Euro-Verfassung zum zweitenmal gescheitert

Winston_Smith

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Ich kürze das für mich jetzt mal mit einer Grundsätzlichkeit ab.

Persönlich sehe ich mit nicht in der Lage über Sinn oder Unsinn der EU-Verfassung zu urteilen. Ganz einfach, weil ich für eine so weitreichenden Entscheidung nicht genug Ahnung von der Materie habe. Ich habe den Entwurf nicht gelesen noch kenne ich die möglichen Auswirkungen. (Wenn hier jemand schlauer ist, lasse ich mich gerne belehren.)

Ich vertraue da der Arbeit "meiner Abgeordneten". Ich habe ihnen das Mandat erteilt, für mich zu entscheiden. Wenn ich mit ihrer Arbeit nicht zufrieden bin, entziehe ich ihnen meine Stimme.

Natürlich informiere ich mich vor der Wahl über die Ziele und das Programm der möglichen Kandidaten. Das ist klar.

ws
 

dkR

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Winston_Smith schrieb:
Ich kürze das für mich jetzt mal mit einer Grundsätzlichkeit ab.

Persönlich sehe ich mit nicht in der Lage über Sinn oder Unsinn der EU-Verfassung zu urteilen. Ganz einfach, weil ich für eine so weitreichenden Entscheidung nicht genug Ahnung von der Materie habe.
Ich werde trotzdem gerne gefragt, wenn es um Entscheidungen geht, die mein Restleben und das Leben meiner eventuellen Nachkommen so massiv beinflussen. Das hat sonst einfach nichts mehr mit Demokratie zu tun, sondern ist eine bürokratische Oligarchie, wasweißich.
Ich vertraue da der Arbeit "meiner Abgeordneten".
Siehste, ich nicht. Vor allem hast du grad erklärt, dass dein/mein Abgeordneter auch nur dem allgemeinen Fähnchen im Wind nachrennt.
Wenn ich mit ihrer Arbeit nicht zufrieden bin, entziehe ich ihnen meine Stimme.

Natürlich informiere ich mich vor der Wahl über die Ziele und das Programm der möglichen Kandidaten. Das ist klar.

ws
Klar, nur das bringt so überhaupt ganz und garnichts, weil erstens unser Wahlrecht so nicht funktioniert (höchstens als Direktmandat, bringt aber auch nichts) und zweitens der Fraktionszwang eh jegliche Eigeninitiative der Abgeordneten niederbügelt.

Macht aber nichts, die einzige wählbare Partei ist die FDP, und das auch nur, weil sie so wenig zu melden hat, dass sie in letzter Zeit keinen Schaden anrichten konnte. Ich bin mit unserem System grundlegend frustiert.
 

forcemagick

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"Es muss ein Verfahren hinterfragt werden, bei dem drei Millionen Menschen darüber entscheiden können, wie 500 Millionen Menschen ihre politische Zusammenarbeit gestalten, ohne dass es für sie Konsequenzen hat", erklärten die Grünen.

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,559638-2,00.html

allerdings sollte hinterfragt werden weshalb die paar iren über so etwas entscheiden können während die mehrheit nicht gefragt wird :D , denn für die meisten entscheiden ja die sogenannten "experten".

es wäre wohl wirklich fairer, wenn nicht einige wenige abstimmen dürften sondern alle wahlberechtigten in der eu tatsächlich die möglichkeit hätten über so etwas entscheindendes wie diesen vertrag abzustimmen und allgemein täte dieser eu mehr demokratie gut.

doch ich denke den "experten" ist schon klar was dann mit diesem bürokratieungetüm geschehen würde müssten sie die bürger der union tatsächlich zu grundsatzentscheidungen befragen.

ps: wer in anbetracht teils irrsinniger gesetze und regelungen immer noch an die weisheit der "experten" rund um unsere "demokratie" glaubt, dem ist halt nicht mehr zu helfen ;)
 
G

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Guest
Winston_Smith schrieb:
Persönlich sehe ich mit nicht in der Lage über Sinn oder Unsinn der EU-Verfassung zu urteilen. Ganz einfach, weil ich für eine so weitreichenden Entscheidung nicht genug Ahnung von der Materie habe. Ich habe den Entwurf nicht gelesen noch kenne ich die möglichen Auswirkungen. (Wenn hier jemand schlauer ist, lasse ich mich gerne belehren.)

