Bioethik und Eugenik im Wandel der ZeitRassenhygiene und Zwangssterilisation
"Warum sollten wir nicht den Weg bereiten für Widar, den Starken?"
schrieb Fritz Lenz in seinem 1923 publizierten Werk
"Menschliche Auslese".
Offenbar eine rein rhetorische Frage, denn längst stand die Zielsetzung
für ihn und viele seiner akademischen Zeitgenossen fest. Eine Selektion
nach eugenischen Kriterien musste zahlreichen Hygieneforschern, Anthropologen
und Medizinern gemäß durchgeführt werden, um der eigenen Rasse
oder dem eigenen Volk im Kampf gegen die allgegenwärtigen Feinde das
Überleben zu sichern. Als der Nationalsozialismus schließlich die
Umsetzung dieser Ideen bis zur letzten Konsequenz ermöglichte, geschah
dies nicht allein durch Sterilisationen - wie Jahre zuvor schon in Deutschland
und Amerika erprobt - sondern durch tödliche Hilfsverweigerung und aktiven
Mord.
In den Jahren des Nazi- Regimes zeigte sich eine sozialdarwinistische, vielleicht
antihumanitär zu nennende Form von Bioethik. Sie fand in den Verbrechen
eines Dr. Josef Mengele zweifellos schauerliche Höhepunkte, ist jedoch
nicht auf das Deutschland der Dreißiger und Vierziger Jahre zu beschränken.
Ähnliche Vorstellungen wurden vielmehr schon Jahrzehnte zuvor akademisch
propagiert und haben teilweise bis heute in verschiedenartig modifizierter
Weise Bestand. Ganz im Gegensatz zu derartigen Ansätzen steht das wohl
berühmteste Gelöbnis aus der Geschichte medizinischer Ethik, der
hippokratische Eid:
"In wie viele Häuser ich auch kommen werde, zum Nutzen der Kranken
will ich eintreten," (1) gelobten die Hippokratiker
der griechischen Antike. Sie hatten sich einer Maxime verschrieben, die das
Leben des Einzelnen zur Priorität erklärte und der praktische Arzt
hatte eben dieses ihm anvertraute Leben unter allen Umständen zu bewahren.
Entsprechende Forderungen finden sich noch heute, etwa zweieinhalb Jahrtausende
nach Wirken des Hippokrates im so genannten
"Genfer Gelöbnis"(2),
das seit 1950 als Präambel für die Berufsordnungen der einzelnen
deutschen Ärztekammern dient:
"Die Gesundheit meines Patienten wird meine erste Sorge sein,"
heißt es dort, und:
"Ich werde das menschliche Leben von der
Empfängnis an bedingungslos achten." Zusätzlich finden
sich zwei speziellere Gelöbnisse:
"Ich werde es nicht zulassen,
dass sich religiöse, nationale, rassische Partei- oder Klassengesichtspunkte
zwischen meine Pflicht und meine Patienten drängen," und:
"Selbst
Drohungen werden mich nicht dazu bringen, meine ärztlichen Kenntnisse
entgegen den Pflichten der Menschheit anzuwenden."
Diese Spezifikationen des ärztlichen Eides wurden 1948 vereinbart, drei
Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges. Drei Jahre auch nach der offiziellen
Befreiung der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, welche nicht nur
in Konzentrationslagern und Strafanstalten, sondern ebenso in Kliniken, wissenschaftlichen
Institutionen und Psychiatrien zu finden waren. Die Befreiung kam allerdings
nicht allen Opfern zugute: mit dem Triumph der Siegermächte wurden in
Deutschland zwar die meisten nationalsozialistischen Gesetze abgeschafft,
das Sterilisierungsgesetz jedoch blieb zunächst unangetastet.
Auch von einer
"Befreiung" der Insassen psychiatrischer Kliniken
kann nur in einem menschenverachtenden Sinne die Rede sein - nach der Befreiung
begann erst das Massensterben innerhalb der Anstalten: In Bernburg/Saale verdoppelten
sich 1945 die Todesfälle, auf Schloss Hoym stirbt im gleichen Jahr die
Hälfte der Insassen, in Taupitz sterben 546 von 600 Patienten, die Anstalt
Düsseldorf-Grafenberg weist noch in den Jahren 1946/47 eine Mortalitätsrate
von 55% auf, und in den Wittenauer Heilstätten stirbt nach der Befreiung
über die Hälfte der Neuzugänge noch im gleichen Jahr. Ein bezeichnendes
Beispiel ist auch die Klinik Klingenmünster: noch 1946 sterben 454 von
1029 Patienten - ihre Leichname sind bis heute nicht gefunden worden.
Die gesetzliche Zwangssterilisierung wiederum hat eine Geschichte, die bereits
Jahrzehnte vor dem Dritten Reich beginnt: Bereits 1896 wurde "Epileptikern,
Schwachsinnigen und Geistesschwachen" im US- Bundesstaat Connecticut
gesetzlich die Heirat verboten, 1907 folgte in Indiana das erste Gesetz, das
die Zwangssterilisation aus eugenischen Gründen erlaubte. Kalifornien
und 31 weitere Bundesstaaten folgten schon bald mit ähnlichen Gesetzen.
Im Jahre 2002 entschuldigten sich zwei US- Gouverneure bei den zehntausenden
Opfern der bis 1974 andauernden Zwangsterilisationen.
Der erste praktische Schritt in Deutschland folgte 1920, als in Stadtroda/Thüringen
systematische Sterilisationen aus
"sozialhygienischen Indikationen"
durchgeführt wurden. Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
erschien 1933 unter der Herrschaft der Nationalsozialisten, und erst 1947
sollten von einer Delegation wieder neue Richtlinien zur Sterilisation aufgestellt
werden. Am Rande sei erwähnt, dass Hessen wegen heftigen Protesten auf
den Erbarzt Otmar von Verschuer als Delegierten verzichten musste, der wenige
Jahre zuvor als eifriger Professor unter anderem für die Anstellung von
Dr. Josef Mengele in Auschwitz gesorgt hatte, schließlich nahm Werner
Villinger diese Aufgabe wahr - ebenfalls ein ausgewiesener Fachmann der Materie,
war er doch ab 1941 Gutachter zur Selektion von Kranken in Vergasungsanstalten
unter Obhut der Euthanasie-Zentrale.
Die Zwangssterilisation ist in ihrer ideologischen Legitimation stark mit
der Eugenik verbunden, deren Anfänge gewöhnlich in der zweiten Hälfte
des 19. Jahrhunderts gesucht werden. Eugenische Ideen sind allerdings schon
weit früher erkennbar, etwa bei Autoren der Antike oder der Renaissance.
(3)
Der Begriff
"Eugenik" ist dem Griechischen entlehnt und bedeutet
etwa
"wohl geboren" oder
"gut entstanden".
Als eigentlicher Begründer der Eugenik gilt der britische Privatgelehrte
Francis Galton, der seine Ansichten zu diesem Thema zunächst 1869 in
"Hereditary Genius" veröffentlichte und 1883 in dem Werk
"Inquiries
into Human Faculty and its Development" die moderne Bedeutung des
Begriffes
"Eugenik" prägte. Galton ging von der erblichen
Bestimmung sämtlicher geistiger Eigenschaften und Fähigkeiten aus,
und versuchte dies anhand von Verwandtschaftsverhältnissen herausragender
Persönlichkeiten zu beweisen. Voraussetzung war gewissermaßen die
Darwinsche Evolutionstheorie, und auch wenn mit ihr noch nicht die Möglichkeit
oder gar ein etwaiger Nutzen von aktiver Selektion zugeschrieben wurde, zeigte
sich auch Darwin selbst in einigen Briefen sehr interessiert an Galtons Werk.
Die eugenischen Ideen wurden in den folgenden Jahrzehnten von zahlreichen
Wissenschaftlern und Denkern aufgegriffen und in verschiedener Form weiter
ausgearbeitet.
So forderte etwa Alexander Graham Bell 1883 in
"Memoir upon the Formation
of a Deaf Variety of the Human Race" neben der eugenischen Kontrolle
von US-Immigranten ein Eheverbot unter Taubstummen, und der Insektenforscher
August Forel schrieb 1905 in
"Die sexuelle Frage" über
die
"Chinesen und einige andere Mongolen", dass man
"jedenfalls
ihr Blut vielmehr noch als ihre Waffen für uns zu befürchten"
habe, während er den Pflegern von geistig Behinderten rät,
"letztere
sterben zu lassen und selbst tüchtige Kinder zu zeugen".
