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Verfasst am: So Nov 16, 2003 6:18 am |
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" (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch
Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt"
Es wäre bedenklich wenn ein Präsident durch eine Drohung beeinflusst werden KÖNNTE! Dies hiesse ja in einer Demokratie, das man einen Präsidenten direkt beeinflussen kann, wenn man z. Bsp seine Familie bedrohen würde. Allerdings hat er ja ein wichtiges Amt, das über sein Privatleben hinausgeht. Mag sein das das inoffizielle gang und gäbe ist, offiziell darf das nicht so sein.
Ergo wenn Bush jr von dem Mordaufruf nicht beeinflusst wird, kann man mit diesem Paragraphen nicht belangt werden.
FALLS man mit diesem Paragraph belangt wird, und es handelt sich um den Präsidenten, muss man den Präsidenten absetzen können da er die Sicherheit der Nation NICHT mehr aufrecht erhalten kann, da er ja eben BEEINFLUSST wurde! (In dem Moment wo ein Richter den Angeklagten schuldig spricht!!!)
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shevegen Neuzugang
 Anm.Dat: Apr 30, 2002 Beiträge: 131
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Zweifler Mitglied
 Anm.Dat: Oct 14, 2002 Beiträge: 401
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Verfasst am: Di Nov 18, 2003 9:24 pm |
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| MrMister hat folgendes geschrieben: | @Trasher: Er hat recht, das ist tatsächlich erlaubt... es ist auch an der Grenze zur Legalität zu sagen: Ich finde sie sind ein Arschloch! Denn du hast die Person damit nicht beleidigt sondern nur deineMeinung gesagt was in diesem Falle völlig legal ist  |
@dich und den rest der das schreibt
vergesst es die "kavaliersmethode" is ebenso strafbar!
fernsehbericht + ne frage an nen polizisten den ich kenne 
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Sepiroth Inventar
 Anm.Dat: Jul 04, 2003 Beiträge: 145 Wohnort: Timbuktu
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Trasher Moderator

 Anm.Dat: Apr 10, 2002 Beiträge: 5034

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Verfasst am: Mi Nov 19, 2003 2:38 pm |
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jeder der so einem Polizisten seine Meinung sagen will, sollte sich auch mal überlegen, das es meißten 2 Polizeibeamte sind...
Wem wird der Richter dann wohl glauben, wenn die beiden behaupten du hast gesagt "Sie sind ein Arschloch" und du behauptest gesagt zu haben "Ich finde, sie sind ein Arschloch"
Selbe Situation: Allgemeine Verkehrskontrolle, du wirst gebeten auszusteigen, alles wird kontrolliert, (auch alles ok soweit) dann schreibt dir der Polizist einen Strafzettel weil du angeblich nicht angeschnallt warst... (ist 'nen Freund kürzlich passiert)
Klar hast du recht, du warst ja angeschnallt, nur wen interessierts? (und was willst du dann in der Situation machen...)
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Skeletor Neuzugang
 Anm.Dat: Nov 19, 2003 Beiträge: 1 Wohnort: Timbuktu
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Verfasst am: Mi Nov 19, 2003 8:34 pm |
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oder wenn man über ne grüne ampel geht und die bullen einen anhalten weil es angeblich rot war
gut das die zu nem einbruch mussten und mich deshalb laufen liesen 
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Sepiroth Inventar
 Anm.Dat: Jul 04, 2003 Beiträge: 145 Wohnort: Timbuktu
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Verfasst am: Fr Dez 12, 2003 9:49 pm |
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Ich glaube kaum, dass jemand kontrolliert, wer was per icq versendet.
Da täglich Millionen von Nachrichten per icq versendet werden wäre es ein mords Aufwand . Auserdem ist es ein freies Land wo jeder seine Meinung sagen darf. Vieleicht sollte man es aber umformuliere, wie z.B: wir schicken Mr. Bush richtung Himmel oder so.
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Zwerg Mitglied
 Anm.Dat: Dec 12, 2003 Beiträge: 286 Wohnort: Geislingen
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Verfasst am: Fr Dez 12, 2003 11:49 pm |
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finde es auch sehr unwahrscheinlich, daß jemand kontrolliert, was leute per icq versenden, dennoch sollte man ein wenig vorsichtig sein, was man wie und wo kundtut. war selbst einige zeit in der antifa-bewegung aktiv und wurde mal eingesammelt, weil ich zettelchen verteilt habe, auf denen unter anderem der spruch "nie wieder deutschland" stand (naja, und einige vergleiche heute agierender politiker mit diversen historischen persönlichkeiten).