Ich vertraue da der Arbeit "meiner Abgeordneten". Ich habe ihnen das Mandat erteilt, für mich zu entscheiden. Wenn ich mit ihrer Arbeit nicht zufrieden bin, entziehe ich ihnen meine Stimme.

Das sind die Abgeordneten denen du vertraust:

http://video.google.com/videoplay?docid=5237879946330399901&q=panorama+eu&ei=xZhTSKSuK46K2QKnsbD5Dg

- "Wieviele Sterne hat die Flagge der EU?"
- "Ehm.. 14?"

Die meisten Volksvertreter haben selbst keine Ahnung davon was in der Verfassung steht und vertrauen ihrerseits selbst wiederum den sogenannten "Experten" und ihren Fraktionsleitlinien. Das allerdings ist nach dem GG untersagt, es gilt für den Abgeorde nach bestem "eigenen" Wissen und Gewissen zu handeln.

Ich halte diese Entwicklung für bedenklich und bin den Iren erst einmal dankbar. Denn was man aus dem "Wulst" der Paragrafen so alles rauslesen kann ist doch teilweise einige Gedanken wert:

1. Legitimierung der Todesstrafe in den folgenden Fällen:
a) wenn sich Deutschland im Krieg befindet (so wie derzeit in Afghanistan)
b) bei drohender Kriegsgefahr (im "Krieg gegen den Terror" ist das ein Witz)
c) bei Aufständen und zivilem Ungehorsam (wenn die Einsatzleitung der Polizeikräfte zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht mehr um eine Demonstration handelt, sondern um "aufstandsähnliche Zustände", dürfen sowohl Polizei, als auch das Militär von der Schusswaffe Gebrauch machen)

2. Kooperationsabkommen aller Europäischer Sicherheitskräfte
Alle Polizei- und Militärkräfte haben in allen Europäischen Ländern uneingeschränkte Einsatzbefugnis

3. Aufrüstungsverpflichtung
Alle Europäischen Staaten verpflichten sich, unter dem Vorwand der "drohenden Terrorgefahr" zur Aufrüstung aller Sicherheitskräfte und Material, nach besten Möglichkeiten ! Zukünftig werden demnach unsere Steuergelder zu einem noch größeren Teil für Polizei, Militär und deren Ausrüstung aufgewandt !!!

4.) Anpassung des Lebensmittelstandards
Um den Osteuropäischen Schwellenländern die Möglichkeit zu geben, ihre minderwertigen Nahrungs- und Genussmittel auf dem Europäischen Markt anzubieten, werden die Standards für selbige drastisch reduziert, zum Nachteil aller VerbraucherInnen.

5.) Herkunftslandprinzip
Mit der Einführung der EU-Verfassung gilt das so genannte "Herkunftslandprinzip" auch auf dem Deutschen Arbeitsmarkt. Sofern eine Firma, (beispielsweise in der Ukraine) ihren Firmensitz hat, ist die Zahlung des Arbeitslohnes nach dem Durchschnitt des Lohnes im Herkunftsland für in Deutschland beschäftigten ArbeitnehmerInnen legitimiert. (Der Durchschnittliche Stundenlohn einer ArbeitnehmerIn in der Ukraine beträgt derzeit 0,75 €) Was das für Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, gerade in Bezug auf die "Mindestlohn"-Debatte hat, kann sich Jede (-r) selbst ausmalen.

6.) Grundgesetz der Bundesrepublik wird weitgehendst ausser Kraft gesetzt
Nach der Einführung des EU-Vertrages werden die meisten Gesetzesvorschriften vom Europäischen Gerichtshof verabschiedet und auch dort entschieden. BürgerInnen der Bundesrepublik Deutschland können sich dann nicht mehr auf das Grundgesetz berufen, sondern müssen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Das bedeutet einen fast unerschwinglichen finanziellen Aufwand, den sich die "DurchschnittsbürgerIn" nicht leisten kann. Hinzu kommt die Prozessdauer, die sich auf Zeiträume von 8-12 Jahren erstrecken wird.

7.) Willkürliche Änderungen der EU-Verfassung
Änderungen der EU-Verfassung können jederzeit durch die Mehrheit der Staatschefs der EU herbeigeführt werden. Die demokratischen Staatsorgane der Bundesrepublik (Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht) sind von einer Mitwirkung an den Änderungen vollkommen ausgeschlossen.