Die Eugenik hatte bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert in sämtlichen
Industrienationen einflussreiche Vertreter, und in den folgenden Jahrzehnten
wurden die beschriebenen Ideen in Bezug auf die Sterilisationen, auf verschiedene
Weise umgesetzt. Die Verbindung von Rassenhygiene und Eugenik jedoch, wie
sie vor allem, aber nicht nur im deutschsprachigen Raum vermehrt vertreten
und schließlich von den Nationalsozialisten propagiert wurde, war nur
unter der Voraussetzung einer Rassenideologie möglich, die einzelnen
Rassen ein schlechteres Erbgut unterstellte. Diese biologisierende Form des
Rassismus wurde zunächst auch in Deutschland nicht von allen Hygieneforschern
und Eugenikern vertreten.
Als Begründer der Rassenhygiene in Deutschland gilt der 1860 geborene
Alfred Ploetz, von dem 1895 das Hauptwerk
"Die Tüchtigkeit unserer
Rasse und der Schutz der Schwachen. Grundlinien einer Rassenhygiene"
erscheint. Ploetz entwirft die Utopie des totalen Züchtungsstaates, in
dem Menschen ausschließlich und vollkommen nach ihren biologischen Anlagen
beurteilt werden, und sämtliche Mechanismen ausgeschaltet werden, die
Schwache, Kranke oder Benachteiligte schützen und somit Selektion verhindern.
Zur Fortpflanzung bedarf es nach dieser Vorstellung einer Lizenz, die biologischen
Kriterien gemäß vergeben wird. Ab 1904 gibt Ploetz die Zeitschrift
"Archiv für Rassen- und Gesellschafts- Biologie" heraus,
deren Leitung 1911 Fritz Lenz übernimmt. In der 1905 gegründeten
"Gesellschaft für Rassenhygiene" finden sich prominente
Persönlichkeiten wie Ernst Haeckel, Vater der biogenetischen Grundregel
und Verfechter des Sozialdarwinismus, oder Erwin Baur, von dem im weiteren
Verlauf noch zu lesen sein wird.
Zwei Jahre später bildet sich die
"Münchener Gesellschaft
für Rassenhygiene", die neben dem Verleger Ernst Klett auch
die berüchtigte Schwester und Nachlassverwalterin von Friedrich Nietzsche
-Elisabeth Foerster-Nietzsche - als Mitglied vorweisen kann. 1918 wird der
völkische, elitäre und antisemitische
"Widarbund"
gegründet, dem unter anderem der bereits erwähnte Otmar von Verschuer
angehört. Nach zwei weiteren Jahren beruft der preußische Minister
für Volkswohlfahrt einen Beirat für Rassenhygiene, in dem sich vor
allem Pflanzengenetiker wie Erwin Baur oder Carl Correns versammeln, und 1927
wird das KWI (Kaiser- Wilhelm- Institut) für Anthropologie, menschliche
Erblehre und Eugenik gegründet, dem in den folgenden achtzehn Jahren
eine wichtige Rolle zukommen sollte.
Als die Nationalsozialisten schließlich die Durchführung der propagierten
eugenischen Ideen unter dem Motto der
"Erbpflege" ermöglichen,
wird Rassenhygiene und Eugenik zur staatlich verordneten akademischen Zielsetzung.
Kritische Wissenschaftler, die Zweifel oder Ablehnung äußern, werden
zunächst entlassen, später verfolgt. Die Gleichschaltung der Ärzteschaft
wird 1936 mit der Installierung der Reichsärztekammer komplettiert. Gegen
Ende des Krieges gehören 45 % der deutschen Ärzteschaft der NSDAP
an.
Euthanasie und Menschenversuche
Im Herbst 1938 wendet sich ein SS-Mann namens Knauer an den Direktor der Leipziger
Universitäts-Kinderklinik mit der Bitte, sein schwer missgebildetes Kind
einzuschläfern. Nach gültigem Weimarer Recht war die Euthanasie
nicht erlaubt und die Familie Knauer wandte sich im Folgenden direkt an Hitler.
Dieser schickte seinen Leibarzt Karl Brandt, den späteren
"Reichskommissar
für Gesundheit", der die Aufgabe erledigte. Anschließend
wurde er von Hitler mit der Entwicklung eines Mordprogramms für körperlich
oder geistig behinderte Kinder beauftragt. Die Euthanasie-Aktion konnte sich
nun entfalten, in deren Folge in den Jahren 1939 - 1945 etwa 250.000 Menschen
getötet wurden.
Der Mediziner Karl Brandt wollte eigentlich bei Albert Schweizer arbeiten,
wurde jedoch abgelehnt und fixierte sich erst in der Folgezeit auf sein zweites
Vorbild Hitler. Als Idealist wird er noch heute beschrieben, ein Überzeugungstäter,
der an der Ostfront mit einem ähnlichen Einsatz Menschenleben rettete,
wie er an der Heimatfront
"Probetötungen" an Behinderten
durchführte.
Das Euthanasieprogramm lief ab 1939 unter dem Decknamen
"Aktion T4"
(4), benannt nach der Zentraldienststelle in der Berliner
Tiergartenstrasse Nr. 4, wobei die eigentliche Schaltstelle im Hintergrund
die Kanzlei des Führers war, mit dem Reichsleiter Philipp Bouhler an
der Spitze. Hitlers Ermächtigungsschreiben vom Oktober 1939, das in der
historischen Literatur als Beginn der Euthanasie-Verbrechen bezeichnet wird,
richtete sich ausdrücklich an Brandt und Bouhler:
"Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind
unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender
Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken
bei kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt
werden kann."
Sechs T4-Tötungsanstalten wurden im Gebiet des Deutschen Reiches zwischen
1939 und 1941 errichtet - in Pirna, Bernburg, Hadamar, Gomadingen, Alkoven und
Brandenburg. Weitere Anlagen in annektierten Gebieten wurden ebenfalls genutzt.
Eine erhaltene interne Statistik der
"Aktion T4" enthält
Daten über Vergasungen (
"Desinfektionen"), die in den
Jahren 1940/41 in den sechs T4-Anstalten erfolgten. Insgesamt verzeichnet sie
70 273 Tote. Die im Januar 1942 auf der Wannsee-Konferenz beschlossene
"Endlösung
der Judenfrage" wird häufig im Zusammenhang mit der
"Aktion
T4" gesehen. Beide Massenmorde konnten nur unter dem starken Einfluss
von kollektivistisch orientierter Eugenik und Rassenhygiene geschehen, legitimiert
durch das selektive Absprechen des Rechtes auf Leben aufgrund von biologischen
oder vermeintlich biologischen Eigenschaften.
Ein Name, der regelmäßig in Verbindung mit dem wissenschaftlichen
Grauen unter dem Nazi-Regime auftaucht, ist der von Dr. Josef Mengele, dem
so genannten
"Todesarzt" von Auschwitz. Auch wenn die Problematik
sicher nicht auf einige
"Todesärzte" zu beschränken
ist, wie dies mitunter in Dokumentationen den Anschein erweckt, soll noch
einmal anhand eines Beispiels kurz skizziert werden, was nicht zuletzt durch
eine bioethische Ideologie, die Kriterien für den Wert des menschlichen
Lebens aufstellt, und von ihren Normen abweichendes Leben als lebensunwert
erachtet, legitimiert wurde.
Der studierte Anthropologe und zweifache Doktor Josef Mengele erscheint zunächst
nicht als ein fanatischer Anhänger des Rassenwahns, stellt sich jedoch
bereitwillig für die scheinbar grenzenlosen Forschungen unter dem Leitbild
von Rassenhygiene und Eugenik zur Verfügung. Sein Mentor Professor Verschuer
verschafft ihm 1943 die Position in Auschwitz, einem
"Forschungsparadies"
mit tausenden Versuchsobjekten. Im Rahmen vielfältiger Versuche treffen
seine Forschungen vor allem Zwillinge, insbesondere Juden, Sinti und Roma.
Seinen Opfern werden gezielt Gifte gespritzt, Organteile entfernt oder sie
werden körperlichen Qualen ausgesetzt. Meskalin und andere
"Chemikalien
zur Gehirnwäsche" kommen zum Einsatz, Adrenalin wird in Augen
gespritzt, Bakterien werden in das Brustfell injiziert. Blut wird bis zum
Zusammenbruch entzogen. Zwei Zwillinge lässt er zusammennähen und
gibt sie mit schweren, unheilbaren Verletzungen, aber noch lebend, ihren Eltern
zurück. Wer nicht von weiterem Interesse ist, wird getötet. Seine
Experimente verbrauchen ihre Versuchspersonen, doch für Nachschub wurde
gesorgt. Von über 3000 Zwillingen in Auschwitz überleben 180.
(5)
Wie schon bei Karl Brandt und vielen weiteren wissenschaftlichen Tätern
scheint auch bei Mengele nicht der Rassenwahn die wesentliche Motivation für
ihre Entscheidungen gewesen zu sein, sondern die Erfolge und Ergebnisse ihrer
Maßnahmen und Untersuchungen. Für Dr. Josef Mengele war eine wissenschaftliche
Utopie möglich geworden: die Forschung ohne ethische Grenzen. Der
"Vater
der Zwillinge" - wie er sich selbst nannte - hielt seine Versuche
für wichtige anthropologische Untersuchungen und wollte über die
Zwillingsforschung zu einer Professur kommen.
