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Der Vertrag von Lissabon
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 01, 2009 5:44 pm


... wurde (zumindest vorerst) gebremst.

Weckruf aus Karlsruhe

http://www.faz.net/s/Rub7FC5BF30C45B402F96E964EF8CE790E1/Doc~EA0577D47719642BA9984AA9518AAFCA9~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Tobias Pflüger hat folgendes geschrieben:
Der Lissabon Vertrag schafft umfangreich neue militärische Kompetenzen für die EU. Dies bestätigt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil. Der Deutsche Bundestag hatte sich selbst mit der Zustimmung zum Lissabonner Vertrag entmachtet. Dies hat nun das Bundesverfassungsgericht korrigiert. Die Mehrheit im Bundestag hat sich blamiert: Die Abgeordneten von CDU, CSU, FDP, SPD und Grünen haben mit dem Lissabonvertrag ihre eigenen Entscheidungsrechte in so zentralen Punkten wie dem Militäreinsatz deutscher Soldaten selbst beschnitten.


http://www.lebenshaus-alb.de/magazin/005801.html

Da kommen doch Gedanken an die Abstimmung zurück:

http://www.youtube.com/watch?v=St4j2UfF7HI&hl=de

Dass das Verfassungsgericht uns auch immer vor unseren eigenen Volksverrätern beschützen muss...

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BeitragVerfasst am: Mi Jul 01, 2009 6:28 pm


Was ist denn mit dem 10. Protokoll gemeint?


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BeitragVerfasst am: Mi Jul 01, 2009 8:48 pm


Das Gefährliche am Lissabon-Vertrag war nicht nur seine derzeitige Form. Das Gefährliche war die Möglichkeit der eigendynamischen Fortentwicklung aus sich selbst heraus, eben als Ermächtigungsgesetz. Dieses Ermächtigungsgesetz aber wurde gestern eliminiert.

Zitat:
Das Grundgesetz ermächtigt die deutschen Staatsorgane nicht, Hoheitsrechte derart zu übertragen, dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können. Es untersagt die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz (vgl.BVerfGE 89, 155 ; vgl. auch BVerfGE 58, 1 ; 104, 151 ). Auch eine weitgehende Verselbständigung politischer Herrschaft für die Europäische Union durch die Einräumung stetig vermehrter Zuständigkeiten und eine allmähliche Überwindung noch bestehender Einstimmigkeitserfordernisse oder bislang prägender Regularien der Staatengleichheit kann aus der Sicht des deutschen Verfassungsrechts allein aus der Handlungsfreiheit des selbstbestimmten Volkes heraus geschehen.


Damit sind der beliebten Methode gerade der Bundesregierung, z.B. unliebsame Überwachungs- und Kontrollgesetze als selbsternannte Legislative in Brüssel beschliessen zu lassen, welche sie als Exekutive in Berlin nicht durch den Bundestag bekäme, Grenzen gesetzt. Mehr als im Lissabon-Vertrag bereits eingeräumt werden, wird sie auch im Falle einer Implementierung des Vertrages nicht bekommen und “absolute Grenze” sind und bleiben Artikel 1-20 der “geltenden Verfassung” Grundgesetz: die Grundrechte.

Merke: Eine Verfassung dient zu allererst dem Schutz des Bürgers vor der Regierung

mehr: http://kehraus.wordpress.com/


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BeitragVerfasst am: Mi Jul 01, 2009 8:54 pm


Und warum reicht es nicht das Europäische Parlament abstimemn zu lassen?
Wer sagt das das EU Parlament das schlimmere Übel ist?


Edo
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BeitragVerfasst am: Mi Jul 01, 2009 9:09 pm


Das europäische Parlament wird nicht nach demokratischen Grundsätzen gewählt. Außerdem kann der Bundestag Deutschland nicht abschaffen, die Kompetenz hat er nicht.

Zitat:
und “absolute Grenze” sind und bleiben Artikel 1-20 der “geltenden Verfassung” Grundgesetz: die Grundrechte.


Nö, bloß 1 und 20.

Zitat:
Eine Verfassung dient zu allererst dem Schutz des Bürgers vor der Regierung


Das ist der Sinn der Sache. Das ist aber nicht gerade der Geist, der das GG durchdringt, imho.


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 5:45 pm


Ein_Liberaler hat folgendes geschrieben:
Das europäische Parlament wird nicht nach demokratischen Grundsätzen gewählt.


Ach nein?

Und die Europawahl, war genau was?


Edo
Inventar


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:34 pm


Es kommt ein Abgeordneter auf 80.000 Malteser bzw. auf über 800.000 Deutsche. Die Stimmen sind nicht gleich viel wert, also ist die Wahl nicht demokratisch. Wären die Wahlkreise bei der Bundestagswahl ähnlich ungleich groß, wäre das verfassungswidrig.

