Keine Toleranz gegenüber Religionen

Goatboy

Erleuchteter
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18. November 2009
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Noch was zur Trennung von Kirche und Staat in Deutschland: Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage

Auszug? Gerne!

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...]

a)
an den stillen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, bei denen der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist, durchführt,
b)
am Buß- und Bettag Sportveranstaltungen durchführt,
c)
am Karfreitag Sportveranstaltungen durchführt oder in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen erbringt,
Es lebe die Religionsfreiheit!
 

sercador

Meister
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204
Das ist Bayern.
Das kann Niedersachsen ein wenig besser:
(1) Am Karfreitag sind zusätzlich verboten:

a) Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
b) öffentliche sportliche Veranstaltungen;
c) alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.
http://www.mi.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=14920&article_id=61491&_psmand=33
Zwangs-Christianisierung.
Wenn es mir nicht sonstwo vorbeigehen würde, müsste man dagegen klagen.
 

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