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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 12:17 pm |
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mir ist das selbe wie freec passiert
jedoch war es bei mir so, dass ich bereits am 02.02.09 angerufen wurde
ich kann mich noch daran erinnern, wie geschockt ich war, dass ein mir vollkommen unbekanntes unternehmen mich mit anschrift, kontodaten, etc. überfällt
daher war ich ziemlich schnell davon überzeugt, dass der herr am telefon recht hat und ich mich wohl mal irgendwann vor 6 monaten(!) dort angemeldet habe
ich wusste gar nicht wie mir geschieht, und deswegen habe ich zugestimmt, und auch alles schön bei der "aufzeichnung" (2. anruf / etwa 3 stunden später) noch einmal bestätigt - ich bin so ein idiot
heute kam post von spielfox und ich weiß nicht so ganz, wie ich mich verhalten soll, einfach nichts machen und lastschriften zurückbuchen lassen oder soll ich dem "vertrag" schriftlich auf dem postweg widersprechen (e-mails und faxe werden nicht akzeptiert -steht in den agbs von spielfox/global discovery consulting ltd.)
ich bin aber davon überzeugt, dass mein brief niemals in lassee ankommen wird geschweige denn, dass mein widerruf bestätigt wird
über jede art von hilfe wäre ich extrem dankbar!
gruß "Jürgen"
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Juergen_9876 Mitglied
 Anm.Dat: Feb 17, 2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 1:09 pm |
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Unglaublich wie viele Leute allein hier im Forum
betroffen sind. Hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet.
Hm, mir ist sowas eigentlich noch nie passiert.
Und wenn, dann hoffe ich, angemessen reagieren zu können. 
_________________ Nur in einem stillen Teich spiegeln sich die Sterne |
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DrJones Urgestein
 Anm.Dat: May 21, 2002 Beiträge: 1983 Wohnort: Tübingen
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 1:19 pm |
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@Jürgen: schriftlich per Einwurfeinschreiben den Widerruf schicken, sagte mir die Dame von der VZ - dmait hast du dann getan, was du konntest, wenn bei denen keiner das Postfach leert oder sie briefe ungeöffnet wegschicken, dann ist das nicht dein Fehler
@DrJones: ich wüßte nicht, was ich hätte anders machen können außer direkt auflegen - aber ob das was bringt? Als ich das im Laufe des Gesprächs gemahct habe, hat der Typ ja nochmal angerufen und mich gar nicht mehr zu Wort kommen lassen sondern nur seine Drohung durchgegeben 
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 1:53 pm |
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vielen danke für die schnelle antwort
aber soweit ich weiß ist es nicht möglich ein einwurf einschreiben nach österreich zu senden, das geht nur innerhalb deutschlands.
ich werds als normalen brief und einschreiben versuchen
zusätzlich schick ich auch noch ein fax, ich bin mir aber schon jetzt sicher, dass das alles nichts bringen wird und pünktlich am 01.03. der erste betrag eingezogen wird...
ich fall auf so einen mist auch garantiert nicht mehr rein, man hört so oft davon und dann macht man doch alles falsch, wenns einen selber betrifft, weil man nicht vorbereitet ist
ich mach mir nur sorgen, weil sie von mir die aufnahme haben und jetzt gibt es für mich keine vernünftige möglichkeit zu widerrufen
gruß und noch einmal vielen dank, jürgen
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Juergen_9876 Mitglied
 Anm.Dat: Feb 17, 2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 2:04 pm |
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hier steht, man kann Einschreiben auch ins Ausland schicken
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 3:13 pm |
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ja ein einschreiben schon,
aber kein einschreiben einwurf
wenn ich ein normales einschreiben hinschicke, dann nehmen die es einfach nicht an und es kommt wieder zu mir zurück, und wenn ich einen normalen brief hinschicke dann hab ich keinen nachweis, dass ich wirklich einen widerruf versand habe
| Zitat: | Kann ein Einschreiben Einwurf auch ins Ausland versandt werden?
Sendungen können nicht per Einschreiben Einwurf ins Ausland versandt werden.
In diesem Fall gelten die AGB BRIEF INTERNATIONAL.
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Juergen_9876 Mitglied
 Anm.Dat: Feb 17, 2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 3:23 pm |
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upsi ... wer lesen kann ist klar im Vorteil
Zeugen mit zur Post nehmen? 
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 3:45 pm |
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der zeuge sollte unbedingt den briefinhalt kennen. sonst hat man maximal eine bescheinigung, dass man irgendwas verschickt hat. und die können sagen, es wäre ein weißes blatt papier gewesen.
_________________ Aberglaube bringt Unglück! |
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antimagnet Moderator