(Natürlich gibt es eine ebenso einfache wie elegante Möglichkeit, sowohl der unterschiedlichen Größe wie der gleichen Souveränität der Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen, die USA machen das seit gut zweihundert Jahren vor.)


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:38 pm


Die Europawahl hatte mit Sicherheit keinen demokratischen Charakter. Kaum ein Bürger wusste was oder wen er da überhaupt wählen sollte.
Es gab keine Wahlprogramme noch sonst irgendwelche hilfreichen Infos über das EU-Parlament. Zu so einer Farce geb ich nicht meine Stimme.
Die Vereinigten Staaten von Europa ist eine Schnappsidee und wird nie zustande kommen. Es reicht vollkommen wenn wir weiterhin eine Handelszone sind.


wintrow
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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:41 pm


http://die-linke.de/wahlen/positionen/wahlprogramm/europawahl/

Die anderen hatten sicher auch welche.


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:42 pm


Wahnsinn welcher Bürger hat das gelesen? Mal davon abgesehn das net jeder Internet hat.


wintrow
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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:51 pm


Zitat:
Wahnsinn welcher Bürger hat das gelesen? Mal davon abgesehn das net jeder Internet hat.


Wie bitte?! Von einem mündigen Bürger kann man wohl erwarten, dass er sich vor einer Wahl informiert. Und die Programme gibt es natürlich nicht nur im Internet. Es gab Wahlstände zu hauf und der jeweilige Ortsverein ist ebenfalls einfach zu finden.

Wenn sich also ein Wähler nicht informiert gefühlt hat, lag das einzig und allein an seiner eigenen Faulheit.

ws


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 6:56 pm


Ich hatte btw. aber auch den Eindruck, dass die meisten nicht mal wussten, was sie da überhaupt wählen ... ... erstaunlich, in dem einen Thread wird über Plebiszite diskutiert und hier über eine - zumindest wahrgenommene - "Demokratie- und Wahlfaulheit" der EU-Bürger ...


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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 8:01 pm


Ein_Liberaler hat folgendes geschrieben:
Es kommt ein Abgeordneter auf 80.000 Malteser bzw. auf über 800.000 Deutsche. Die Stimmen sind nicht gleich viel wert, also ist die Wahl nicht demokratisch. Wären die Wahlkreise bei der Bundestagswahl ähnlich ungleich groß, wäre das verfassungswidrig.

(Natürlich gibt es eine ebenso einfache wie elegante Möglichkeit, sowohl der unterschiedlichen Größe wie der gleichen Souveränität der Mitgliedsstaaten Rechnung zu tragen, die USA machen das seit gut zweihundert Jahren vor.)


In den USA kann man auch mit einer Mehrheit an Stimmen verlieren, zB beid er Präsidentenwahl. SEHR demokratisch!

Deutschland hat trotzdem am meisten Gewicht im Europaparlament zwar nicht so viel wie Einwohner aber immerhin, es würde auch nciht gehn das Parlament müsste über 1250 Parlamentarier haben damit Malta 1 Abgeordneten stellt und Detuschland hätte 195. Ist das demokratisch?

Ich sage nciht das ein "degressives System" das gelbe vom Ei ist. Aber es sorgt dafür das kelien Länder nciht untergehn.


Edo
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BeitragVerfasst am: Do Jul 02, 2009 8:11 pm


Tja, dann müßten die Malteser eben einen Abgeordneten zusammen mit den Zyprioten wählen, oder was weiß ich. Ist mir letztlich egal. Meinetwegen auch 1250 Abgeordnete. Wäre das schlimm?

Faktum ist, daß das BVerfG das so ähnlich sieht wie ich es dargestellt habe, imho.

Zitat:
Wahnsinn welcher Bürger hat das gelesen? Mal davon abgesehn das net jeder Internet hat.


Aha, jetzt ist also eine Wahl erst demokratisch, wenn jedem Bürger das Wahlprogramm aller Parteien vorgelesen wurde und er in einem einfachen Test bewiesen hat, daß er es verstanden hat, oder wie? Ich hab mir mein PDS-Programm ganz normal am Infostand geholt, aber das kann ich Dir mangels Adresse leider nicht zuschicken, also hab ich auf die Webseite verlonken. Mannmannmann.


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BeitragVerfasst am: Fr Jul 03, 2009 8:12 am


@edo

Zitat:
In den USA kann man auch mit einer Mehrheit an Stimmen verlieren, zB beid er Präsidentenwahl. SEHR demokratisch!


Du kennst aber schon die Unterschiede zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl, oder?

ws


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