Z
 

Winston_Smith

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@forcemagick

Danke für die Links. :)

@Z
Wo hast Du denn bitte diese Punkte gefunden?! Todesstrafe?

ws
 

forcemagick

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um mal vorgreifend zu antworten

IX. Ermöglichung der Todesstrafe und der Tötung im „Aufstand“ oder
„Aufruhr“
Die Grundrechtecharta des Verfassungsvertrages ermöglicht durch ausdrücklich
in den Verfassungsvertrag aufgenommene „Negativdefinitionen“
entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der
Todesstrafe (Art. 102 GG) die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall
oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von
Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen. Maßgeblich
dafür ist nicht Art. II-62 Abs. 2 VV, der die Verurteilung zur Todesstrafe
und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Verfassungswerk ausdrücklich
aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention
von 1950 stammt. Das folgt aus Punkt 5 S. 2 der Präambel der
534 BVerfGE 20, 49 (79 ff.).
220
Charta, wonach deren Auslegung „unter gebührender Berücksichtigung der
Erläuterungen“ erfolgt, „die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents
zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums
des Europäischen Konvents aktualisiert wurden“, und noch mehr aus
Art. II-112 Abs. 3 VV, wonach Rechte der Charta, „die den durch die Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantierten
Rechte entsprechen“, „die gleiche Bedeutung und Tragweite haben ,
wie sie ihnen in der genannten Konvention verliehen wurde“. Das trifft für
Art. II-62 VV zu535. Die Ermächtigungen der Union im Bereich der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik genügen, um im Interesse der Effizienz
der Missionen oder auch der Verteidigung die Todesstrafe einzuführen, etwa
die Ermächtigung des Rates, in einem Europäischen Beschluß die für Missionen
„die für sie geltenden allgemeinen Durchführungsbestimmungen festzulegen“.
Daran ist weder das Europäische Parlament beteiligt noch gar die nationalen
Parlamente. Ein solcher Beschluß wäre an dem Art. II-62 VV mit seiner
Erläuterung zu messen.
In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte,
die die gleiche Verbindlichkeit hat wie die Grundrechte selbst, steht:
„3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta (2) entsprechen den Bestimmungen
der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel
52 Absatz 3 der Charta (3) die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen
die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet
werden:
a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
535 M. Borowsky, in: J. Meyer, Kommentar zur Charta der Grundrechte der Europäischen
Union, 2003, Art. 2, Rdn. 18 ff., 45.
221
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig
entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur
in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen
Bestimmungen angewendet werden …“.
Aufstände oder Aufruhre kann man auch in bestimmten Demonstrationen
sehen. Der tödliche Schußwaffengebrauch ist in solchen Situationen nach dem
Verfassungsvertrag keine Verletzung des Rechts auf Leben.

http://www.peter-gauweiler.de/pdf/themen/EU-Verf-Klage-27-5.pdf

entsprechend zu verifizieren dann den angegebenen artikeln folgend in dem eu vertragswerk
 

Ein_Liberaler

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Dieser Wust an Querverweisen, Verweisen auf andere Vertragswerke und spezifischem Kauderwelsch, das selbst nicht darauf spezialisierte Juristen nicht verstehen, ist typisch für die Euro-Verfassung, soweit ich das überblicke. So eine Verfassung will ich nicht, nicht obwohl, sondern weil ich nicht verstehe, was sie eigentlich aussagt.

Wenn man ein mehrhundertseitiges Werk mit zig Detailregelungen, Ausnahmeregelungen und verschieden auslegbaren Regelungen schaffen muß, weil man sich sonst nicht einig wird, dann sollte man es besser lassen. Eine solche Einigung ist keine echte Einigung. Sie schreibt die bestehenden Unterschiede fort und deckt sie lediglich mit Papier zu.

Es heißt, die EU müsse reformiert werden, d.h. wieder in Form gebracht werden. Das ist ein Etikettenschwindel. Sie soll nicht zurück zu einem besseren früheren Zustand. Sie soll weiterentwickelt werden. Die EU soll mehr Macht bekommen, und die Mitglieder sollen Vetorechte verlieren. Es soll zentralisiert werden. Anders, heißt es, sei die Union nicht handlungsfähig.

Frage: Ist eine zentrale europäische Macht von großer Handlungsfähigkeit überhaupt wünschenswert? Soll wirklich alles en detail in Brüssel geregelt werden? Da gibt es immer noch böse Wort von der Freihandelszone. Es wird als Schimpfwort gebraucht. Mir wäre eine Feihandelszone lieber als der Brüsseler Zentralstaat, der regelt, ob ich in meinem Laden rauchen darf. Vielleicht war sie den Iren auch lieber.

