Am Montag, dem 19.11.1979 überfiel ein RAF-Kommando bestehend aus Rolf Klemens Wagner, Christian Klar, Peter-Jürgen Boock und Henning Beer die damalige Schweizerische Volksbank in Zürich.
Sie erbeuten 548.000 Schweizer Franken (ca. 343.111 Euro). Bei ihrer Flucht durch das
Shopville Einkaufszentrum kommt es zu einem Schusswechsel mit der Polizei bei dem die Passantin Edith Kletzhändler von einer Kugel in den Hals getroffen wird und stirbt. Bei der weiteren Flucht schießt Christian Klar beim Versuch ein Auto zu rauben einer Frau in die Brust und verletzt sie schwer, zwei Polizeibeamte werden durch RAF-Schützen verletzt. Rolf Klemens Wagner konnte verhaftet werden.
1980 verurteilte ein Züricher Gericht Rolf Klemens Wagner wegen Raub, Mord, mehrfachem Mordversuch und weiteren Delikten zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Zürich ordnet die tödliche Kugel, welche Edith Kletzhändler traf, der Waffe Rolf Klemens Wagners zu.
1982 wurde Wagner an Deutschland ausgeliefert und im März 1987 in Düsseldorf wegen Beteiligung an der Entführung und Ermordung des deutschen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer ein weiteres Mal zu lebenslanger Haft verurteilt.
1992 stellte das Oberlandesgericht in Stuttgart stellte in einer Verhandlung gegen Peter-Jürgen Boock und Christian Klar - in dem auch der Vorgang des 19.11.1979 nochmals verhandelt wurde - fest, dass für das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Zürich - bezüglich des tödlichen Schusses im Zürich 1979 - mit
"nicht belegbaren Mutmaßungen" operiert werde und sprach sogar eine Gutachterschelte aus.
- Es wurde
"behauptet", dass das Projektil einen größeren Durchmesser als die polizeiüblichen 9 mm habe.
- Eindeutige Ein- und Ausschussrichtungen aufgrund der Obduktionsergebnisse wurden
"angenommen".
- Eine bestimmte Gehrichtung, in der sich die tödlich getroffene Edith Kletzhändler in der Einkaufspassage bewegt haben soll wurde
"angenommen".
Die Gutachter Dr. Jakob und Dr. Halonbrenner vom Wissenschaftlichen Dienstes Zürich schlossen damit damals aus, das der tödliche Schuss aus der Waffe des züricher Polizisten Pfister abgefeuert worden war.
Das Gericht urteilte: Mit
"objektiven Beweismitteln" könne
"nicht mehr geklärt werden, welches Geschoss aus welcher Waffe" Edith Kletzhändler tödlich getroffen habe. Es könne sogar
"nicht ausgeschlossen werden, dass sie durch ein 9-mm-Projektil des Beamten Pfister getroffen worden ist." Am Morgen des 09.12.2003 wurde Rolf Klemens Wagner aus der Justizvollzugsanstalt im nordhessischen Schwalmstadt nach 24 Jahren Haft entlassen.