Ärger mit Hartz IV Bezieherin

jones

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Hallo, kennt sich hier jemand mit hartz iv etc aus?

zur Sache, mein Töchterchen ist von einem Kind aus seiner Schule beklaut worden, das Kind gibt den Diebstahl inzwischen auch zu, aber die Familie von dem Kind lebt von Hartz IV. Und die Eltern haben kein wirkliches Unrechtsbewußtsein bzw kein Verantwortungsgefühl wegen der Taten ihres Sohnes ("Er hat zwar geklaut aber warum sollen wir jetzt dafür gerade stehen? Und außerdem haben Sie doch eh mehr Geld als wir")
Noch dazu gesagt es leben dort 2 Erwachsene und 6 Kinder d.h. mit Mietzuschuss haben die über 3.000 €

Frage 1 die ich habe: bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

wenn ja, kann ich denen wenigstens in regelmäßigen Abständen den Gerichtsvollzieher vorbeischicken?

Und je nachdem wie es sich entwickelt, dürfte ich den Namen dieser Familie im I-Net erwähnen?
 

jones

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Es ging mir ja auch nicht um dieses Board, sondern um die Situation im Netz allgemein.

So nach dem Motto "Vorsicht vor den Kindern von Familie Müller"
 

Duftbaum

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"Vorsicht vor den Kindern von Familie Müller"

Also, das würde ich an Deiner Stelle nicht schreiben. "Vorsicht vor Herrn und Frau Müller", wenn überhaupt.

Wenn Du dich so sehr ärgerst, dann droh mal mit der Polizei und setz die Drohung um, wenn sie nichts bewirkt.
 

Mr. Anderson

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Mit der Polizei wird hier vermutlich nix. Das Kind, sofern noch nicht 14 Jahre alt, ist nicht strafmündig. Aber ab 7 Jahren ist es zivilrechtlich haftbar. Die Eltern – und insofern haben sie sogar Recht – haften nicht. Sie würden das Kind aber vor Gericht vertreten, solltest Du es verklagen wollen. Die Frage ist, ob es das wert ist.
 

Goatboy

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ALG-II-Empfänger stehen nicht über dem Recht. Ich sehe keinen Grund, mit ihnen in einem solchen Fall anders umzugehen als mit irgendjemandem sonst.

Edit (Ich sehe den Beitrag von Mr. Anderson jetzt erst): Dass die Eltern nicht haften, war mir nicht bewusst. Heißt das, man kann im Grunde nichts tun?
 

Mr. Anderson

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Doch, das Kind ist ja schadensersatzpflichtig. (Es sei denn, man will beweisen, dass das Kind nicht wusste, dass Klauen falsch ist; dann würde es am Unrechtsbewusstsein fehlen.)
Aber ich stelle mir so ein gerichtliches Vorgehen extrem unannehmlich vor; insbesondere, was dann in dieser Familie abgehen würde.

Was ist eigentlich mit der Sache, die geklaut wurde? Hat das Kind sie noch? Also, könnte es die Sache intakt zurückgeben?
 

jones

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Geklaut wurde ein Handy (Gerät funktioniert nicht mehr)

das Kind ist 10
 

DrJones

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Kann Goatboy nur zustimmen. Vor dem Gesetzt sind alle menschen (zumindest theoretisch) gleich. Somit kann man auch ALG2
Empfänger anzeigen.
Was du wertmäßig zurückbekommst ist natürlich fraglich, allerdings
macht es trotzdem kein Vergnügen, wenn die Polizei bei einem vor der
Tür steht...
 

Ein_Liberaler

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Das Kind muß das Handy zurückgeben oder ersetzen. Ersetzzen kann in der Praxis umständlich werden. Versuch mal einen vollstreckbaren Titel gegen ein Kind für ein kaputtes Handy zu bekommen, man wird Dich auslachen. Wenn die Eltern da keinen Erziehungsauftrag sehen, sehen sie eben keinen und Du kuckst in die Röhre.