_________________ gehn die leute auf der straße eigentlich absichtlich so langsam? |
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brausepauline Mitglied
 Anm.Dat: Oct 16, 2003 Beiträge: 40 Wohnort: Deutschland/Berlin
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Verfasst am: Sa Dez 13, 2003 1:30 am |
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Im grossen und ganzen ist es so, dass alles (sms, telefonate) über bestimmte filter läuft der auf bestimmte wörter ausgerichtet ist (z.B. Bombe). Beim Internet war es bis vor den Terroranschlägen vom 11.9. zu aufwendig diese zu kontrollieren, ob das inzwischen anders ist, weiss ich nicht.
Das du für irgendwas in den Knast kommst, oder angeklagt wirst, was in die beschriebene Richtung geht ist schmarrn, denn du musst eine strafbare Handlung zuerst begehen, bevor du dafuer zur rechenschaft gezogen werden kannst.
Und spinne das mal weiter, wenn jeder der bei icq schreibt kiffen ist cool verfolgt wird, oder in ner email schreibt ich jag meine schule in die Luft, dann käme die Justiz nicht mehr hinterher. überwachung, überprüfung, verfahren... zu hoher aufwand für einen treffer unter 10 millionen untersuchten faellen.
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Spulin Neuzugang
 Anm.Dat: Mar 03, 2003 Beiträge: 35 Wohnort: Taka Tuka Land
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Verfasst am: Sa Dez 13, 2003 1:36 am |
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stimmt nicht ganz, was du da geschrieben hast. es reicht, wenn du sachen erzählst, die gegen was auch immer für gesetze verstossen. kannst ja mal versuchen nem polizisten zu erzählen, daß unsere regierung korrupt ist und deutschland platt gemacht werden sollte. viel erfolg...
_________________ gehn die leute auf der straße eigentlich absichtlich so langsam? |
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brausepauline Mitglied
 Anm.Dat: Oct 16, 2003 Beiträge: 40 Wohnort: Deutschland/Berlin
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Verfasst am: Sa Dez 13, 2003 1:38 am |
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sicherlich wanderst du dafür nicht gleich in den knast, aber ein nettes ordnungsgeld sollte dir gewiß sein.
_________________ gehn die leute auf der straße eigentlich absichtlich so langsam? |
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brausepauline Mitglied
 Anm.Dat: Oct 16, 2003 Beiträge: 40 Wohnort: Deutschland/Berlin
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Verfasst am: Sa Dez 13, 2003 11:46 am |
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Hmmm, ich frage mich gerade, WARUM man sowas schreiben (das mit GWB) oder sagen muß (das mit der Polizei)...?
Da wird sich hier seitenlang darüber unterhalten, wie man einen Polizisten "legal" beschimpfen kann. Alleine schon das jemand einen "legale" Satzbau sucht, um einen Polizisten ein Arschloch zu nenne, zeigt doch, daß man Ihn beschimpfen will.
Ein Richter würde dies bestimmt auch so sehen. Ganz egal, wie sich jemand ausdrückt. Im Endeffekt will der den Polizisten ein Arschloch nennen. (Ob er dies nun als seine eigene Meinung tarnt, oder nicht.)
Wenn man dies wirklich tun muß (aus welchem inneren Zwang auch immer...), dann sollte man auch "die Eier haben", eine mögliche Strafe hinzunehmen...
Nur meine Meinung...
winston
_________________ "„Endlich mal ein Schwarzer, der sich ausdrücken kann, intelligent und sauber ist und auch noch gut aussieht.“ - Joe Biden über Barack Hussein Obama 2007 |
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Winston_Smith Inventar
 Anm.Dat: Mar 15, 2003 Beiträge: 3739 Wohnort: Paris - Im weißen FIAT UNO...

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Verfasst am: Sa Dez 13, 2003 2:59 pm |
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Hallo Ihr Hobbyjuristen!
Zum Eingangspost:
Ich würde davon abraten! Selbst wenn Du eventuell in einem Strafprozess einen Mangel der Ernstlichkeit oder Öffentlichkeit nachweisen könntest, wäre es mir den Stress, den allein schon das Ermittlungs- und Vorverfahren mit sich bringt nicht wert!!!
(siehe "Superstar" Vanessa, die schon durch einen dummen Spruch im Interview die StA Duisburg, bei der ich übrigens meine Referendariatsstation abgeleistet habe, am Hals hatte!)
Es gibt zwar Beweisverwertungsverbote bei belastenden Beweisen, die durch ein ungenehmigtes Abhören oder Lesen gesammelt wurden, aber Du kannst ja gar nicht wissen, ob sich die Staatsanwaltschaft rechtzeitig eine solche richterliche Erlaubnis geholt hat!
