Digicam, Disse, Homepage

Bloody2k

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....Anfang des Jahres habe ich mir eine kleine Digicam gekauft. Ab und zu gehe ich in Discotheken und neuerdings knipse ich auch ein paar Fotos.

Ich kam auf die Idee diese Bilder auf meiner HP zu veröffentlichen, hab es aber aus einem Grund noch nicht getan. Ich habe nämlich keine Ahnung, ob es legal ist, oder ob man den Chaf der Disse fragen muß.

Hat jemand von euch ne Ahnung ob es da rechtliche Grundlagen gibt???
 
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Der Chef der Disse hat Hausrecht und kann Dir das Fotographieren verbieten, bzw. Du musst um Erlaubnis fragen.
Dazu kommt noch das Recht aufs eigene Bild der von Dir aufgenommenen Personen. Die müsstest Du ebenfalls um Erlaubnis fragen. Dies gilt zumindest, wenn Du die Bilder veröffentlichen willst, was stattfindet, sobald Du sie auf deine HP stellst.

w-o-r
 

Bloody2k

Meister
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Wenn dann mache ich Fotos von einer großen Personengruppe oder ich frage die Personen ist schon klar.

Also es steht nirgends, dass fotofieren verboten ist.
 

Zwerg

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Im schlimmsten fall bekommst du ne anzeige wegen stöhrung der Privatsfähre. Aber solange auf dem Foto nur "normale" Menschen zu sehen sind, wird es schon in Ordnung sein. :wink:
 
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Nur weil es nirgends steht, das es verboten ist, heißt es nicht, das es erlaubt ist :lol: . Wenn du sicher gehen willst, und Dir keinen Ärger oder Hausverbot einhandeln willst, frag vorher.

Ich hab mal in einem Supermarkt fotografiert (für ein Studienprojekt >>> Verpackungen etc.) und bin in hohem Bogen rausgeschmissen worden, mit der Androhung, wenn was veröffentlicht wird, gibts ne Anzeige...

greez

w-o-r
 

Zottelfritz

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Das Recht am eigenen Bild ist ne ernstzunehmende Sache. Im Prinzip müsstest du jede einzelne Person auf sonem Bild fragen ob sie gern fotografiert werden möchte und ob ne Veröffentlichung OK ist.



Übrigens krieg ich mittlerweile voll den hals wenn ich sehe wie Leute in der UBahn oder so mit ihren Handys Bilder von Mädels oder so machen ohne dass die das mitkriegen. Ich find sowas absolut unverschämt und dreist.

Meiner Schwester ist das schon öfter passiert, und wenn ich da einmal dabeigewesen wär hätte der jeweilige Hobbyfotograf die längste Zeit ein Handy gehabt.

§ 22 KUG (Kunsturheberrechtsgesetz) schrieb:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Bildnisses. Darunter versteht man die Abbildung einer Person dergestalt, dass sie von anderen erkannt werden kann. Unter den Schutzbereich fallen also auch Abbildungen, die zwar nicht oder nicht ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charaktistische äußere Merkmale erscheinen lassen...
 

dimbo

Erleuchteter
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Zottelfritz schrieb:
Das Recht am eigenen Bild ist ne ernstzunehmende Sache. Im Prinzip müsstest du jede einzelne Person auf sonem Bild fragen ob sie gern fotografiert werden möchte und ob ne Veröffentlichung OK ist.

Das stimmt so meines Wissens nach nicht. Ich habe die genaue gesetzliche Regelung noch nicht ergooglen können, glaube aber sicher zu wissen, dass es eine festgelegte Grenze gibt (25 Personen oder so, wie gesagt - genaues, weiß ich leider auch nicht), ab der du nicht mehr nachfragen musst. Bsp: Fotografieren beim Fussball oder Konzerten.

Ist wie alles in diesem schönen Land ganz genau reguliert! *Hacken zusammen knall*
 

Zottelfritz

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*lol* Ja, OK, da haste wohl recht, jetz wo dus sagst mein ich auch sowas mal gehört zu haben. Das gilt aber glaub nur deswegen weil bei Fotos mit riesigen menschenansammlungen niemand einzelnes mehr zu erkennen ist. Sobald man aber in der Disse nen Schnappschuss von der Tanzfläche macht werden mit Sicherheit individuelle Merkmale bestimmter Personen zu erkennen sein. Und sei es nur die besonders bescheuerte Tanzhaltung o.ä.
 

Bonsai

Geselle
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Schlägereien sind ja auch nicht direkt verboten.
Die einfache Körperverletzung ist ein Anzeigedelikt, welches nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird.
Prügeln sich zwei Asis mit bloßen Fäusten, die es auch beide wollen, machen sie sich ergo nicht strafbar.
Polizeilich unterbunden werden Schlägereien nur weil sie die öffentliche Ordnugh stören, oder falls einer eine Opferrolle hat, um Gefahren für seine Gesundheit und sein Leben abzuwegen.
Wenn sich zwie im stillen Kämmerlein prügeln wollen spricht da rechtlich nichts gegen.
Sonst wäre ja auch Kampfsport verboten. Denn im rechtlichen Sinne ist ein Boxkampf nichts anderes wie eine Schlägerei. Da z.B. Boxen aber eine anerkannte Sportart ist verstößt es nicht gegen die öffgentliche Ordnung.
In Dissen wird so etwas von den Türstehern unterbunden weil es die anderen Gäste stört und der Dissenchef das nicht tolerieren kann.