An Diebesgut entsteht kein Eigentum, die Pflicht zur Rückgabe besteht in jedem Fall. Schadenersatzpflicht (falls das Kind das Handy beschädigt oder weggeschmissen hat) kann ausgeschlossen sein, wenn ihm die nötige Einsicht fehlte, daß man das nicht tut. Der Absatz ist aber imho eher für komplizierter gelagerte Fälle gedacht.
 

jones

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evtl sollte ich noch erwähnen, daß dieses Kind das Handy den Eltern gezeigt hatte und die dann angeblich auch glaubten, daß es das Handy geschenkt bekommen habe...

Edit,

daß meine Kurze wohl die dumme sein wird ist mir schon klar, aber da diese Familie schon eine Betreuerin von der Jugendhilfe hat, hätte ich wenigstens auf die Hilfe von der Person gehofft. Aber die hatte dann so tolle Vorschläge, wie daß die diebische Elster ja bei mir im Haus den Schaden "abarbeiten" könnte...
Meinen Vorschlag, daß der Junge ja sein Gerät abgeben könne fiel hingegen auf taube Ohren bzw wurde von der Frau mit "wollen Sie sich jetzt an der armen Familie bereichern" abgetan.
 

Ein_Liberaler

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Also hat er das Handy weggeschmissen? Ein funktionierendes Handy für ein kaputtes steht Dir eh nicht zu. Was willst Du gegen die Eltern machen? Ihnen ihr Kind wegnehmen lassen?
 

Duftbaum

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jones, geh doch einfach bei der Polizei vorbei und frag, was Dein Freund und Helfer in Deinem Falle für Dich tun kann.
 

jones

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Er hat das Handy meiner Tochter in einem Gefrierbeutel in einer wiese an dem Haus verbuddelt.

Als er es geklaut hat war es ein 2 Wochen altes, funktionierendes Gerät.

Also warum sollte meiner Tochter kein funktionierendes Gerät zustehen?

Der Betreuerin ging es mehr um den Wert der Geräte (und darum, daß ich den Jungen nicht als Dieb und sein Verhalten nicht als kriminell bzw asozial bezeichnen solle, ich pöser pöser Mensch)

@Duftbaum unser Freund und Helfer ist der Meinung, daß der Junge nicht strafmündig ist, und somit die Polizei für zivilrechtliche Belange nicht zuständig sei
 

Ein_Liberaler

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Ja, wenn er das Ding zerstört hat, ist er schadenersatzpflichtig. Rechtskräftig festgestellte Ansprüche verjähren nach dreißig Jahren.
 

DrJones

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Also sowas ärgert mich immer sehr. Da wird die Tochter beklaut und dann
wird man auch noch doof angeschaut und wird im Regen stehen
gelassen.

Ich vermute aber mal, dass du Skrupel hast deine Tochter loszuschicken damit sie sich einfach ein neues Handy klaut. Scheinbar kann ja nichts passieren.
 

jones

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Natürlich werde ich mich nicht auf dieselbe Stufe stellen wie diese Leute, und meine kurze zum klauen losschicken.

Aber so wie es aussiet kann ja wirklich nichts passieren. Im übrigen habe ich gerade einen Brief vom Jugendamt der Stadt geöffnet, in dem mir eine Mediation bei einem Schlichter (den beide Parteien hälftig zahlen sollen) eingeladen werde...

Ich will keine Mediation sondern daß diese Familie für ihre Taten gerade steht.
 

somebody

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Anzeigen. Anwalt nehmen, du bekommst vor Gericht Recht und die Familie darf deine Kosten tragen. Und vergess da bitte nicht deine investierte Zeit, den Ärger und die psychologischen Belastungen die deine Tochter tragen muss. Ich würde die so richtig "ficken".

Völlig egal ob das Kind strafmündig ist oder nicht. Gibs an einen Anwalt.
 

Ein_Liberaler

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Aber bedenke das Vollstreckbarkeitsrisiko. Wenn die Gegenseite verliert, trägt sie Deine Kosten, aber wenn sie nichts hat, kriegst Du nur einen schönen Titel, den Du im Laufe der nächsten 30 Jahre vollstrecken lassen kannst. Du wirst nicht der einzige Gläubiger sein.
 

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