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Deutschland – ein Staat ohne Verfassung
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 08, 2010 9:10 pm


*OT*
Zitat:
Das Verbot muß so verfaßt werden das es nicht länger eine einzige Religion diskriminiert.


Wieso? Das Verbot gilt doch für alle. Egal, ob Moslems, Christen oder Hindus. Laughing

*OT*


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BeitragVerfasst am: Mo Feb 08, 2010 10:22 pm


Glaurung hat folgendes geschrieben:
Das Verbot muß so verfaßt werden das es nicht länger eine einzige Religion diskriminiert.
es diskriminiert die Muselmane doch nicht, denn es hindert sie nicht an der der Ausübung ihres Glaubens.

aber das hatten wird ja schon alles.


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vonderOder
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BeitragVerfasst am: Mo Feb 08, 2010 10:45 pm


Ja, bitte, bitte, bitte tragt Eure Korinthenkackereien zum Minarettverbot im Minarettverbotssthread aus! Bitte!


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 8:34 am


Zitat:
Du verstehst ja nichtmal so einfache Dinge, wie das Vorhandensein unserer Verfassung.
Du verstehst ja nicht mal so einfache Dinge wie die Tatsache, dass wir ein Grundgesetz haben, welches wir an Stelle einer Verfassung einfach nur angenommen haben. Es hat keinen Sinn, sich mit Leuten wie dir darüber zu unterhalten. Dafür müsste man den Stein schon erkennen, wenn er direkt vor den Füßen liegt. Man müsste sich desweiteren Gedanken darüber machen wie eine Verfassung entsteht und sich fragen (egal ob man das GG nun Verfassung nennt oder wie auch immer), warum man einfach nicht dafür gesorgt hat, dass sich das Volk eine Verfassung gibt, so wie es im GG steht. Außerdem müsste man sich fragen, warum das GG eigentlich so heiß "Grund"-Gesetz...??? Es sollte ursprünglich ur eine Grundlage bilden woraus später eine Verfassung entstehen sollte (was nie geschah, bis heute nicht). Letztlich müsste man sich auch darüber im Klaren sein, dass es an einer Hand voll Politikern lag, in deren Interesse es lag, eine Verfassung zu verhindern. Man wollte sie einfach nicht. Und mit "man" meine ich nicht das Volk.
Solange man sich die Fragen nach dem "Warum eigentlich" nicht bereit ist zu stellen, muss ich mich über diese oder jene Antwort hier nicht wundern.

Politische Bildung wird in unserem Land nicht sehr groß geschrieben. Nur das Nötigste aber ja nicht in die Tiefe gehen. Je gebildeter die Leute sind, um so eher durchschauen sie vielleicht.....ihr versteht? Es ist um ein vielfaches einfacher, ungebildete Leute an der Nase herumzuführen und mit ihrem ungebildet sein die Tatsache zu rechtfertigen, sie sein nicht in der Lage bei einem Volksentscheid mitzuwirken - als sich selber zu rechtfertigen wenn die menschen anfangen Fragen zu stellen. Also immer schön dafür sorgen, dass nicht zu viele Leute zu viel wissen und lernen.


HunabKu


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Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung Art. 43 RGBI 1910) ist ein "Grundgesetz" ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem millitärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit" (GG Art. 146).

HunabKu
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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 8:59 am


Guten Morgen, mein lieber HunabKu!

Hast Du inzwischen den 2+4-Vertrag ausgedruckt, gelesen und auf seine Qualität als Friedensvertrag hin analysiert, wie ich es Dir empfohlen hatte? Bist Du zu einem positiven Ergebnis gekommen? Oder sind Dir Mängel aufgefallen?

Könntest Du, wenn Du gerade dabei bist, die rechtlichen Unterschiede zwischen Verfassungen und Grundgesetzen herausarbeiten? Bitte keine Schnellschüsse. Mache Dir bitte Gedanken, wo diese Unterschiede genau liegen, Du kannst Dir gerne ein paar Tage Zeit lassen.

Erkläre bitte auch, aus welchem Grund die Politik Angst vor einer "echten" Verfassung haben sollte. Haben die USA, hat Frankreich, hat Polen, hat Kuba eine "echte" Verfassung?