Um nicht zu sehr vom Thema abzuweichen:
Fotografierst Du eine einzelne Person gezielt und veröffentlichst dieses Foto, dann verletzt Du das Recht am eigenen Bild der Person.

Fotografierst Du jedoch eine Situation des öffentlichen Zeitgeschehens, dann haben die Personen mehr oder weniger Pech.
Wer zufällig in einer Fußgängerzone steht, welche von Touristen grade als Andenken geknippst wird ( Ziel des Fotos ist die Fußgängerzone, nicht die Personen in ihr) kann dagegen nichts machen.
...und wer auf der Tanzfläche einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wird, weil der Fotograf die Gesamtstimmung festhalten will, kann dagegen ebenfalls nichts machen.

Wie sonst gebe es Fotos in Zeitungen von Jahrmärkten , Unfällen, Demonstrationen, Konzerten, usw.!

MfG,
Bonsai!
 

Zottelfritz

Großmeister
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Bonsai schrieb:
Wer zufällig in einer Fußgängerzone steht, welche von Touristen grade als Andenken geknippst wird ( Ziel des Fotos ist die Fußgängerzone, nicht die Personen in ihr) kann dagegen nichts machen.
...und wer auf der Tanzfläche einer öffentlichen Veranstaltung fotografiert wird, weil der Fotograf die Gesamtstimmung festhalten will, kann dagegen ebenfalls nichts machen.

Das halte ich für Auslegungssache! mit nem guten Anwalt kannste da sicherlich trotzdem für viel Ärger beim Fotografen sorgen.
 

Highwaydog

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wenn du den besitzer der discothek gefragt hast ob du fotos machen darfst, brauchst du die leute auch nimmer fragen, glaube ich, weil:
als ich bei meiner firmung in der kirche mal vorne dran stand und einer fotografiert hat, hat mich auch keiner gefragt (hat mich aber net irgendwie gestört oder so, das fällt mir nur grad zu dem thema hier ein)
aber ich für meinen teil find fotographien gar net mal so schlimm; wir haben einen in der klasse, der früher die ganze zeit es total als den überbringer angesehen hat, wenn er andere ohne deren willen fotographiert hat... als er später dann ein Dutzend meiner Hände hatte, hab ich die Kinderei aufgegeben und ihn halt alles fotographieren lassen;
 

Kehrmaschine

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also bei uns im landkreis rennen auch immer so typen mit cams rum, die fragen dich dann halt, ob sie ein bild von dir machen dürfen und auch veröffentlichen dürfen.

(www.fisherman100.de oda so ähnlich)
 

Lunatic

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Freunde von mir und ich fotographieren schon seit einiger Zeit in Diskos. Da hat noch nie einer was gesagt. Was sollte der Diskobesitzer dagegenhaben, wenn Ihr Fotos macht. Ist doch eigentlich gut für ihn. Es haben sich auch noch nie Leute beschwert, die ausversehen auf einem Foto drauf sind.
Diese Seite ist auch privat und ein Kollege von mir hat sich da informiert und herausbekommen, dass du einfach nur irgendwo hinschreiben musst, dass die Fotos jederzeit auf Wunsch der abgebildeten Personen gelöscht werden, falls dies gewünscht ist. Mit so einem Vermerk müsstet Du eigentlich abgesichert sein! :-%:
 

discodust

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Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf eine ganz ähnliche Sache...

Folgende Angelegenheit:
Letzte Woche habe ich mit ein paar Freunden eine neue Diskothek besucht.
Wie immer mit dabei - unsere Digicam, von der wir auch reichlich Gebrauch gemacht haben - sprich Party-Pics von uns und einigen anderen Besuchern, die unbedingt fotografiert werden wollten.
Wir haben eine private Website, auf welcher wir ständig unsere Pics veröffentlichen. So auch diesesmal.

Heute morgen war ich dann zufällig auf der Internetseite des Clubs, um mir die Pics anzusehen, welche von denen gemacht worden sind.
Und siehe da: MEINE Bilder auf deren Seite.
Ohne mein Einverständnis, ohne Quellenangabe etc.

Meine Frage: Hat der Besitzer des Clubs ohnehin ein Anrecht auf die Bilder, obwohl ich sie geschossen habe? Wie geht man in solchen Fällen vor? Habe ich nicht ein Recht auf die von mir erstellten Bilder? Ist man nicht gezwungen sich das Einverständnis des Erstellers einzuholen, zumal auf meiner Internetseite im Impressum ausdrücklich darauf hingewiesen wird...?

Ich bin stinkesauer...

Liebe Grüße
vera aka discodust

P.S.: Habe festgestellt, dass alle Bilder auf der Seite des Clubs von anderen Websites "geklaut" worden sind, allerdings waren die anderen Website-Betreiber so schlau ein Copyright auf Ihre Bilder zu setzen. Ob deren Einverständnis vorliegt sei mal dahingestellt....
 

dkR

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Ganz lieb hingehen und fordern, deine Bilder von ihrer Seite zu entfernen?
 

Malakim

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In der Zukunft würde ich die Bilder dann mit Wasserzeichen versehen und am besten Deine Webadresse oder ähnliches auf das Bild bringen, so daß ein "Diebstahl" schlechter möglich wird.

:roll:
 
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