt ins gericht kommen, doch solltest du vorher abgesprochen haben, was du erzaehlen kannst, wie hoch deine gewinnchancen sind.

Ich fühlte mich eben ein wenig unangenehm, wegen dem fehlenden Geld.

dazu gibt es imho keinen grund..
 

Hosea

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Jimmy Bond schrieb:

du musst nicht unbedingt mit nem anwalt ins gericht kommen, doch solltest du vorher abgesprochen haben, was du erzaehlen kannst, wie hoch deine gewinnchancen sind.

Absolut, so ist es.

kante schrieb:

Die Zeugen sind er, seine Frau und sein Mieter/Freund...wie auch immer.

Er sagte vor Gericht, dass es ihm 10 Minuten lang weh getan hat.

Ich hatte keinen Anwalt, wollte das (weil es ja nicht stimmte) alleine lösen

Okay, der Freund und die Ehefrau. Da könnte man "Befangenheit" der Zeugen erwähnen, aber der Richter nimmt die "freie Beweiswürdigung" in Anspruch..

Nur was haben die feine Zeugen gesehen??

Einen "Faustschlag" ins Gesicht, der keine dokumentierbaren Verletzungen/Plessuren hinterließ und dem Opfer "10 minuten lang weh getan hat".

Was soll das sein? :O_O:


wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;

Das wäre ein Kriterium für eine Wiederaufnahme, die Relevanz der falschen Zeugenaussagen sind enorm, zumal ja auch eine Dokumentation über die ""Verletzung"" gänzlich fehlt. So wie du es schilderst, wäre ein Strafantrag wegen Falschaussage gegen alle drei zumindestens gerecht.

Aber wie gesagt, es wäre zwingend das du dich mit einem Anwalt unterhälst auch z.b über das Verhalten nach dem Urteil etc etc.

Lg Hosea
 

kante

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Jetzt wärs mal interessant, wie die Berufungsverhandlung heute ausgegangen ist!

Nein nein, bis heute hätte ich in die Berufung gehen können (sie "anmelden" können). Habe ich aber nicht, weil ich nicht kann.

Ich muss das Urteil so hinnehmen, Edit:jetzt ist es eh zu spät.
 

Hosea

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kante schrieb:

Nein nein, bis heute hätte ich in die Berufung gehen können (sie "anmelden" können).

Wieso bist du dir so sicher, das es jetzt zu spät ist??

Die Berufungsfrist beträgt einen Monat; sie ist eine Notfrist und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung.

Zumal ja noch zu klären ist ob du verschuldet, oder unverschuldet die Frist versäumt hast.

Lg Hosea
 

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