Familie Bouffier und die Gerichtsbarkeit

Simple Man

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Würde ganz gerne eure Meinung zu folgendem Fall hören:

Volker Bouffiers, seines Zeichens hessischer Ministerpräsident, Neffen werden angeklagt und einer der Neffen ist bereits zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Anklage wird allerdings ohne Beweisaufnahme fallen gelassen. Nun wird man den Eindruck nicht los, dass das durchaus mit der Verwandtschaft zusammenhängt, auch wenn das Gericht dies natürlich abstreitet ...

FrankfurterRundschau: "Bouffier-Clan hält zusammen"
Aus der Familie Bouffier ist nicht nur der Ministerpräsident politisch aktiv. Auch der Sohn, der Neffen und die Schwester engagieren sich für die CDU – und füreinander. In Gießen wurde eine Verhandlung wegen schwerer Körperverletzung gegen drei Neffen von Volker Bouffier sehr schnell beendet.

Hat da jemand noch mehr Informationen zu?
 

hives

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Interessantes Thema, allerdings kann ich gerade über Google-News nichtmal diesen FR-Artikel finden, aber auch ansonsten nur Blogbeiträge, Tweets und Forendiskussionen, die fast ausschließlich auf die FR verlinken. Die FR ist glaub ich generell eine der ausführlichsten Quellen zum Thema Bouffier, inklusive diverser älterer Artikel...

Hier noch was aus der Gießener Allgemeinen:
Justiz: Kein Bonus, kein Malus für Neffen von Bouffier

Das hier ist glaub ich neu:
Dann lag die Akte sieben Monate beim Amtsgericht. [...] Die Staatsanwaltschaft war bei ihrer Anklage von gemeinschaftlicher Körperverletzung ausgegangen. Das setzt Absprachen der Beschuldigten, Vorsatz voraus. Dafür fand die Richterin nicht genügend Anhaltspunkte.

Gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, die Akten gingen zum Landgericht. [...] Es eröffnete das Verfahren und ordnete zugleich die Verhandlung vor dem Amtsgericht an. So kam die Akte wieder zu der Richterin, die schon im letzten Sommer nicht verhandeln wollte. [...]

Keiner der jungen Männer war vorbestraft, sie selbst hatten teils erhebliche Verletzungen erlitten. Hinzu kam der Umstand, dass die Schlägerei nun schon über zwei Jahre zurückliegt und kaum verlässliche Zeugenaussagen zu erwarten waren. Dass die Akten von Amts- zum Landgericht und dann zurückwanderten, ist nicht den Angeklagten anzulasten.

Es fällt mir schwer, den Fall zu beurteilen. Einerseits die Plausibilität einer Einflussnahme des Bouffier-Clans, auf der anderen Seite sind die Argumente imho schon nachvollziehbar. Die Frage ist wohl: ist das so gebräuchlich? Die GA meint dazu: hängt von Fall und Richter ab - und der Fall beinhaltet ja letztendlich auch die Beschuldigten...
 
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