Zweite Frage: In welchem Maße wäre dieser Brüsseler Zentralstaat noch demokratisch legitimiert? Welche Entscheidungen werden von Kommissaren getroffen, die von Regierungen bestimmt wurden, die von Parlamenten gewählt wurden, deren Abgeordnete von Parteien bestimmt wurden, die die Bürger gewählt haben? Mit jedem Schritt nimmt die demokratische Legitimation ab, sagen die Verfassungsjuristen.

Und welche Entscheidungen werden vom EU-Parlament getroffen? Einem Parlament, das nicht aus gleichen Wahlen hervorgeht...

Nur das mit der Todesstrafe ist Panikmache: Mag uns die Euro-Verfassung ruhig die Wiedereinführung erlauben, die ist uns heute schon erlaubt. Nur das GG steht ihr entgegen, aber das GG können wir ändern. (Und Verträge können wir kündigen. Wahrscheinlich würde allerdings das BVerfG eine Abschaffung mit dem Artikel 1 des GG für unvereinbar halten, und der kann nicht geändert werden.)
 

vonderOder

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ein interessanter Beitrag:

EU Verfassung - was steht eigentlich dahinter?
Ein Interview mit Prof. Dr. Schachtschneider

darin heißt es unter anderem:

Dieses Papier ist ein Ermächtigungsgesetz.

Wir haben insbesondere die existentielle Staatlichkeit in Sachen des Rechts, die Rechtshoheit, verloren.

http://www.bunkahle.com/Aktuelles/Politik/ - und dort dann EU-Verfassung anklicken
 

dkR

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Um das alles nochmal kurz zusammenzufassen:
onoz_omg2.gif
onoz_omg2.gif
 

Stryker

Meister
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Ich stelle mal die Kritikpunkte wieder richtig:

Todesstrafe
Die Todesstrafe wird mit dem Reformvertrag nicht eingeführt, das Gegenteil ist der Fall. Denn der Reformvertrag lässt die Grundrechtcharta der EU rechtsverbindlich werden, welch die Todesstrafe ohne Einschränkung verbietet.
In der EMRK hingegen gibt es Rechtfertigungsgründe für Tötungen. Von dort stammt auch die Tötung bei der Niederschlagung von Aufständen. Allerdings kann hat eher wenig mit dem Reformvertrag zu tun. Wie Schachtschneider da den Zusammenhang zur Einführung der Todesstrafe durch den Reformvertrag spinnt, ist mir völlig unklar. Der Mann vertritt eine abstruse Mindermeinung.

Zusammenarbeit von Polizei und Justiz
Das steht ganz schlicht nicht im Vertrag und ist an den Haaren herbeigezogen.
Es gibt lediglich Kooperation zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedsstaaten. Das ist aber nicht neues, sondern bewährte Praxis.

Militär
Reformvertrag Art. 42 III schrieb:
Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern.
Kein Vorwand, kein Terrorgefahr, kein Großteil der Steuergelder für die Streitkräfte. Der Reformvertrag ist kein Militärvertrag! Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird durch den Reformvertrag kaum voran getragen.

Lebensmittelstandards
Also in meiner Ausgabe des Reformvertrags kann ich dazu nichts finden...

Herkunftslandprinzip
Auf Waren wird dieses Prinzip schon lange angewandt, für Dienstleistungen hingegen soll es nicht angewandt werden (vgl. Dienstleistungsrichtlinie]

Außerkraftsetzung des GG
Hier ändert der Reformvertrag nichts. Der Vorrang europäischem Rechts vor nationalem Recht, auch nationalem Recht von Verfassungsrang, ist ein elementares Prinzip der europäischen Integration und angewandte Praxis.
Der Reformvertrag stärkt sogar die Kontrollfunktion der nationalen Parlamente gegenüber der Rechtssetzung durch die EU-Organen.

Änderung des Reformvertrags
Reformvertrag Art. 48 III 1 schrieb:
Beschließt der Europäische Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kom-mission mit einfacher Mehrheit die Prüfung der vorgeschlagenen Änderungen, so beruft der Präsident des Europäischen Rates einen Konvent von Vertretern der nationalen Parlamente, der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission ein.



