Auswirkungen in den USA
Der Kampf gegen den Terrorismus wird in den USA und anderswo zunehmend dazu
instrumentalisiert, die Macht des Staates auszudehnen und dabei auch gegenüber
den eigenen Bürgern der Sicherheit Vorrang vor der Freiheit einzuräumen.
Den Menschen in den USA und in Europa wird glaubhaft versichert, dass neue Befugnisse,
die die Macht der Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden erweitern,
lediglich dem Kampf gegen Terroristen dienen. Wer sich also nicht des Terrorismus
verdächtig macht, brauche auch nichts zu befürchten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Terrorismus
Patriot Act I (Provide Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct
Terrorism)
In Wahrheit hat sich das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgern
seit dem 11.9. merklich gewandelt. Am 26. Oktober 2001 wurde der - die traditionellen
Bürgerrechte einschränkende - "Patriot Act I" nach gerade
mal fünf Verhandlungswochen im Kongress von Präsident Bush unterzeichnet,
dessen Regelungen kaum noch mit der US-Verfassung vereinbar sind. So traten
beispielsweise 1791 folgende die sogenannten "Bill of Rights", Zusatzartikel
zur amerikanischen Verfassung in Kraft:
ZUSATZARTIKEL I der Verfassung:
Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer
Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet,
die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt,
sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung
von Mißständen zu ersuchen.
ZUSATZARTIKEL IV der Verfassung:
Das Recht des Volkes auf Sicherheit der Person und der Wohnung, der Urkunden
und des Eigentums, vor willkürlicher Durchsuchung, Verhaftung und Beschlagnahme
darf nicht verletzt werden, und Haussuchungs- und Haftbefehle dürfen
nur bei Vorliegen eines eidlich oder eidesstattlich erhärteten Rechtsgrundes
ausgestellt werden und müssen die zu durchsuchende Örtlichkeit und
die in Gewahrsam zu nehmenden Personen oder Gegenstände genau bezeichnen.
Im Gegensatz dazu haben die Behörden mit "Patriot Act I" nun neue
Mittel an der Hand, um ohne konkreten Verdacht in die Privatsphäre der
Amerikaner einzugreifen, Privathäuser/Wohnungen in Abwesenheit des Eigentümers
bzw. der Mieter ohne Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen und Ausländer beim
geringsten Verdacht festzunehmen. Egal, ob es sich um Bankgeschäfte, Internetdaten,
Telefongespräche oder sogar Bibliotheksausleihen bzw. Bücherkäufe
handelt - nichts ist mehr vor dem Zugriff der Behörden sicher.
Ein Bürger, der sich in seiner Bücherei ein als "gefährlich"
eingestuftes Buch ausleiht, kann so in die Fänge des FBI geraten und darf
fortan als Terrorverdächtiger mit allen technischen Mitteln überwacht
werden.
Auch Computer dürfen überwacht werden. Ermittler dürfen E-Mail-Adressen
und den Zeitpunkt, an dem die E-Mail-Kommunikation stattgefunden hat, von verdächtigten
Personen erfassen. Elektronische Kommunikation wird wie Telefonkommunikation
behandelt werden. Der Inhalt und die Länge solcher Kommunikation kann aufgezeichnet
und gegen jemanden verwendet werden.
Auch die Verhaftung verdächtiger Immigranten ist - auch wenn sie nicht
gegen das Gesetz verstoßen haben - bis zu sieben Tagen, in speziellen
Fällen bis zu sechs Monaten, zulässig.
Im "Patriot Act I" ist die Definition von Terror sehr weitreichend
formuliert: Sie schließt "Handlungen, die dazu dienen, die Politik
einer Regierung durch Einschüchterung oder Gewalt zu beeinflussen"
mit ein.
Ein Freibrief, um gegen unbequeme politische Aktivisten vorgehen zu können,
die so in die Nähe von Terroristen gerückt werden.
Die bestehenden Bestimmungen des gegen ausländische Spione gerichteten
"Foreign Intelligence Survival Act", wurde im neuen Gesetz einfach
auf amerikanische Staatsbürger und potentiell kriminelle Handlungen ausgeweitet.
Die bisherige Kontrolle, die unabhängige Gerichte über die Polizei
ausübten, wurde stark eingeschränkt.