Mengeles Geschichte endet nicht mit Auschwitz oder der Befreiung, denn er
schafft es, rechtzeitig unterzutauchen. Obwohl er von der amerikanischen Militärpolizei
gesucht und seine Frau überwacht wird, kann er sich jahrelang regelmäßig
mit der angeblichen Witwe treffen. Später flüchtet er aus Deutschland
nach Südamerika, wird von Mossad und CIA gejagt, jedoch nie festgenommen.
Allem Anschein nach erleidet er 1979 in Südamerika beim Schwimmen einen
Schlaganfall und stirbt.
Mit diesem wechselhaften Schicksal war er im Vergleich zu der überwiegenden
Mehrheit seiner Kollegen schon sehr hart gestraft, immerhin befand er sich
34 Jahre lang mehr oder weniger auf der Flucht. Im Nürnberger Ärzteprozess
hingegen wurden letztendlich 16 von 23 Angeklagten, darunter 13 Mediziner,
als Haupttäter verurteilt - die meisten von Mengeles Kollegen stellten
sich gegenseitig eine
"grundsätzlich humanistische Gesinnung"
aus und bestätigten den verantwortlichen Umgang mit Patienten. Die Versuchstitel,
Ergebnisse und Veröffentlichungen der Forscher vermitteln oft ein anderes
Bild. Mengele war zweifellos ein sehr aktiver Forscher, aber in Verfahrensweise,
Zielsetzungen und Konsequenz leider alles andere als ein Einzelfall.
Ärzteprozess, Aktenvernichtung und Nachkriegskarrieren
Als Alexander Mitscherlich und Fred Mielke 1948 ihr Buch
"Das Diktat
der Menschenverachtung" veröffentlichten, wurden erstmals Dokumente
aus den Nürnberger Ärzteprozessen öffentlich. Die erste Auflage
konnte ihr Publikum jedoch nicht erreichen, denn sie wurde komplett von der
westdeutschen Ärztlichen Standesvertretung aufgekauft, um sie für
die kommenden Jahre ungelesen in Tresoren zu lagern.
Mit über fünfzig Jahren Abstand scheint die Vergangenheit offenbar
weit genug entfernt, die alten Eliten haben sich überwiegend verabschiedet,
und so nehmen sich nun auch die großen Institutionen der Thematik in
diversen Publikationen an. Die Objektivität lässt allerdings noch
zu wünschen übrig: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft etwa ließ
ihre Vergangenheit bisher zweimal darstellen, 1968 in der Veröffentlichung
"Forschungsförderung in drei Epochen", die von Medizinhistorikern
mitunter als
"Verharmlosungsopus" beschrieben wird, und zum
wiederholten Mal 1999, in der Auftragsarbeit
"Die Deutsche Forschungsgemeinschaft
in der Weimarer Republik und im Dritten Reich" des Historikers Notker
Hammerstein. Auch die jüngste Publikation versucht vor allem, die Beteiligung
und Verantwortlichkeit der DFG an rassenhygienischen und menschenverachtenden
Forschungen zu minimieren.
Hammerstein bestreitet die Beteiligung der Forschungsgemeinschaft an Menschenversuchen
und berichtet von
"Fürsorge und Vorsorgepflicht der öffentlichen
Hand für Geschädigte, so genannte Asoziale oder Behinderte unterschiedlichster
Art". Internierung, Zwangssterilisierung und Vernichtung werden zu
Für- und Vorsorge, Rassenhygieniker zu harmlosen Mitläufern. Wie
etwa Robert Ritter, der bereits 1935 gegenüber der DFG die Sterilisierung
von Zigeunermischlingen forderte, da sie Mischlinge mit einem kriminellen
Subproletariat seien,
"dessen Minderwertigkeit in keiner Weise dem
Erbstrom der Geisteskranken und Schwachsinnigen nachsteht".1943 meldet
er der Forschungsgemeinschaft, dass die
"Erfassung der Zigeuner und
Zigeunerbastarde" im Groben beendigt sei. In
"einem besonderen
Zigeunerlager" - die Rede ist hier von Auschwitz-Birkenau - seien
9000 Zigeunermischlinge interniert. Nach 1945 wurden die Unterlagen Ritters
weiterhin ausgewertet, seine ehemalige Mitarbeiterin Sophie Ehrhardt wurde
zu diesem Zweck von der DFG gefördert.
Der Auftragshistoriker Hammerstein sieht nur sieben Medizinprojekte, die von
der NS-Ideologie getragen wurden, die Forschungsgemeinschaft an sich sei zu
einer Abrechnungsstelle des Reichswissenschaftsministeriums verkommen, hatte
nach seinen Aussagen selbst wenig Bedeutung und mit der DFG nach 1945 ohnehin
nichts zu tun. Die Wissenschaftszentrale des nationalsozialistischen Rassenwahns,
das Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, betrieb Hammersteins Reinwäsche
zufolge die
"Unterstützung normaler und seriöser Forschung".
Dabei gehörte der Leiter des KWI für Anthropologie, Eugen Fischer,
zweifellos zu den zentralen Gestalten der wissenschaftlichen Legitimation
von nationalsozialistischer Rassenhygiene und Eugenik. Nach den Nürnberger
Rassengesetzen dankte er Hitler
"zum Schutz des Deutschen Blutes",
dass er
"den Erbforschern ermöglicht habe, ihre Forschungsergebnisse
dem Volksganzen praktisch dienstbar zu machen". Die Kaiser-Wilhelm
Gesellschaft selbst wurde bekanntlich 1948 in die Max- Planck-Gesellschaft
umgewandelt. Max Planck persönlich schrieb als Präsident der KWG
bereits 1933 an Innenminister Frick:
"Dem Herrn Reichsminister des Innern beehre
ich mich ergebenst mitzuteilen, dass die KWG zur Förderung der Wissenschaften
gewillt ist, sich systematisch in den Dienst des Reiches hinsichtlich der
rassenhygienischen Forschung zu stellen."
Die DFG hatte auch nach 1945 offenbar keine Schwierigkeiten mit der weiteren
Finanzierung von verurteilten Verbrechern, sondern förderte etwa Eugen
Haagen, 1943 Leiter des Hygieneinstituts der Reichsuniversität Straßburg,
der im KZ Natzweiler Fleckfieberversuche an Häftlingen durchführte.
Haagen war in Lyon 1954 zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilt worden, kam jedoch
einige Monate später wieder frei. Von der DFG wurde seine Virusforschung
weiterhin gefördert, er fand Anstellung bei der Bundesforschungsanstalt
für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen.
Der Medizinhistoriker Ernst Klee, dessen Veröffentlichungen über
die NS-Medizin und speziell die Euthanasie zu den Standardwerken gehören,
bemerkt in seinem Werk
"Deutsche Medizin im Dritten Reich - Karrieren
vor und nach 1945" über die historische Vertuschungsarbeit der
DFG sowie vergleichbare Anstrengungen:
"Es ist absurd: In der politischen Diskussion
wird jahrein, jahraus appelliert, die Wurzeln des Nationalsozialismus aufzudecken.
Zugleich aber geht die Verharmlosung der geistigen Holocaust-Helfer im Wissenschaftsbereich
weiter."
Selbst in der recht objektiven und umfassenden Abhandlung
"Doctors
under Hitler" des US- Amerikaners Michael H. Kater finden sich gravierende
Fehler. Sein Bericht über die Menschenversuche der Luftwaffe im KZ Dachau
behandelt den Arzt Sigmund Rascher als Alleintäter, die an den Versuchen
beteiligten Vorgesetzten werden unterschlagen - vielleicht ist in diesem Zusammenhang
auch erwähnenswert, dass einige von Raschers Vorgesetzten schnell in der
US-Forschung eine neue Anstellung gefunden hatten. An anderer Stelle werden
von Kater NS- Mediziner wie Werner Kirchert, der von ehemaligen Häftlingen
als einer der schlimmsten KZ-Ärzte beschrieben wurde, oder Hans Creutzfeldt,
der am Erbgesundheitsgericht Berlin zur Sterilisation verurteilte, unverständlicherweise
unter
"Widerstand" aufgeführt.
Auch die Ergebnisse des Nürnberger Ärzteprozesses sprechen gewissermaßen
für sich. Von den 90 000 praktizierenden Ärzten des Dritten Reiches
waren Historikern zufolge mindestens 350 unmittelbar an Verbrechen beteiligt.