Die Ablehnung des Reformvertrags führt erstmal nur zu einem: Die transparentere, handlungsfähigere und in den Kompetenzen klarer definierte Europäische Union wird verhindert und die wenig gelungene Post-Maastricht-Ära dauert an. Bravo!
 

general

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Winston_Smith schrieb:
Ich bleibe dabei: Volksabstimmungen sind Mist.

Oder anders: Volksabstimmungen über eine Dorfumgehungsstraße machen Sinn. Aber etwas wie die EU-Verfassung soll doch bitte von Spezialisten entschieden werden, die sich entsprechend mit dem Thema auskennen sich lange genug mit der Verfassung beschäftigt haben.

Ich finde eine solche Einstellung bedenklich. In der Schweiz gibt es ja viele Abstimmungen (Referenden, Initiativen etc.) Vertragswerke mit bspw. der EU müssen zwingend vors Volk gebracht werden. Und das finde ich auch ganz gut so. Klar, die Stimmbeteiligung ist meist nicht gerade überwältigend und auch ich weiss manchmal nicht was ich zu einer komplizierten Sache sagen soll. Aber das wissen die Herren und Damen Volksvertreter noch viel weniger. Denn schliesslich sollte der Staat einfach eine Zusammenfassung des Volkes, gesteuert vom Willen dieser Menschen sein und nicht eine Eigenständige Bürokratiemaschinerie welche das Volk lenkt.

Wenn ich also zu einer Sachfrage nichts weiss kann ich mich entweder informieren oder wenigstens als stillen Protest einen leeren Stimmzettel einlegen (hier in der Schweiz wird vielfach versucht mit Paketlösungen irgendwelche Gesetze durchzubringen, wenn man weder das eine noch das andere will (beispielsweise Initiative geht zu weit, sage ich dazu aber nein kommt automatisch ein Gegenvorschlag des Parlaments den ich aber auch nicht will weil er in die andere Richtung zu weit geht den jetztigen Status beibehalten geht nicht...naja, leerer Stimmzettel halt). Gerade bei den bilateralen Verträgen wieder der Fall(Ausweitung auf Rumänien und Bulgarien wird zu einem Paket zusammengefasst mit der grundsätzlichen Frage ob wir die Personenfreizügigkeit wollen. Vor ein paar Jahren war noch versprochen worden, jede Erweiterung käme separat vors Volk. Dass wir beides annehmen müssen und es nicht A oder B sondern nur beides zusammen gibt spielt dabei gar keine Rolle, es geht darum dass man gar nicht wissen will wie das Volk tickt und deshalb lieber droht und sagt: JA oder es gibt Ärger)

Die EU hat sich leider als Bürokratiemaschine gezeigt und eine Verfassung macht aus diesem Staatenbund ein noch mächtigeres Instrument. Und sind wir ehrlich, wenn ich so mein Ohr in die Runde halte sind die Menschen nicht gerade begeistert von dem was die EU geleistet hat.
Vor allem macht die EU mit der ganzen Reglementierung ja das Leben nicht einfacher und wenn man eine Verfassung (das Gesetzwerk auf welchem ALLES aufbaut) nicht versteht dann ist ja etwas nicht ganz sauber oder?

Nur als Beispiel: Das Volk soll also über die Dorfumfahrung befragt werden aber darf nichts dazu sagen wie die gesetzlichen Grundlagen darüber sind. Diese Grundlagen werden fremdbestimmt. Das macht doch keinen Sinn. Wenn diese Grundlagen nun Dorfumfahrungen generell verbieten dann kann das Volk nie irgendwas dazu sagen.

Immerhin finde ich gut dass man wenigstens an gewissen Orten das Volk noch befragt. Wichtige Dinge werden aber dann halt meist nachträglich doch so gemacht wie sie gewünscht sind und das Volk nachträglich übergangen. Meist wird darob auch niemand mehr wütend oder merkts überhaupt (ist sogar hier so...)

Naja, mal sehen wann die Verfassung doch kommt.

Grüsse
general
 

forcemagick

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Stryker schrieb:
Die Ablehnung des Reformvertrags führt erstmal nur zu einem: Die transparentere, handlungsfähigere und in den Kompetenzen klarer definierte Europäische Union wird verhindert und die wenig gelungene Post-Maastricht-Ära dauert an. Bravo!

na ich denk darum gehts doch im wesentlichen.

transparent ist eben kaum was bei der ganzen angelegenheit, denn eine verfassung ist eigentlich ein nettes kleines werk wie z.b. unser grundgesetz.

das was die eu da vorlegt ist ein bürokratischer, juristischer wust.
 