Jede Person einer öffentlichen Behöre (FBI, CIA, NSA, Einwanderungsbehörde,
Zoll) kann eine solche "Verdächtigung" aussprechen. Mit diesem
Gesetz sollte eine großflächige Suche nach Terroristen beginnen,
deshalb wird eine solche "Verdächtigung" im Einzelfall auch nicht
von einer höheren verantwortlichen Stelle auf seine Richtigkeit überprüft
werden.
Der "Patriot Act" macht wichtige Errungenschaften in Folge des Watergate-
Skandals rückgängig: Die Trennung zwischen der geheimdienstlichen
Überwachung und der Strafverfolgung ist beim FBI aufgehoben. Daten, die
bei der Strafverfolgung gewonnen wurden, können nun an die CIA und weitere
US-Behörden weitergeben werden. Die Voraussetzungen für Überwachungen
jeglicher Art wurden gelockert.
Patriot Act II
Selbst diese massiven Bürgerrechtsverletzungen gingen der Bush-Regierung
nicht weit genug.
So schlug sie im Frühjahr 2003 in Anknüpfung an den "Patriot
Act I" mit dem "Patriot Act II" ein neues Terrorgesetz vor, dessen
Auswirkungen, so er verabschiedet wird, tiefgreifende Folgen für die amerikanische
Gesellschaft hätte. Da die Informationen zu "Patriot Act II"
jedoch über inoffizielle Kreise an die Öffentlichkeit gelangt sind,
ist noch nicht abzusehen, wann und in welcher Form der Entwurf seinen Weg in
das aktuelle Gesetz finden wird.
In § 101 weitet dieses Gesetz die Anwendung des Begriffs der fremden Macht
(foreign power) auf alle Terrorismusverdächtigen aus.
In § 102 behindert es die Informationsfreiheit, indem es zulässt,
dass jedes Sammeln von Informationen als Spionage betrachtet werden kann.
In § 103 wird der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben, das Kriegsrecht
innerhalb der USA anzuwenden, auch ohne dass der Kongress den Kriegszustand
festgestellt hat.
§ 106 lässt Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu. So gewonnene
Beweismittel wären dann gerichtlich verwertbar. Ohne richterlichen Beschluss
durchgeführte Durchsuchungen waren bisher illegal und die so gefundenen
Beweismittel gerichtlich nicht verwertbar.
§ 122 lässt die Personenüberwachung ohne richterlichen Beschluss
zu.
§ 201 des Patriot Act II.
(Section 201: Prohibition of Disclosure of Terrorism Investigation Detainee
Information)
Dort heißt es:
"the government need not disclose information
about individuals detained in investigations of terrorism until disclosure occurs
routinely upon the initiation of criminal charges." Dieser Passus
verbietet es jedem, Informationen über Personen weiterzugeben, die wegen
Terrorismusverdachts verhaftet wurden, die Umstände von Festnahmen und
sogar die Tatsache einer Festnahme. Die Strafverfolgungsbehörden sind ergänzend
hierzu nicht verpflichtet, über solche Verhaftungen zu informieren oder
die Namen der Betroffenen bekannt zugeben. Damit wäre der Bundesregierung
und ihren Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit eröffnet,
heimliche Verhaftungen vorzunehmen. Die Strafverfolger könnten also Personen
ohne weiteres "verschwinden lassen".
Mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und Art. 9 des Internationalen Paktes
über bürgerliche und politische Rechte ist diese Regelung unvereinbar.
Die besorgniserregende Tragweite erschließt sich erst im Zusammenhang
mit dem "Patriot Act I", in dem eine Definition von Terrorismus vorgegeben
ist, auf die sich der "Patriot Act II" stützt.
§ 802 des "Patriot Act I" bezeichnet für das Staatsgebiet
der USA Terrorismus als
"any action that endangers
human life that is a violation of any federal or state law, if that appears
to be intended to influence the policy of a government by intimidation or coercion".
Als Terrorismus wird so jede menschliches Leben gefährdende Handlung angesehen,
die gegen Gesetze verstößt, wenn dabei der Anschein erweckt wird,
dass hierdurch die Politik der Regierung beeinflusst werden soll durch Einschüchterung
oder Zwang.