 Anm.Dat: Apr 10, 2002 Beiträge: 9335
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:02 pm |
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"Die" können ne Menge behaupten - tun sie ja auch, wenn sie sagen, es gäbe einen Vertrag wo keiner ist - aber wo wollen "die" denn ihre Forderungen durchsetzen? Sowas wird doch erst interessant, sollte es tatsächlich vor Gericht gehen, oder?
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:25 pm |
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ja, aber auch nur dafür macht man das einschreiben.
_________________ Aberglaube bringt Unglück! |
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antimagnet Moderator

 Anm.Dat: Apr 10, 2002 Beiträge: 9335
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:31 pm |
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theoretisch ... wer wäre da denn in der Beweispflicht? In einem Falll mit bspw. einem Versandhandel, bei dem als Widerruf das fristgerechte Zurücksenden der Ware genügt. Muß ich als Kunde beweisen, dass ich den Artikel zurückgeschickt habe, wenn das Unternehmen behauptet, ich hätte nur nen leeren Karton geschickt? Da hab ich doch auch nur den Einlieferschein in der Hand... 
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:34 pm |
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Ist das nicht grundsätzlich bei Einschreiben das Problem? Wie soll ich denn beweisen, was in dem Brief drinstand? 
_________________ "Patriotism is your conviction that this country is superior to all other countries because you were born in it."
~ George Bernard Shaw ~ |
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Simple Man Urgestein
 Anm.Dat: Nov 04, 2004 Beiträge: 6851 Wohnort: Momentan scheinbar Schilda ...
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:35 pm |
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Ich würde mir die Mühe gar nicht erst machen und zur Not wirklich
auf den Brief vom Gericht warten, der vermutlich eh nie kommt.
Ich glaube unsere Gerichte sind in Punkto Telefon/Internetabzocke
bereits hinreichend sensibilisiert. Einen Erfolg konnte
meines Wissens noch keine von diesen Abzockerklitschen verbuchen.
_________________ Nur in einem stillen Teich spiegeln sich die Sterne |
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DrJones Urgestein
 Anm.Dat: May 21, 2002 Beiträge: 1983 Wohnort: Tübingen
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:39 pm |
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| Simple Man hat folgendes geschrieben: | Ist das nicht grundsätzlich bei Einschreiben das Problem? Wie soll ich denn beweisen, was in dem Brief drinstand?  |
und andersrum in der Post von denen ja auch - im "Vertrag" kann ja sonstwas stehen
außerdem: wenn ein Einschreiben nicht angenommen wird, dann kommt das ja mit nem entsprechenden Vermerk zurück an den Empfänger, oder?
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NormaJean Community Counselor

 Anm.Dat: Oct 27, 2002 Beiträge: 6922
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 4:43 pm |
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ja das hab ich mir auch gedacht
| Zitat: | | außerdem: wenn ein Einschreiben nicht angenommen wird, dann kommt das ja mit nem entsprechenden Vermerk zurück an den Empfänger, oder? |
nochmals vielen vielen dank
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Juergen_9876 Mitglied
 Anm.Dat: Feb 17, 2009 Beiträge: 8
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