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Verfasst am: Mi März 21, 2007 9:17 am |
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Hab ich das richtig verstanden, daß das BVG entschieden hat, daß Überwachungskameras illegal sind?
| Zitat: | | Im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 23. Februar (1 BvR 2368/06) hält die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts fest, "dass eine Videoüberwachung des Bodenkunstwerks mit Aufzeichnung des gewonnenen Bildmaterials einen Eingriff von erheblichem Gewicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht der informationellen Selbstbestimmung darstellt". Die Kameras erfassten "überwiegend Personen, die selbst keinen Anlass schaffen, dessentwegen die Überwachung vorgenommen wird". Von den Personen, die die Begegnungsstätte betreten, "dürfte nur eine Minderheit gegen die Benutzungssatzung oder andere rechtliche Vorgaben, die sich aus der allgemeinen Rechtsordnung für die Benutzung der Begegnungsstätte ergeben, verstoßen". Zudem könne das gewonnene Bildmaterial infolge der Aufzeichnung in vielfältiger Weise ausgewertet, bearbeitet und mit anderen Informationen verknüpft werden. |
siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/87124
Was ist mit den zigtausend Kameras in den Innenstädten, Verkehrsmitteln, Bahnöfen usw.?
Was ist mit den Kameras auf den Mautbrücken?
_________________ ....Orwell, dieser alte Optimist.
All great truth begins with blasphemy! |
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shechinah Eröffner des Threads
 Forensianer
 Anm.Dat: Feb 18, 2005 Beiträge: 1117 Wohnort: et in arcadia ego...

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Verfasst am: Mi März 21, 2007 9:42 am |
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| shechinah hat folgendes geschrieben: |
| Zitat: | | Im jetzt veröffentlichten Beschluss vom 23. Februar (1 BvR 2368/06) hält die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts fest... |
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Da sollte ja klar sein woher das kommt 
_________________ 16|03|02|13
05|10|11|08
09|06|07|12
04|15|14|01 |
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Malakim Kreativ-Mod

 Anm.Dat: Aug 31, 2004 Beiträge: 3980 Wohnort: Die Ebenen von Eleusis

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Verfasst am: Mi März 21, 2007 1:33 pm |
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| Zitat: | | Hab ich das richtig verstanden, daß das BVG entschieden hat, daß Überwachungskameras illegal sind? |
Nein, das hast du nicht richtig verstanden. Das BVG hat entschieden, dass eine bestimmte Videoüberwachung nicht ausreichend durch das Bayerischen Datenschutzgesetz gestützt wird und damit in Hinsicht auf bayerisches Recht "illegal" ist.
| Zitat: |
Was ist mit den zigtausend Kameras in den Innenstädten, Verkehrsmitteln, Bahnöfen usw.?
Was ist mit den Kameras auf den Mautbrücken? |
Keine Ahnung, dazu hat sich das BVG ja nicht geäussert.
_________________ "Wenn ich sicher wüsste, dass jemand in mein Haus käme, mit der festen Absicht, mir Gutes zu tun, würde ich um mein Leben laufen." - H.D. Thoreau, Walden |
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agentP Grand Poobah
 Anm.Dat: Apr 10, 2002 Beiträge: 8072 Wohnort: Firecracker Lounge

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Verfasst am: Fr Apr 06, 2007 9:46 pm |
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Wie weit kann man eigentlich allgemein mit der "Überwachungspolitik" zur Gewährleistung , größt möglicher Sicherheit gehen? 
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Makavelli Neuzugang
 Anm.Dat: Apr 02, 2007 Beiträge: 44
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