Jeder Teilnehmer einer nicht genehmigten Demonstration oder Kundgebung muss
also damit rechnen unter Terrorismusverdacht zu geraten. Damit werden die Gesetze,
die nur der Terroristenbekämpfung dienen sollen, auch für andere Zwecke
einsetzbar, beispielsweise der Unterdrückung von Dissidenten und der allgemeinen
Überwachung und Profilierung der Aktivitäten der Menschen.
Es würde erlauben, verdächtigen US-Bürgern die Staatsbürgerschaft
abzuerkennen, wenn sie Mitglied oder Unterstützer einer Gruppe sind, die
die USA als "terroristische Organisation" ansehen, sie heimlich festzunehmen
und in Haft zu halten, ohne das die Angehörigen informiert werden.
Auch die Todesstrafe würde auf zahlreiche terrorbezogene Verbrechen ausgeweitet
werden, zum Beispiel auf die finanzielle Unterstützung von Terrorgruppen
oder auf Verschwörung. Im Prinzip könnten somit sogar Menschen hingerichtet
werden, die etwa für die Angehörigen von nordirischen IRA-Aktivisten
oder palästinensischen Hamas-Anhängern Geld sammeln.
Da über diese Bewertung des Terrorismusverdachts aber nicht ein Richter
sondern Strafverfolgungspersonal entscheidet, und dieses dann Verhaftungen nach
§ 201 "Patriot Act II" vornehmen darf, entsteht eine unkontrollierte
und unkontrollierbare Polizeimacht, die keine Parallelen hat in der westlichen
Welt.
US-Präsident George Bush hat bereits in einer seiner wöchentlichen
Radioansprachen eine Verlängerung der 2005 auslaufenden Antiterrorgesetze
gefordert.
Auswirkungen in Europa
Aber auch in England plant man nach Angaben des Sunday Herald neue Gesetze,
die schwere Einschnitte in die Grundrechte vorsehen. Darunter das Verbot von
Demonstrationen.
Danach erwägt die britische Regierung, nach einem großen terroristischen
Anschlag auf Großbritannien, gesetzliche Machtbefugnisse des Ausnahmezustands
einzuführen.
Bei dem Versuch, der britischen Regierung ähnliche Machtbefugnisse zu verleihen,
wie sie in den Vereinigten Staaten nach dem Anschlag vom 11. September 2001
in New York durchgesetzt wurden, wird eine verstärkte Version des "civil
contingencies law" in Betracht gezogen. Sie wird der Regierung die Beschneidung
von wesentlichen Teilen der Menschenrechtsgesetze in Großbritannien ohne
Zustimmung des Parlaments erlauben.
Die neuen Machtbefugnisse würden nur dann rechtskräftig werden, wenn
der Ausnahmezustand offiziell ausgerufen würde. Im Falle der Einführung
der neuen Maßnahmen würde die Regierung in der Lage sein, jede Versammlung
oder Aktivität zu verbieten, die sie als Bedrohung der Sicherheit ansieht.
Desweiteren denkt man über eine Änderung der Strafprozessordnung für
Prozesse gegen "Terroristen" nach. Großbritanniens Innenminister,
David Blunkett, veröffentlichte ein Diskussionspapier, das die geplanten
Änderungen an Anti-Terror-Gesetzen aufführt. Dazu gehören geheime
Gerichtsverfahren, eine Überprüfung der Richter sowie der Anwälte
vor Prozeßbeginn durch die Geheimdienste und eine deutliche Lockerung,
was die Eindeutigkeit der vorgebrachten Beweise anbelangt. So würde es
bei Terrorismusprozessen in Zukunft ausreichen, wenn ein Richter den Angeklagten
"nach Abwägung der Wahrscheinlichkeiten" für schuldig hält,
während bisher die Schuld "ohne begründete Zweifel" bewiesen
werden muss. Die geplanten Gesetzesänderungen begründete Blunkett
mit der Gefahr von terroristischen Selbstmordanschlägen. Wie auch in den
USA plant die britische Regierung also, geheime Prozesse zu führen, zu
denen nur ausgewählte Anwälte zugelassen werden und bei denen es für
eine Verurteilung ausreicht, wenn der Richter glaubt, dass es "wahrscheinlich"
ist, dass der Angeklagte schuldig ist.