Zahllose weitere beteiligten sich in der ein oder anderen Form indirekt: Im
Dezember 1934 etwa richteten sich 500 fränkische Ärzte in einem
Telegramm an Reichsinnenminister Frick, um eine hohe Strafe für die Gemeinschaft
zwischen deutschen Frauen und jüdischen Männern zu fordern. Letztendlich
wurden in Nürnberg 23 Ärzte angeklagt. Der zuvor bereits erwähnte
Leibarzt Hitlers, Karl Brandt, ist einer der Ärzte, denen im Nürnberger
Ärzteprozess Verbrechen nachgewiesen wurden, lediglich zwölf weitere
Mediziner teilten als vermeintliche Hauptverantwortliche dieses Schicksal.
Die überwiegende Mehrheit entnazifizierte sich gegenseitig.
Dass die historische Aufarbeitung der wissenschaftlichen Verbrechen so lange
auf sich warten ließ und viele Vorbereitungen, Verbindungen und Kontinuitäten
noch vertuscht und verschwiegen werden, kann in Anbetracht dieser Sachlage
nicht wirklich verwundern. Wenn sich überhaupt noch Akten finden lassen,
wird häufig der Zugang verhindert. Der Nachlass etwa von Adolf Butenandt,
ehemaliges NSDAP-Mitglied und als Biochemie- Experte von seinem Vertrauten
Verschuer für die Auschwitz-Forschung konsultiert, ist für
"normale
Benutzer" noch bis zum Jahre 2025 gesperrt. Butenandt wird schnell
entnazifiziert, 1953 nimmt er am ersten Bundesgesundheitsrat teil. 1960 wird
er Präsident, 1972 Ehrenpräsident der Max- Planck- Gesellschaft.
Noch 1982 wird er Karin Magnussen, die 1931 der NSDAP beitrat, und ab 1941
am KWI für Anthropologie in Berlin- Dahlem vorzugsweise an Zigeunerzwillingen
die Färbung des Auges untersuchte, in einem Brief mitteilen:
"Ich war begeistert zu hören, dass sie
ihre wissenschaftliche Arbeit fortsetzen können. Die Arbeit über
Pigmentbildung bei Chinchilla- Kaninchen erinnert mich zusätzlich an
alte Dahlemer Zeiten."
Drei Jahre später wird Butenandt Ehrenbürger der Stadt München.
Für Verwunderung bei so manchen Historikern sorgte er 1974, als er im Namen
der MPG das Verbot der Behauptung erreichen konnte, die Institute der KWG hätten
im Rahmen der Euthanasie Hirnforschung betrieben. Im offiziellen Jahresbericht
des KWI für Hirnforschung 1942/1943 wird hingegen
"seltenes und
wertvolles Material zur Frage der frühkindlichen Hirnschäden"
beschrieben, dass in der Psychiatrie des Münchener KWI anfiel und in der
hauseigenen Prosektur untersucht wurde. Als der Neuropathologe Klaus- Joachim
Zülch 1948 sein ehemaliges KWI für Hirnforschung besucht, stellt er
fest, dass über verschiedene Räume des Institutes
"etwa 10.000
Glasgefäße mit Hirnen" verteilt sind. Auf einem Münchener
Friedhof werden 1990 einige der Gehirne und andere Präparate ermordeter
Menschen feierlich beigesetzt. Unbeachtet bleibt, welche Wissenschaftler für
das Anlegen der Sammlungen gesorgt hatten und von diesen profitieren wollten.
Bestraft wurde kein einziger.
In vielen Fällen wurden die Dokumente gleich komplett vernichtet, oder
bis auf die Hülle entfernt. Zahlreiche Akten wurden bereits im Jahr 1945
entfernt, die Ärzte der jeweiligen Anstalten konnten sich so ohne Probleme
als Gegner von Euthanasie und Zwangssterilisation ausgeben. Die Aktenentsorgung
setzte sich nach Kriegsende fort. Im Nürnberger Ärzteprozess wurden
acht Personalakten von Medizinern angefordert, die durch die DFG unterstützt
wurden - die Dokumente verschwanden. Ein Aktenfund, der 1950 in der Ostberliner
Nervenklinik Charité erfolgte, wurde im gleichen Jahr nach einer
"Durchsicht"
vernichtet, "weil doch jetzt so viel über Deutschland gestänkert
wird", wie der damalige ärztliche Direktor und Psychiater Friedrich
Hall bemerkte. In der Wiener Klinik
"Am Steinhof", aus der
allein zwischen Juli 1940 und März 1941 über 3200 Menschen zur Ermordung
abtransportiert wurden, fand noch 1971 eine Verbrennung von 1157 Personalakten
statt. Die kompletten Personalaktenbestände der Straßburger Reichsuniversität,
deren Forscher unter anderem mit dem KZ Natzweiler kooperierten, wurden 1962
vom Bundesarchiv an das Bundesverwaltungsamt übergeben. Seit 1984 gelten
alle 238 Akten als
"verloren". Die Liste wäre problemlos
fortzusetzen.
Der Historiker Benno Müller-Hill, der im Auftrag der Max- Planck-Gesellschaft
im Jahr 2000 eine ansehnliche Arbeit zur Geschichte der Kaiser- Wilhelm- Gesellschaft
im Nationalsozialismus veröffentlichte und im Vorfeld seiner Publikation
mit mehreren Klagen bedroht wurde, bemerkt schließlich in seinem "Das
Blut von Auschwitz und das Schweigen der Gelehrten" benannten Werk:
"Als ich 1981 nach den DFG- Akten suchte, wurde
ich von DFG- Mitarbeitern belehrt, dass die DFG im Dritten Reich nicht DFG
hieß, und dass mir der Zugang zu den Akten verwehrt sei: DFG- Akten
seien prinzipiell nicht einsehbar."
Während man Öffentlichkeit verhindert und Evidenz beseitigt, wird
die Bagatellisierung der Verbrechen zur Normalität. Dr. Dr. Heinrich Kraut,
deklariert als Gutachter in den Nürnberger Prozessen über die Beschäftigung
von Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz als Zwangsarbeiter durch die
I.G. Farben:
"Da die KZ- Häftlinge pro Arbeitstag 3080
Kalorien erhielten, ist eine kalorische Überforderung bei der Höhe
der ausgeführten Leistungen nicht festzustellen."
Die Häftlinge bekamen in Wirklichkeit eine wässrige Suppe, nach
Aussagen ehemaliger Lagerärzte nicht mehr als 1500 Kalorien pro Tag. Einmal
die Woche gab es 30 Gramm minderwertige Wurst, 50 Gramm Quark und 50 Gramm Marmelade.
Zum Frühstück etwas Brot und 20 Gramm Margarine. Das Leitungswasser
war einzige Trinkwasserquelle, jedoch eigentlich nicht genießbar und führte
zu zahlreichen Erkrankungen. 1953 gehört Kraut dem bereits erwähnten
ersten Bundesgesundheitsrat an, 1968 wird er Präsident der Welthungerhilfe
und fünf Jahre später überreicht man ihm das große Bundesverdienstkreuz.
In Ulm befindet sich heute im Deutschen Brotmuseum das Heinrich- Kraut- Archiv
für Welternährung.
(6)
Auch die Kölner Karl-Pesch- Stiftung zur Förderung der Hygiene,
die 1971 von der Kölner Universität ins Leben gerufen wurde, ziert
sich mit einem fragwürdigen Namensgeber. Karl Pesch formulierte seine
hygienischen Zielsetzungen 1934 folgendermaßen:
"Der Jude ist immer zersetzend. Die Reinerhaltung
des Rassengutes ist eine der Voraussetzungen der Erhaltung des deutschen Volkes."
Der Historiker Ernst Klee bemerkte in einer jüngeren Veröffentlichung,
dass ihm bei seinen Recherchen kein NS- Täter begegnet sei,
"der
Schuld bekannt hätte". Nahezu alle waren sie zumindest
"innerlich"
Gegner der Nazis, hatten niemals Rassenhygiene gefordert oder Menschenversuche
befürwortet und sind ihren humanitären Pflichten als Mediziner oder
Wissenschaftler stets nachgekommen. Und das versicherte man sich gegenseitig.
Otmar Freiherr von Verschuer etwa, der für Mengeles Anstellung in Auschwitz
sorgte und 1946 als Mitläufer entnazifiziert wurde, schrieb im gleichen
Jahr über seinen untergetauchten Schützling:
"Ein Assistent meines früheren Frankfurter
Instituts [...] wurde gegen seinen Willen als Arzt an das Lazarett des Konzentrationslagers
Auschwitz kommandiert. [...] Von seiner Arbeit ist uns nur bekannt, dass er
sich bemüht hat, den Kranken ein Arzt und Helfer zu sein."