Stryker

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Ich würde nicht zu sehr auf den Verfassungsbegriff abstellen, denn der Reformvertrag (oder zuvor der VVE) ist keine Verfassung, genau so wenig, wie die EU ein Staat ist. Hier wurde ein schwerer Fehler gemacht, denn ohne den Verfassungsgedanken wäre das Ding vermutlich schon längst in Kraft getreten.
Es gilt, die Bürger der Mitgliedsstaaten von der Idee der Verfassung zu lösen und ihnen das ganze als grundsätzlichen Reformvertrag zu präsentieren, als das, was es ist.

Leider ist es insbesondere der Populismus der Gegner des Vertrags, der dies verhindert.
 

dkR

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Die Ablehnung des Reformvertrags führt erstmal nur zu einem: Die transparentere, handlungsfähigere und in den Kompetenzen klarer definierte Europäische Union wird verhindert und die wenig gelungene Post-Maastricht-Ära dauert an. Bravo!
Dann sollte der aber auch für alle Mitgelidstaaten gleich gelten. Wenn ich schon wieder hör, dass GB Ausnahmeregelungen bekommt und einige andere ebenfalls darüber nachdenken, welche haben zu wollen und zu kriegen.
 

Ein_Liberaler

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Wodurch unterscheidet sich der Vertrag denn von einer Verfassung, ganz dumm gefragt? Er regelt das Gesetzemachen, er garantiert Grundrechte...
 
G

Guest

Guest
Darin daß SIE mit einer EU-Verfassung gescheitert sind.
Darauf hin haben sie dieses Pamphlet in Vertrag umgeändert. :read:

Eigentlich sollte das Teil
"Übereinkommen zu Beseitigung der Demokratie in der EU" heißen :roll:

Nach meinem Rechtsverständnis machen sich alle Deuteschen Politiker in höchstem maße strafbar wenn sie da mitspielen.


(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

Hans_Maulwurf

Großmeister
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Mit dem Verfassunfsvertrag hab ich mich jetzt zwar nicht gründlich auseinandergesetzt aber was hängengeblieben ist sind folgende Punkte:
(Geklaut aus anderen Forum)

- rechtsverbindlichkeit der europäischen grundrechte-charta

- gleichberechtigung zwischen eu-parlament und rat

-verkleinerung der eu-kommisionen

-qualifizierte mehrheit statt einstimmigkeit bei noch mehr entscheidungen

-einführung eines hohen vertreters für außen- und sicherheitspolitik ( eu außenminister ! )

Wie kann man ernsthaft gegendiese Punkte sein ohne eine Altenative zu haben?
Weitermachen wie bisher geht ja wie man sieht auch nicht, jede dahergelaufene populisten Kartoffel kann en passant jahrelang ausgehandelte Kompromisse lahmlegen nur um noch einen Löffel Sahne auf den Kakao zu kriegen.
 

Themis

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Hans_Maulwurf schrieb:
Wie kann man ernsthaft gegendiese Punkte sein ohne eine Altenative zu haben?
Weitermachen wie bisher geht ja wie man sieht auch nicht, jede dahergelaufene populisten Kartoffel kann en passant jahrelang ausgehandelte Kompromisse lahmlegen nur um noch einen Löffel Sahne auf den Kakao zu kriegen.
Absolut richtig.
Das sich innerhalb der EU etwas ändern muss ist ja wohl klar.
Es ist interessant zu sehen, wie die allgemeine Reaktion der Bevölkerung auf das Nein der Iren aussieht. Oft besteht die Reaktion aus Beifall und Schadenfreude.
Die EU hat momentan zweifelsfrei ein Image-Problem, und die Gründe dafür sind vielfältig.
 

agentP

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10.115
Ja mei, dann sollte man das Image halt aufpolieren. Ich denke Transparenz, gerade was einen Grundlagenvertrag anbelangt, wäre da ein erster Schritt. Den Leuten das Gefühl zu geben, dass sie bei der Entscheidung ein Wörtchen mitzureden haben ein weiterer. Und selbst dann kann das Ganze scheitern, das nennt man Demokratie: Nicht die möglicherweise "beste" Entscheidung wird getroffen, sondern die, hinter der die meisten Leute stehen.
 

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