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 9:21 am


HunabKu hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Du verstehst ja nichtmal so einfache Dinge, wie das Vorhandensein unserer Verfassung.
Du verstehst ja nicht mal so einfache Dinge wie die Tatsache, dass wir ein Grundgesetz haben, welches wir an Stelle einer Verfassung einfach nur angenommen haben. Es hat keinen Sinn, sich mit Leuten wie dir darüber zu unterhalten.

HunabKu

Ich will dir da ja garnicht reinreden, aber jeder qualifizierte Mensch auf diesem Planete ist anderer Ansicht als du. Und es geht hier nicht um Naturwissenschaften sondern um Jura.


dkR
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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 9:23 am


Zitat:
warum man einfach nicht dafür gesorgt hat, dass sich das Volk eine Verfassung gibt, so wie es im GG steht.


Haben wir doch! Herrjemine!!!!

Grummel

ws


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 9:26 am


Haben wir das?

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich glaube, das haben wir keineswegs. Wozu auch? Mit unserer jetzigen Verfassung sind doch alle zufrieden.


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 9:58 am


Ich denke schon, dass wir das getan haben.

Oder?

ws


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 10:12 am


Hast Du nicht was in der Richtung studiert? Imho kann man eine Verfassung ändern oder ganz ablösen, und das GG haben wir nur geändert (und die Neuen Länder sind beigetreten). Der in 146 vorgesehene Fall einer neuen Verfassung ist bisher nicht eingetreten.


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 10:18 am


Zitat:
Hast Du nicht was in der Richtung studiert?


Jupps.

Imho haben wir mit dem Einigungsvertrag die Einheit des deutschen Volkes vollendet und mit den entsprechendes Ergebnissen der folgenden Bundestagswahlen dem GG als Verfassung zugestimmt bzw. dies bestätigt.

ws


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 10:36 am


Damit haben wir uns aber imho keine Verfassung gegeben, weil wir die schon hatten. Ich gehe davon aus, daß HunabKu auf den 146 hinauswill, und den haben wir gerade ausdrücklich nicht angewandt, hätte ja auch viel zu lange gedauert.

Wenn wir wollten, könnten wir uns theoretisch jederzeit eine neue Verfassung geben, aber dann würden die großen Fragezeichen über Deutschland zu schweben beginnen und den Luftverkehr total lahmlegen, weil sich jeder fragen wird, wozu das gut sein soll.


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 11:03 am


Zitat:
Damit haben wir uns aber imho keine Verfassung gegeben, weil wir die schon hatten. Ich gehe davon aus, daß HunabKu auf den 146 hinauswill, und den haben wir gerade ausdrücklich nicht angewandt, hätte ja auch viel zu lange gedauert.


Dann dröseln wir den Artikel 146 doch mal auf.

Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt


Der Punkt ist unbestritten, weil die Einheit halt vollendet wurde.

Zitat:
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Hunabku hat ier das Problem, dass er darin den Zwang zu einem Plebiszit sieht. Das ist aber falsch. Die "freie Entscheidung" kann eben auch die Zustimmung durch eine Wahl sein. (Stichwort: Repräsentative Demokratie). Und weil wir nach der Wiedervereinigung eben entsprechende Ergebnisse bei den Bundestagswahlen hatten, kann man sagen, dass sich das Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gegeben hat.

Oder anders gesagt, es hat in der Mehrheit die Parteien gewählt, welche das Grundgesetzt in Sinne des Volkes zur Verfassung gemacht haben.

Sicherlich ahbe ich den gesamten Vorgang gerade verkürzt dargestellt. Aber der Inhalt sollte klar sein.

ws


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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 11:46 am


Zitat:
Und weil wir nach der Wiedervereinigung eben entsprechende Ergebnisse bei den Bundestagswahlen hatten, kann man sagen, dass sich das Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gegeben hat.

Oder anders gesagt, es hat in der Mehrheit die Parteien gewählt, welche das Grundgesetzt in Sinne des Volkes zur Verfassung gemacht haben.

Hääää?
Wenn hätte man denn sonst wählen sollen? So groß ist die Auswahl ja nicht.
Besser gesagt, wie hätte man den Ablehnen können?


dkR
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BeitragVerfasst am: Di Feb 09, 2010 12:16 pm


Beitritt der DDR

Hier. Der Link scheint mir recht hilfreich.

ws


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