Zwei Jahre zuvor berichtete Verschuer der DFG von anderen Zielsetzungen:
"Als Mitarbeiter in diesem Forschungszweig ist
mein Assistent Dr. med. et Dr. phil. Mengele eingetreten. Er ist als Hauptsturmführer
und Lagerarzt im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt. Mit Genehmigung
des Reichsführers SS werden anthropologische Untersuchungen an den verschiedensten
Rassengruppen dieses Konzentrationslagers durchgeführt."
Dass heute dennoch über viele Forschungen und Zusammenhänge berichtet
wurde, und nicht die dreizehn in Nürnberg verurteilten Mittäter zu
sadistischen Alleintätern stilisiert werden, ist vor allem einzelnen Historikern
wie Ernst Klee und Robert Jay Lifton zu verdanken. Entgegen dem Mainstream beschrieb
Lifton in
"Ärzte im Dritten Reich" nicht die grausame
Singularität einzelner mordender Ärzte, sondern das großflächige
Übergehen zahlreicher Ärzte vom Heilen zum Töten, ohne ein Bewusstsein,
dass sich die Aufgaben geändert hätten. Diese Entdämonologisierung
ermöglicht erst die Einordnung einzelner Versuche in ideologischer und
wissenschaftlicher Zielsetzung sowie die Analyse von Zusammenhängen und
Bedingungen.
Es gab zur Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus neben Tätern und
Mitläufern jedoch auch bewundernswerte Ausnahmen - Menschen, die sich
als Ärzte oder Wissenschaftler nicht von ihren humanitären Prinzipien
lösen wollten. Leider werden nach ihnen keine Stiftungen benannt, und
die Geschichtsschreibung großer Institutionen wie der DFG ignoriert
sie weitgehend.
Ein solcher Fall ist derjenige von Max Ufer, der 1933 von Erwin Baur, dem
damaligen Leiter des KWI für Züchtungsforschung in Müncheberg,
wegen seiner jüdischen Frau entlassen wurde. Nach einer schwierigen und
wechselhaften Geschichte hofft er 1952 auf eine Wiederanstellung durch die
Max- Planck- Gesellschaft. Er wird abgelehnt. In der tausendseitigen KWG/MPG
- Geschichtsdarstellung taucht er kein einziges Mal auf. Von der MPG bekommt
Max Ufer 3000 Mark,
"zur Erleichterung des Übergangs".
Er emigriert erneut. Von den 82 Wissenschaftlern, die seit 1933 aus der Kaiser-
Wilhelm- Gesellschaft verjagt wurden, finden gerade zwei zu der Max- Planck-
Gesellschaft zurück.
Ernst Klee schreibt gegen Ende seines Werkes
"Deutsche Medizin im
Dritten Reich":
"Zu danken habe ich für das Vertrauen
von Opfern der NS-Medizin und ihren Angehörigen. Sie hatten angesichts
der sozialen Stellung der wissenschaftlichen Täter keine Chance, als
Opfer nationalsozialistischen Unrechts anerkannt zu werden."
Grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Erbpflege
In den Dreißiger Jahren wurde in Deutschland eine bestimmte Idealvorstellung
des deutschen Volkskörpers propagiert; alle nach damaligen Gesichtspunkten
minderwertigen Bestandteile mussten identifiziert und aussortiert werden.
Die betreffenden Menschen wurden durch Zwangssterilisation an der weiteren
Fortpflanzung gehindert oder umgebracht. Ganz andere Zielsetzungen zeigen
sich bei der zeitgenössischen, internationalen Forderung nach dem guten
Erbgut. Sie kümmert sich unter vorgeblich wissenschaftlichen Gesichtspunkten
mehr um Individuen als um den Genpool der menschlichen Populationen, vor allem
die Rassenideologie findet sich bei dieser neuen, wissenschaftlichen Jagd
nach den guten Genen nur noch selten. Die Anstrengungen konzentrieren sich
momentan auf Phänomene wie vererbbare Krankheiten oder Gendefekte - immer
wieder wird jedoch von verschiedener Seite auf weiterreichende Forschungsprojekte
verwiesen, wie etwa angebliche Verbindungen zwischen genetischer Disposition
und kriminellem Verhalten, moralischen Eigenschaften, Psychopathien oder Drogenaffinität,
und die Vertreter der Sozialisation scheinen vermehrt in die Defensive zu
geraten.
Wenn wir unsere Kinder vor Krankheiten bewahren können - warum nicht?
Wenn wir sie sogar vor psychischen Problemen schützen können - was
hält uns davon ab? Und wenn wir ihnen auch noch ganz allgemein bessere
Gene, oder gar ein paar praktische zusätzliche Proteine mitgeben können
- wer sind wir, das wir diese Möglichkeiten nicht schnellstmöglich
ausschöpfen?
Neben ethischen, religiösen oder spirituellen Gründen sprechen jedoch
nicht zuletzt biologische Realitäten gegen eine eilige Umsetzung derartiger
Forderungen innerhalb der menschlichen Population. Ein wesentlicher Aspekt
ist das noch fehlende Verständnis vieler Zusammenhänge und Korrelationen
zwischen Proteom, Genom und Umwelt. Gerade Biotechnologie und Medizin, die
sich mit autopoietischen, sich erhaltenden und reproduzierenden Lebewesen
beschäftigen, müssen eine solide, verantwortungsvolle Grundlagenforschung
leisten oder zumindest anstreben - der Trend ist jedoch gerade gegenläufig:
die zunehmend ökonomisierte, anwendungsbezogene Forschung, die auf innovative
Produkte reduziert wird und von dem Profit ihrer Financiers abhängig
ist, multipliziert die Gefahren. Zudem werden gerade die Biowissenschaften
immer häufiger Opfer von Fälschungen, Fehlinterpretationen und Irrtümern.
(7) Die Verlässlichkeit von Versuchsergebnissen tritt
in ihrer Bedeutung hinter den Marktwert von Produkt und Publizität zurück.
Nicht zuletzt in Medizin und Pharmaindustrie ergeben sich hier Risiken für
den Patienten bzw. Kunden, wie die Skandale großer Pharmaunternehmen
regelmäßig illustrieren.
(8)
Die Zielsetzungen der Wissenschaft befinden sich fernab jedes demokratischen
Prozesses, und selbst elitäre Bioethik-Kommissionen hinken mühsam
den Tatsachen hinterher, die täglich geschaffen werden. Wirtschaft, Industrie
und Medien hingegen stürzen sich auf jede Innovation, und sorgen noch
vor dem ersten Angebot für Nachfrage. Wenn die Gentechnik und mit ihr
eine neue, vielleicht individualisierte Form von Eugenik zu ungebremsten Selbstläufern
werden, läuft die Gesellschaft Gefahr, die Biotechnik nicht zu gebrauchen,
sondern sich nach der Technik auszurichten. Doch wie können die Wissenschaften
in den demokratischen Prozess eingebunden werden, wenn ihre Zielsetzung sich
nach der Ökonomie richtet?
Jede Einschränkung des Genpools könnte sich letztendlich als nachteilig
erweisen, etwa im Hinblick auf Anpassungsfähigkeit und Flexibilität.
Tiefergehende Einschränkungen könnten ganze Bevölkerungen zum
leichten Opfer von mikrobiologischen Feinden machen - auch wenn das reproduzierende
Klonen noch weit von der gesellschaftlichen Akzeptanz entfernt ist, sollten
diese Aspekte bei der Diskussion einer Beschneidung des Genpools nicht übergangen
werden.
Sogar Mutationen, die keinen Selektionsvorteil darstellen, und zu ungewollten
Phänomenen führen, könnten den entscheidenden Joker im Überleben
der Menschheit darstellen. Die Sichelzellanämie etwa, eine durch Gendefekte
ausgelöste Anomalie der Erythrozyten, behindert den Infektionszyklus
des Malaria- Erregers Plasmodium. Da es sich hierbei um einen Selektionsvorteil
in Bezug auf die Malaria handelt, ist die Sichelzellanämie in einigen
Tropengebieten sehr weit verbreitet. Eine Austilgung dieses Gens aus dem menschlichen
Genpool könnte sich etwa im konstruierten Fall einer neuen, aggressiveren
und widerstandsfähigeren Variante der Malaria sogar als lebensgefährlich
erweisen.
Neben diesen biologischen Schwierigkeiten sollen nun auch einige ethische
und soziale Gefahren Erwähnung finden: neben einer künftigen Normierung,
der möglichen Instrumentalisierung durch einflussreiche Interessengruppen
sowie einer zu erwartenden Ausgrenzung "minderwertiger" Menschen
in Schule, Arbeits- und Privatleben ist vor allem die Relativierung von Menschenwürde
und Menschenrechten zu befürchten - nicht zuletzt, da diese Relativierung
schon heute bei vielen Wissenschaftlern und Autoren im Umfeld der modernen
Eugenik zu bemerken ist, und der Sinn allgemeingültiger Menschenrechte
häufig mit einem großen Fragezeichen versehen wird.