Beispiel: Die Echelon-Amis teilen der deutschen StA mit, jemand in Deutschland rufe zur Ermordung des POTUS (President of the US) auf. Dann holt sich die StA nen richterlichen Beschluss, liest Deine ICQ Nachrichten, und darf diese dann auch in einem Strafverfahren gegen Dich verwenden! ZACK!
Folgende Straftatbestände (alle §§ sind aus dem StGB) kommen in Betracht:
- §§ 102, 26, 22, 23 Versuchte Anstiftung zum Angriff auf Organe und Vertreter ausländischer Staaten
- §§ 103, 11 Absatz 3, 200 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten mittels Verbreitung von Schriften
- §§ 212, 26, 22, 23 Versuchte Anstiftung zum Totschlag
Falls in der Nachricht noch details über die Art und Weise der Tötung vorkommen sollten, käme auch § 130a in Betracht: Anleitung zu Straftaten.
Ich habe leider keine Zeit, mich mit allen anderen posts hier im Einzelnen auseinanderzusetzen, würde mich aber sicher nicht auf deren Ratschläge verlassen, weil sie praktisch alle juristisch nicht fundiert sind, sondern nur auf irgendwelchen Erlebnissen Dritter oder Zeitungsartikeln (geschrieben von Journalisten, die selbst schon nichts vom Gesetz verstehen) basieren.
Versteht mich bitte nicht falsch, das ist nicht böse oder arrogant gemeint, aber hier geht es schliesslich um einen rechtlichen Rat in einer Angelegenheit, die tatsächlich für den Eingangsposter ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann!
Und jetzt mal zum Verschwörungstheoretischen: Es spielt doch den Neocons nur in die Hände, wenn böse Ausländer wie wir "Mordaufrufe" gegen den Präsidenten verbreiten würden. Das würde das amerikanische Volk viel stärker auf die Seite der Neocon-Clique bringen!!!
@ Hetzer
Durch zusammenhanglose Schlüsselworte machst Du Dich nicht strafbar!
Empfehlenswert wären Worte wie Jihad, detonate, panic, usw.
Welcher Terrorist würde schon das Wort "Terror" benutzen ???
Grüsse,
truth-searcher
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truth-searcher Inventar
 Anm.Dat: Apr 17, 2002 Beiträge: 597 Wohnort: Bangkok, Thailand
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Verfasst am: Do Mai 06, 2004 12:28 pm |
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Nun das bekannteste aller Abhör- und Überwachungsprojekte ist Echelon. meines Wissens nach werden täglich Millionen von Geschprächen, E-Mails etc. abgefangen und aufgezeichnet. nun die Auswertung dieser Daten kostet Billionen von Dollar und ist eigentlich unmöglich. es werden allein in Deutschland nur ca. 1.5 - 2% der Daten ausgewertet. die Chance das eines deiner Mail mit solchem Inhalt ausgewährtet wird, denn abgefangen werden so gut wie alle Mails da die US-Regierung das deutsche Telefonnetz anzapft(und das offiziell), sehr klein und unwahrscheinlich. aber ich denke das du unangenehmen besuch erhalten würdest und die darauf folgenden Probleme nicht einfach unter denn Teppich gekehrt werden können
Gruss nimo
_________________ wir wissen was wir wissen sollen! |
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nimo Neuzugang
 Anm.Dat: May 06, 2004 Beiträge: 2 Wohnort: Timbuktu
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Verfasst am: Sa Apr 07, 2007 9:21 pm |
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@Dojocan
Nein, es gibt keine "Beamtenbeleidigung". Die stehen zumindest theoretisch vor Gericht geneuso dar. Auch wenn die parteiischen Richter (weil auch Beamte in der Strafverfolgung) da härter urteilen.
Wenn ich mal zum Arbeitsamt muss (nie dagewesen), werde ich ja auch nicht darum kommen sehr abfällig von bestimmten Personengruppen zu reden wenn es darum geht was ich nicht will ("Ich will z.B. nicht in eimem Büro enden"...). Und der/die SachbearbeiterInwird sich zu der Gruppe zugehörig fühlen, auch wenn ich sie nicht direkt nenne bzw. beleidige.
Warum ich schreibe "nicht drum herum" zu kommen? Was soll man von solchen Leuten dort erwarten?
Das sind für mich "gescheiterte Existenzen", Leute die sich mit der Mittelmäßigkeit zufrieden geben. Wobei ich den Sachbearbeiter nicht mal auf der "Mittlmäßigkeit" ansiedeln würde.
Daher kann man solchen Leuten nicht klarmachen dass man nicht irgendeine Arbeit oder Ausbildung sucht, sondern sie dahingehend unterstützen sollen dass man es bis zum Abitur schafft um zu studieren um nicht in einem Büro zu verenden...