Auch hier lässt der Begriff "Terrorismus", der als Grundlage
für die Anwendung dieser Regelungen dienen soll, viel Platz für Spielraum
und kann aufgrund seiner Ungenauigkeit sehr leicht für andere Vergehen
angewendet werden.
Als Reaktion auf den Terroranschlag gegen das Pentagon und das World Trade Center
am 11.09.2001, hat auch das Innenministerium Deutschlands Gesetze zur Bekämpfung
des internationalen Terrorismus entwickelt. In der Öffentlichkeit wurden
diese Gesetze dann durch die Medien unter dem Namen Anti-Terror-Paket I und
II (Terrorismusbekämpfungsgesetz) bekannt.
So werden unter anderem "biometrische Daten" wie Fingerabdruck und
Irismuster in den Personalausweis aufgenommen, die Ermittlungskompetenzen des
Bundeskriminalamtes, der Polizei und der Geheimdienste ausgeweitet und das Post-
und Bankgeheimnis eingeschränkt.
Bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages, warnte die
überwiegende Mehrheit der Sachverständigen in vorgelegten Gutachten
vor den weitgehenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte aller Bürger
durch die Überwachungsmöglichkeiten und den fast unbegrenzten Zugriff
auf Daten von Telefon-, E-Mail-, Bankverbindungen sowie Reisedaten durch Verfassungsschutzbehörden,
das Bundeskriminalamt und Polizeibehörden.
Auch der Deutsche Richterbund hielt es in einer kritischen Stellungnahme "für
besonders bedenklich", dass die Verfassungsschutzämter zu Ermittlungsbehörden
weiterentwickelt werden, "die keiner Kontrolle der Justiz unterliegen".
Der Berliner Professor für Staats- und Verwaltungsrecht Martin Kutscha
erklärte, dass Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst durch die
Erweiterung ihrer Befugnisse "eine Kompetenzfülle erhalten",
die diese in die Nähe der Geheimdienste totalitärer Staaten rücken.
"Ohne Rücksicht auf das Übermaßverbot wird in dem Gesetzentwurf
vorgeschlagen, was technisch möglich erscheint, anstatt zu prüfen,
was geeignet und erforderlich ist", schrieb er in seiner Stellungnahme.
Dadurch werde "der Ausnahmezustand zur Norm erhoben", viele unbescholtene
Einzelpersonen würden ohne ihr Wissen in Dateisystemen erfasst, "ohne
konkrete Verdachts- und Gefahrenlage".
Angesichts dieser Entwicklungen in den USA und Europa malt der US-Philosoph
Richard Rorty ein düsteres Bild vom schleichenden Ende der Demokratien.
Die Vision einer offenen Gesellschaft wäre nach wenigen Generationen nur
noch ein Topos antiquarischer Bücher.
Weiteres zum Thema:
Amerika, das Land der unbegrenzten Möglichkeiten!?
Links zum Thema:
Die Auswirkungen des 11. Septembers 2001 auf die amerikanische und deutsche
Gesetzgebung im Blick auf den Datenschutz
http://www.rz.fh-ulm.de/projects/datsusi/R0304_5.html
Weitgehend unbemerkt hat US-Präsident Bush weitere Überwachungsmöglichkeiten
für das FBI eingeführt
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/auf/16426/1.html
USA Patriot Act
http://de.wikipedia.org/wiki/Patriot_Act
http://www.whitehouse.gov/deptofhomeland/analysis/
Die nationale Sicherheitsstrategie der USA und die europäische Sicherheitsstrategie
im Vergleich
http://www.geopowers.com/Konzepte/aus_zept/US-EU_Strat_Skiba.pdf
http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Innenpolitik-,7419/Zweites-Anti-Terrorpaket.htm
http://mitglied.lycos.de/InternetRechtOnline/Seminararbeit_Datenschutz/Anti-Terror.htm
Aktuelles zum Anti-Terror-Paket
http://www.cilip.de/terror/stellung.htm
Auch in Deutschland bahnt sich noch einiges an
http://www.fr-aktuell.de/fr_home/startseite/?cnt=441270