Lebensunwertes Leben und nichteinwilligungspflichtige Versuchspersonen
im 21. Jahrhundert
Die Bioethikkonvention des Europarates von 1998 hat viele Namen:
"Übereinkommen
zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die
Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte
und Biomedizin" ist die offizielle Bezeichnung, daneben wird sie
auch
"Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin" genannt.
Tatsächlich schreibt sie fest, dass künftig die Forschung an nichteinwilligungsfähigen
Menschen prinzipiell zulässig ist.
(9)
Das ist durchaus dem Text zu entnehmen, allerdings müssen einige Umwege
zurückgelegt werden, bis die eigentlichen Aussagen des Vertragwerks zu
erkennen sind. In Artikel 2 ist zunächst zu lesen:
"Das Interesse und das Wohl des menschlichen
Lebens haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft
oder der Wissenschaft."
Artikel 5:
"Eine Intervention im Gesundheitsbereich darf
erst erfolgen, nachdem die betroffene Person über sie aufgeklärt
worden ist und frei eingewilligt hat.
Die betroffene Person ist zuvor angemessen über Zweck und Art der Intervention
sowie über deren Folgen und Risiken aufzuklären.
Die betroffene Person kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen."
Artikel 6:
"(1) Bei einer einwilligungsunfähigen Person
darf eine Intervention nur zu ihrem unmittelbaren Nutzen erfolgen; die Artikel
17 und 20 bleiben vorbehalten. [...]"
Artikel 17:
"(1) Forschung an einer Person, die nicht fähig
ist, die Einwilligung nach Artikel 5 zu erteilen, ist nur zulässig, wenn
sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
i) Die Voraussetzungen nach Artikel 16 Ziffern i bis iv sind erfüllt;
ii) die erwarteten Forschungsergebnisse sind für die Gesundheit der betroffenen
Person von tatsächlichem und unmittelbarem Nutzen;
iii) Forschung von vergleichbarer Wirksamkeit ist an einwilligungsfähigen
Personen nicht möglich."
Artikel 16:
"Forschung an einer Person ist nur zulässig,
wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
i) Es gibt keine Alternative von vergleichbarer Wirksamkeit zur Forschung
am Menschen;
ii) die möglichen Risiken für die Person stehen nicht im Missverhältnis
zum möglichen Nutzen der Forschung;
iii) die zuständige Stelle hat das Forschungsvorhaben gebilligt, nachdem
eine unabhängige Prüfung seinen wissenschaftlichen Wert einschließlich
der Wichtigkeit des Forschungsziels bestätigt hat und eine interdisziplinäre
Prüfung ergeben hat, dass es ethisch vertretbar ist;
iv) die Personen, die sich für ein Forschungsvorhaben zur Verfügung
stellen, sind über ihre Rechte und die von der Rechtsordnung zu ihrem
Schutz vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen unterrichtet worden, und
v) die nach Artikel 5 notwendige Einwilligung ist ausdrücklich und eigens
für diesen Fall erteilt und urkundlich festgehalten worden. Diese Einwilligung
kann jederzeit frei widerrufen werden."
Artikel 20:
"(1) Einer Person, die nicht fähig ist,
die Einwilligung nach Artikel 5 zu erteilen, dürfen weder Organe noch
Gewebe entnommen werden.
(2) In Ausnahmefällen und nach Maßgabe der durch die Rechtsordnung
vorgesehenen Schutzbestimmungen darf die Entnahme regenerierbaren Gewebes
bei einer einwilligungsunfähigen Person zugelassen werden, wenn die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sind:
i) Ein geeigneter einwilligungsfähiger Spender steht nicht zur Verfügung;
ii) der Empfänger ist ein Bruder oder eine Schwester des Spenders;
iii) die Spende muß geeignet sein, das Leben des Empfängers zu
retten;
iv) die Einwilligung nach Artikel 6 Absätze 2 und 3 ist eigens für
diesen Fall und schriftlich in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung
und mit Billigung der zuständigen Stelle erteilt worden, und
v) der in Frage kommende Spender lehnt nicht ab."
Auch an minderjährigen Personen kann
"unter Einwilligung ihres
gesetzlichen Vertreters oder einer von der Rechtsordnung dafür vorgesehenen
Behörde, Person oder Stelle" geforscht werden; Menschen, die
unter schweren psychischen Störungen leiden, dürfen ohne Einwilligung
behandelt werden, wenn
"ernster gesundheitlicher Schaden droht".
Der Nürnberger Kodex von 1947 legte einmal fest, dass
"die freiwillige
Zustimmung" der Versuchsperson
"unbedingt erforderlich"
sei, und die betreffende Person
"im juristischen Sinne fähig
sein muss, ihre Einwilligung zu geben". Diese Grenzen werden mit
dem
"Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde
im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin" überwunden.
Dennoch wird die neue Bioethikkonvention in vielen Zeitungs- und Internetartikeln
als Werk einer
"restriktiven Gentechnikpolitik" bezeichnet.
(10) Viele Länder schrecken jedoch bisher vor der Ratifikation
zurück, da die Forschung an Nichteinwilligungsfähigen bzw. -pflichtigen
als eine Grundlagenentscheidung zu werten ist, die breite Möglichkeiten
für Missbrauch schafft und vielen Kritikern zufolge einen Verstoß
gegen die Menschenwürde darstellt. Der Vertragstext ist von der Mehrheit
der europäischen Staaten unterzeichnet, bisher jedoch nur von wenigen
ratifiziert worden. Ursprünglich sollten auch Kriterien für das
Töten von behinderten Kindern, Kranken und Alten verabschiedet werden,
was jedoch nicht durchgesetzt werden konnte.
Die Forderungen nach einer neuen Euthanasie kommen nicht zuletzt aus den obersten
Riegen der Intelligenz. Der australische Philosophieprofessor und Bioethiker
Peter Singer
(11) etwa, der gegenwärtige an der US-
Eliteuniversität Princeton lehrt, vertritt eine utilitaristische Ethik,
die sich an den Fähigkeiten der Geschöpfe orientiert. Einerseits
machte ihn dies bei Tierrechtlern beliebt, von denen er ausgiebig zitiert
wird, andererseits wurde er als Vorreiter der vollkommenen Relativierung von
Menschenwürde und Menschenrechten zu einem Feindbild und Sündenbock
der Eugenik- und Gentechnik- Kritik. In seinen Werken skizziert er die Grundzüge
eines biologisierenden Wertesystems, in dessen Rahmen zwischen
"Person"
und
"Nicht-Person" sowie
"lebenswertem"
und
"nicht- lebenswertem" Leben unterschieden wird. 1984
folgert er in seinem viel diskutierten und zitierten Werk
"Praktische
Philosophie":
"Der Kern der Sache ist freilich klar:
die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend
mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht."
Hier stellt sich wieder die grundlegende Frage: Wenn ein Leiden nicht zu vermeiden
ist, soll es durch die Beseitigung des Leidenden verhindert werden? Wenn nicht
aus Eigennutz der Beteiligten, so doch vielleicht aus einem hypothetischen Interesse
des künftig absehbar Benachteiligten? Viele Menschen, die an schweren Behinderungen
leiden, welche nach den Vorstellungen von Bioethikern wie Peter Singer ein
"nicht-lebenswertes"
Leben kennzeichnen, widersprechen jedoch diesen Vorstellungen und fragen nach
dem Recht, dementsprechende Forderungen aufzustellen. Nach der Meinung einiger
Kritiker wurden die Ansichten Singers systematisch popularisiert, in Deutschland
zunächst durch die "Lebenshilfe für Geistigbehinderte e. V.",
später durch Diskussionsrunden und Zeitungsartikel, die gegen
"Denk-
und Redeverbote" wetterten und vorgeblich um die Freiheit der Wissenschaften
fürchteten.
Zu Zeiten des Nationalsozialismus umfassten die eugenischen Zielvorstellungen
die Reinhaltung der
"arischen Rasse" sowohl von
"minderwertigen
Rassen", als auch von ungewollten internen Elementen. Die erste Forderung
scheint zumindest aus der öffentlichen Diskussion weitgehend verschwunden
zu sein - ganz im Gegensatz dazu ist jedoch das zweite Ansinnen noch ausgesprochen
lebendig. Die Vision einer segensreichen modernen Eugenik wird neben wissenschaftlichen
und medienvermittelten Diskussionen auch in belletristischen Veröffentlichungen
sowie diversen Infotainment- Formaten propagiert, und findet auch ihren Einzug
in die Gesetzgebung.
