Interessantes Urteil für Forenbetreiber

Angel of Seven

Ehrenmitglied
Registriert
23. Juli 2002
Beiträge
3.560
Hi Mods,

Wird euch sicher freuen! :lol:

Forenbetreiber haften nicht für Inhalte Dritter

Ein Urteil des Landgerichts Köln hat vor kurzem die Rechte von Internet-Betreibern gestärkt: sie müssen nicht mehr alle Forenbeiträge nach illegalen Inhalten durchsuchen.
16.04.2003 - Dem Gericht zufolge sind die Website-Betreiber grundsätzlich nicht verantwortlich für Beiträge, die Dritte ohne Wissen des Betreibers in ein Online-Forum scheiben.
Das Gericht wendete für Urteil 28 0 627/02 das Teledienstegesetz (TDG) an und widersprach damit Entscheidungen anderer Gerichte, die Homepage-Betreiber für rechtswidrige Einträge in Gästebüchern haftbar machten. Der damit freigesprochene Betreiber von www.teltarif.de, Kai Petzke, sieht das Urteil als Voraussetzung für das Funktionieren vieler Web-Sites. Viele stark frequentierte Foren hätten sonst schließen müssen ? Tausende von Beiträgen einzeln zu kontrollieren wäre wirtschaftlich vollkommen unhaltbar. (mk)

Quelle: http://www.vnunet.de/testticker/news/detail_nl.asp?ArticleID=7794&Timeframe=-1


lichtvolle Grüße


Angel of Seven
 

Don

Ehrenmitglied
Registriert
10. April 2002
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3.077
Danke für den Beitrag.

Es erleichtert die Arbeit, aber die Form unserer Arbeit wird hier aufrecht erhalten. da wird es zu keinen Änderungen kommen.

Es werde auch weiterhin JVH Links und Co entfernt.


Don
 

SeRialMaSter

Meister
Registriert
15. Januar 2003
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267
Aber trotzdem ist es gut zu wissen das die Admins nimmer belangt werden können! ist auch richtig so! Don du hasst völlig recht sonst wäre das ja völlig anarchie hier!
Greetz SeRial 8)
 

Kaisar

Meister
Registriert
23. Februar 2003
Beiträge
290
Super Sache das Ganze, aber gilt das jetzt nur für den Host, der das forum auf seinem Server hat, oder auch direkt für den Seiteneigentümer ?

@Serial :
Was hast du gegen Anarchie ?
:twisted:
 

LtHinterheimer

Großmeister
Registriert
7. Januar 2003
Beiträge
599
Wenn der Betreiber von dem rechtswidrigen inhalt nachweislich weis, zB durch einen kommentar dazu, macht er sich immernoch strafbar, wenn er den rechtswidrigen inhalt stehen lässt. Was jedoch genau ein rechtswidriger inhalt ist und was nicht, entscheiden wiederum nur subjektive motive.
 

captainfuture

Ehrenmitglied
Registriert
3. Juli 2002
Beiträge
2.187
an sich sicher eine erleichterung, aber die passage "ohne wissen des betreibers" eröffnet anwälten tor und tür.
 
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