Seit den Vierziger Jahren hat sich das Erscheinungsbild der Eugenik selbstverständlich
verändert. Tötungen werden sich vorerst überwiegend auf ungeborenes
Leben oder in-vitro- Kulturen beschränken, und ein staatlicher Apparat
zur Vernichtung ausgewachsenen unwerten Lebens ist gegenwärtig nicht
zu erwarten. Sicher wird auch die Intention für einzelne Maßnahmen
eine vollkommen andere als etwa zu Zeiten des Nationalsozialismus sein: nicht
Rassenwahn und erbärztlicher Befehl werden entscheiden, sondern genetische
Beratung und die formell freiwillige Wahl der Untersuchten, Versuchspersonen
oder doch zumindest der Eltern.
Das sollte nicht von den grundsätzlichen Risiken und Gefahren biologischer,
sozialer und moralischer Natur ablenken, welche die eugenische Selektion mit
sich bringt. Gerade in Anbetracht so problematischer Entwicklungen wie der
zunehmenden Relativierung der Menschenwürde durch Bioethiker wie Singer,
des kompromisslosen
"War against Terrorism", aber auch des
steigenden Bedarfs an Material für die Biotechnologie, sollte eine breite,
offene Diskussion über die Prioritätensetzung der Forschung kontinuierlich
die Entwicklungen, Errungenschaften, Unzulänglichkeiten und Problemfelder
der Biotechnologie kritisch begleiten und hinterfragen.
Prioritäten und Aussichten
Im alten Orient reflektierten bereits die Sumerer vor mehr als viertausend
Jahren in mythologischer Form über den Umgang mit körperlich und
geistig Benachteiligten. Die Erzählung
"Enki und Ninmach"
beschreibt die Schöpfung des Menschen durch die Muttergottheit Nintu,
den Weisheits- und Wassergott Enki sowie mehrere - sozusagen ausführende
- weibliche Gottheiten. Nach dem ersten Akt der Menschenschöpfung ist
die Göttin Ninmach offenbar mit ihrer Position als beigeordnete Geburtsgöttin
nicht recht zufrieden und fordert bei einem Gelage den Weisheitsgott Enki
zu einem Wettstreit heraus: Sie will Menschen mit Behinderungen schaffen,
und die Schwäche Enkis dadurch beweisen, dass dieser den Benachteiligten
keine Position zuweisen kann. Der Kulturstifter Enki nimmt die Herausforderung
an, und gibt den Menschen, ihren Fähigkeiten gemäß, eine Aufgabe.
Der Blinde wird zum Musiker, die Unfruchtbare zur persönlichen Dienerin
der Königin und letztendlich findet jeder Mensch in der Gesellschaft,
die als göttlich stabilisierte Harmonie verstanden wurde, seinen Platz.
(12) Die Gemeinschaft ist gemäß dieser Vorstellung
für das Auskommen des benachteiligten Individuums verantwortlich, sie
dient seiner Erhaltung, gleich welche Voraussetzungen es mit sich bringt.
Viertausend Jahre später steht der Mensch vielleicht bald vor der Entscheidung,
die genetischen Voraussetzungen der nachfolgenden Generationen zu verändern.
Von allen angesprochenen grundsätzlichen Problemen, gefährlichen
Kenntnislücken und unwägbaren Gefahren abgesehen, würde sich
bei einer Umsetzung der aktiv verändernden Eugenik die Frage stellen,
nach welchen Kriterien die Menschen denn ihren Genpool erweitern oder einschränken
sollten. Sicher sind zahllose humanitäre Einsatzmöglichkeiten genetischer
Eingriffe denkbar - doch in welcher Form solche Techniken, die eigentlich
aus humanitären Gründen eingeführt wurden, letztendlich Anwendung
finden könnten, sollte nicht übergangen oder bagatellisiert werden.
Ausschlaggebend für die konkrete Umsetzung ist dabei auch, mit welchen
Zielen geforscht wird, aber vor allem, welche Anwendungen gesetzliche Duldung
erreichen und wie die Techniken und deren Produkte verbreitet und vermarktet
werden. Die so genannte
"Grüne Gentechnik", die mitunter
als Retterin der Entwicklungsländer glorifiziert wird, sorgte bisher
etwa für den Verkauf des Terminator-Saatguts, welches die Bauern in noch
tiefere Abhängigkeit treibt, eine Milderung des Welthungerproblems jedoch
scheint auf unbestimmte Zeit vertagt.
Das allgegenwärtige Streben nach maximaler Effizienz bei gleichzeitiger
Kostenminimierung droht, den Einsatz der Biotechnologie durch dessen Rentabilität
für einige große, Patente lagernde Unternehmen bestimmen lassen.
Die Öffentlichkeit wird einerseits von den Prozessen der Entscheidungsfindung
und Zielsetzung abgeschirmt und durch Informationsfiltrierung und Konzepte
wie das
"bad knowledge" - unter dem auch und gerade Wissen
aus dem Bereich der Biotechnologie verstanden wird - an einer objektiven Beurteilung
gehindert; andererseits werden durch Versprechen und selektive Berichte in
den großen Medien Bedürfnisse geweckt und Nachfrage geschaffen,
noch bevor die Produkte möglich sind. Wirtschaftliche, aber auch militärische
und nicht zuletzt sicherheitspolitische Interessen üben zunehmend Druck
auf Bioethik und Forschung aus, und die Akzeptanz von neuen ethischen Grenzen
wird vermutlich mit jedem Versprechen und jeder neu eingeführten Methode
weiter steigen. Kritische Beurteilungen und Warnungen werden auf irreale Ängste
und Wissenslücken reduziert - die sicherlich beide existieren, jedoch
keineswegs die Mehrheit der veröffentlichten Kritik ausmachen.
Die Ziele des ein oder anderen neuen Eugenikers wirken recht vertraut: Eigenschaften
wie Intelligenz, Persönlichkeit, Neigung zu asozialem Verhalten oder
sexuelle Orientierung sollen als genetisch disponiert und damit vererbbar
bewiesen oder zumindest dargestellt werden. Zahlreiche Anläufe sind bisher
unternommen worden, kein einziger konnte sich wissenschaftlich behaupten.
In jüngerer Zeit beschäftigt man sich mit einigen Genen, die für
Neurotransmitter codieren, doch von regelmäßigen begeisterten Verlautbarungen
abgesehen wurde bisher wenig erreicht.
Auch zu Zeiten der entfesselten Forschung unter dem Hakenkreuz beschäftigten
sich zahlreiche Projekte mit dem Versuch, die Vererbbarkeit von Arbeitslosigkeit,
kriminellem Verhalten oder Landstreichertum nachzuweisen.
Der zu Beginn erwähnte Psychiater Werner Villinger bezeichnete 1933 in
"Arbeitslosigkeit, Arbeitsscheu, Verstandesschwäche bei jugendlichen
Kriminellen" die Verhinderung der Vermehrung biologisch minderwertiger
Menschen als das
"A und O jeder wirksamen Verbrechensbekämpfung"
und berichtete von
"endogener", also erblich bedingter, Arbeitslosigkeit.
"Anlagebedingte Minderwertige" sah 1938 nicht nur Walter
Creutz, ein Dezernent für Gesundheitswesen, in Antisozialen, Schwachsinnigen
und Kritikern des NS- Regimes; auch Mediziner wie Karl Astel forderten die
"Tötung von Verbrechern, auch wenn sie noch nicht selbst einen
Menschen getötet haben" und wollten Kriminalität generell
mit Sterilisierung bekämpfen.
Die diesbezüglichen Forschungen wurden nicht nur von der Elite der Nationalsozialisten,
die grundsätzlich an jedem biologischen Nachweis der Minderwertigkeit
ihrer Opfer interessiert waren, sondern auch von bekannten Organisationen
aus Übersee mitgetragen. Industrielle wie der Stahlbaron Andrew Carnegie,
der Ölmagnat John D. Rockefeller oder der Textilfabrikant Colonel Wickliffe
P. Draper begründeten mit biologisierenden, sozialdarwinistischen Ideologien
ihre Herrschaftsansprüche und stellten den wissenschaftlichen Rassenhygienikern
bereitwillig Gelder zur Verfügung.
Den Nachweis für die Erblichkeit von Kriminalität, eine zentrale
Bedingung für die Legitimation der angestrebten universalen Eugenik,
sollte auch der Biologe Friedrich Stumpfl liefern. Seine Forschungen zu diesem
Thema liefen unter dem Titel
"Erbanlage und Verbrechen" und
wurden zu Beginn der Dreißiger Jahre sowohl von der DFG als auch von
der Rockefeller Foundation gefördert. 1936 versprach er Erbprognosen
für kriminelles Verhalten - obwohl Erfolge ausblieben, wurde er 1939
Professor in Innsbruck, 1956 zum zweiten Mal. Auch der Biochemiker Ulrich
Westphal, dessen DFG- Akte im Jahr 1940 abrupt endet, kam noch 1939 durch
ein Forschungsstipendium der Rockefeller-Foundation nach Amerika.
Doch nicht nur die Forschungsanstrengungen, auch die Methoden finden Nachahmer.
Neben zahlreichen Einzeltätern, die ohne Information der Betroffenen
Versuche mit Medikamenten durchführen oder Proben entnehmen, sind auch
die staatlich sanktionierten Misshandlungen durch Mediziner seit 1945 nicht
ausgeblieben, Während der Militärdiktatur in Chile unter Augusto
Pinochet wurden von 1973 bis 1983 Gefangene unter der Aufsicht von Ärzten
systematisch misshandelt. Und nicht zuletzt Militär und Geheimdienste
der Gegenwart bedienen sich der Ärzte in verschiedenster Weise: in Abu
Ghoreib etwa, dem im jüngsten Folterskandal des US- Militärs in
die Medien geratenen Gefängnis, waren mindestens zwei Mediziner an den
Misshandlungen beteiligt, acht
"Geisterhäftlinge" wurden
vor dem Roten Kreuz versteckt. Wolfgang Heinz vom deutschen Institut für
Menschenrechte äußerte Mitte August auf einer Pressekonferenz,
dass über die Achtung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung
keinerlei unabhängige Untersuchungen existieren, sondern lediglich wenige
freigegebene Informationen nach Außen dringen würden.
(13)
Der Historiker Michael H. Kater schrieb 1989:
"Es scheint, als sei Hippokrates heute wie damals
bewusstlos. Vielleicht haben böswillige Schüler ihn betäubt.
Hippokrates endgültig wieder zu beleben und damit aus der schlimmen Entwicklung
zu lernen, wäre demnach, unverändert, das Gebot der Stunde."
In Bezug auf die zeitgenössischen Methoden der Eugenik ist neben der
genetischen Beratung und der Genomanalyse durch PND (Pränataldiagnostik)
oder PID (Präimplantationsdiagnostik) sowie anschließender Abtreibung
vor allem die gezielte Veränderung menschlichen Erbgutes zu nennen, das
so genannte
"genetic enhancement engineering". Hierbei könnte
es sich einerseits um das gezielte Ersetzen von mutierten Gensequenzen durch
gesunde handeln, andererseits wären genetische
"Verbesserungen",
bzw. Verbesserungsversuche denkbar und wurden schon von verschiedener Seite
vorgeschlagen und popularisiert. Prinzipiell sind Gen- Knock-Out und gezielte
Mutationen schon jetzt machbar - beides wäre jedoch gegenwärtig,
der vorhandenen Wissenslücken in Bezug auf Genom- und Proteom-Aktivität
entsprechend, mit zahlreichen, unkalkulierbaren biologischen Problemen und
Gefahren verbunden. Eine kontrollierte Anwendung auf den Menschen im Rahmen
eines systematischen
"Gen- Enhancements" scheint jedoch biotechnisch
nicht unmöglich. Wieder stellt sich die Frage nach den Prioritäten,
den Interessen von Minderheiten, der Öffentlichkeit und den Financiers
wissenschaftlicher Forschung.
Eugenik kann sehr unterschiedliche Formen annehmen, von Genmanipulation und
genetischer Beratung über die Zwangssterilisierung bis hin zur Euthanasie.
Entscheidend ist hierbei die Achtung von universellen Menschenrechten, die
das Leben und die Unversehrtheit der Person schützen sollen. Doch gibt
es gegenwärtig zahlreiche Angriffe gegen die Achtung allgemeingültiger
Rechte, nicht nur innerhalb bioethischer Ideologien sondern auch im Kontext
von Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung. In diesem Punkt besteht sicher
die größte Gefahr, sowohl in Bezug auf die Biotechnologie als auch
in Hinblick auf unsere Demokratie. Denn werden Menschenrechte erst einmal
selektiv vergeben und entzogen, gerät die offene, pluralistische Gesellschaft
in Gefahr.
In Anbetracht der realen Gefahren darf sich die Kritik jedoch nicht auf die
Konstruktion schauerlicher Horrorvisionen beschränken, sondern muss an
der Gestaltung der Zukunft mitwirken. Ob ihr dazu, von begleitenden Kommentaren
abgesehen, noch lange die Chance bleiben wird, ist eine andere Frage. 1997,
nach dem Klonschaf "Dolly" und anderen Erfolgen am Roslin- Institut,
zeigte der Spiegel etliche Hitler- Klone auf dem Titelbild, die Überschrift
lautete
"Der Sünderfall". Als 1999 an der Nationaluniversität
in Seoul der erste menschliche Klon erzeugt und nach wenigen Stunden wieder
getötet wurde, war das selbst der Bild-Zeitung nur noch einen kurzen, sachlichen
Artikel wert. Die Prioritäten hatten sich offenbar gewandelt, und mit ihr
die Sensibilität der Öffentlichkeit.
Weiterführende Artikel der Redaktion:
"Operation
Artischocke - Der Tod Dr. Frank Olsons"
"Die
Weiße Rose - In Sachen Widerstand gegen Hitler"
Weiterführende Links:
www.vl-zeitgeschichte.de
www.gen-ethisches-netzwerk.de
www.zum.de
Quellen und weiterführende Literatur:
Ernst Klee
"Euthanasie
im NS-Staat. Die Vernichtung lebensunwerten Lebens", 9. Auflage 1999
"Medizin
im Dritten Reich. Karrieren vor und nach 1945", 2001
Michael H. Kater
"Ärzte
als Hitlers Helfer", 2000 (Original: "Doctors under Hitler",
1989)
Robert Jay Lifton
"Ärzte
im Dritten Reich" 1988 (Original: "The Nazi Doctors: Medicalized Killing
and the Psychology of Genocide", 1986)
Benno Müller-Hill
"Das Blut von Auschwitz und das Schweigen der Gelehrten" in:
Doris
Kaufmann (Hrg.), "Geschichte der Kaiser- Wilhelm- Gesellschaft im Nationalsozialismus"
(2000)
Peter Weingart, Jürgen Kroll, Kurt Byertz
"Rasse,
Blut und Gene. Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland",
1996
Bruce Alberts et al.
"Lehrbuch
der molekularen Zellbiologie", 2.korr. Auflage 2001 (Original: "Essential
Cell Biology", 1998)
Fußnoten
(1) Der Hippokratische Eid:
http://www.uni-heidelberg.de/institute/fak5/igm/g47/bauerhip.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Hippokrates
Sehr kritisch betrachtet den hippokratischen Eid u.a. Prof. Julius Hackethal
in seinem Buch "Der Meineid des Hippokrates"
(2) Das Genfer Gelöbnis:
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Auslandsdienst/Genf.pdf
(3) Frühe Vorstellungen von Eugenik:
http://bieson.ub.uni-bielefeld.de/volltexte/2003/113/html/PeterWeingart.pdf
http://www.scheffel-gymnasium.de/faecher/religion/mitte.htm
(4) Informationen zur Euthanasie und der Aktion T4:
http://www.wissen.swr.de/sf/begleit/bg0030/bg_ns05a.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Euthanasie
http://de.wikipedia.org/wiki/Aktion_T4
(5) Eine Auflistung zahlreicher Versuche:
http://www.stiftung-evz.de/soperss/medizinische_versuche_uebersicht.html
(6) http://www.eiselen-stiftung.de/geschichte.html
(7) Irrtümer und Fälschungen in der Wissenschaft:
http://www.g-o.de/index.php?cmd=focus_detail2&f_id=110%E2%8C%AA=4
http://www.wienerzeitung.at/frameless/lexikon.htm?ID=409
http://www.zeit.de/2003/21/N-F_8alschungen_Interview
(8) Einige Links zur Pharmaindustrie:
http://www.zeit.de/archiv/2001/34/200134_forum.xml
http://www.stern.de/wirtschaft/versicherung/?id=355214&p=5&nv=ct_cb&eid=501116
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/lis/14969/1.html
http://www.zeit.de/2003/25/P-Sch_9anh_9afer
(9) Das Übereinkommen und weitere Informationen:
http://www.deyerler.de/stefan/indexbio.htm
(10) Zwei Beispiele:
http://www.berlinews.de/archiv-2004/2447.shtml
http://www.bag.admin.ch/dienste/medien/2000/d/00112226.htm
(11) Mehr Informationen zu Peter Singer:
http://www.ewetel.net/~martin.bode/Singer.htm
http://www.doboz.franken.de/edu/pr_ethik.html
http://www.ifdn.tu-bs.de/didaktikbio/Maps/Projekt-1/K8-Links/SingersThesen_Auseinandersetzung.htm
(12) Enki und Ninmach:
http://etcsl.orinst.ox.ac.uk/cgi-bin/etcslmac.cgi?text=c.1.1*
Mehr zu den Sumerern:
www.sumerian.org/
(13) Das deutsche Institut für Menschenrechte:
www.institut-fuer-menschenrechte.de