Diese Leute fühlen sich wohl schon beleidigt wenn man nur erwähnt dass man etwas besseres machen will. Für die ist jeder der bei denen reinkommt (nochmal zu Erinnerung ich war nie daund habe nur geklesen und ein, zwei mal angerufen [war aber auch nur de Zentrale]) "niedriger" als sie selbst anzusiedeln. Daher ist es für die Person nicht akzeptabel wenn der Klient sich höhr qualifizieren will als se es selbst sind.
Da darf mal wohl mehr erwarten wenn die Sachbearbeiter zumindest studiert haben müssten, und möglichst noch einen DOktortitel haben würden.
Ich denke die Antwort eines Sachbearbeiters und von Anette Schavan (Bildungministerin, Dr., und Philospophie und Theologie [da hat sie ja Glück gehabt trotz dieser Gebiete ] studiert) würden sich sehr unterscheiden.
Beim Sachbearbeiter wäre kein Verständnis vorhanden wenn jemand sich akademisch höher qualifizieren wollte (un damit mene ich schon Realschule und Abitur), bei der Schavan gehe ich eher davon aus dass se Verständnis dafür hat.
| Skeletor hat folgendes geschrieben: | jeder der so einem Polizisten seine Meinung sagen will, sollte sich auch mal überlegen, das es meißten 2 Polizeibeamte sind...
Wem wird der Richter dann wohl glauben, wenn die beiden behaupten du hast gesagt "Sie sind ein Arschloch" und du behauptest gesagt zu haben "Ich finde, sie sind ein Arschloch"
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Mir...
Zumindest hätte ich früh genaug die Aufzeichnung aktiviert wenn ich in so einer Situation bin (vorsorglich jede Bgegnung der Grünen Art).
Die unscheinbare Armbanduhr kann gut einen Tag aufnehmen, da macht vorher der Akku schlapp
Und ansonsten haben wohl viele ein Mobiltelefon dabei.
Das ist wenigstens mal eine vorbeugende "Rechtsschutzversicherung".
Es ist aber gut vorsellbar dass ein Richter so eine Aufnahme nicht zulassen will.
Richter und Staatsanwälte fühlen sich persönlich beleidigt wenn es jum die Beleidigung eines Polizisten bzw. nicht absoluter Hörigkeit geht.
Daher sind die nie unparteiisch.
Ich frage mich wie sich solche Nazizustände durchsetzen konnten. Wäre ich Richter wäen mir die oberen oder die die "Erwartungen" haben (Gewerkschaft der Polizei hetzt da gerne, und beschwört den Weltuntergang herauf wenn wirklich mal ein Polizist verurteilt wurde).
Hat man damals den Büttel beledigt war das für den Fürsten/König/Kaiser ja auch eine persönliche Beleidigung.
Wenn ein Richter also solche Beweise nicht zulassen würde, wären sie kurz darauf im Internet. Yoututobe und Co. bietet ein gutes Publikum.
Und evtl. hätte ich vorsorglich noch die ganze Verhandlung mitgeschnitten... Die selbstherrliche Art vieler Richter in diesen Fällen macht sich sehr gut.
Ein Meineid hat eine Mindeststrafe von einem Jahr Knast. Nur in minderschweren Fällen können es 6 Monate sein. Das sollte bei einem lügenden Polizisten wohl nie zutreffen.
Daher würde ich mit meinem Beiweis immer warten bis sich der Polizist "hinter Schloss und Riegel gelogen" hat.
| Skeletor hat folgendes geschrieben: |
Selbe Situation: Allgemeine Verkehrskontrolle, du wirst gebeten auszusteigen, alles wird kontrolliert, (auch alles ok soweit) dann schreibt dir der Polizist einen Strafzettel weil du angeblich nicht angeschnallt warst... (ist 'nen Freund kürzlich passiert)
Klar hast du recht, du warst ja angeschnallt, nur wen interessierts? (und was willst du dann in der Situation machen...) |
Da gibt es ein neues Gerät aus den USA dass jede Fahrt komplett aufzeichnet. Vorsichtige Eltern in den USA haben damit ihre Kinder (ab 16 mit dem Auto unterwegs) vom Rückspiegelaus aufgezeichnet.
Die Richtung wählt jeder selbst aus.
Richtet man es auf sich selbst kann man den Gurt hinterher auch vor Gericht belegen.
"Toto und Harry" haben übrigens nachweislich vor Gericht gelogen.
Einer sagt für den anderen bei einem Rotlichtverstoß aus.
Er behauptete auch gesehen zu haen wie der angeklagt bei Rot drüber fuhr.
Pech nur dass der Fall damals gefilmt wurde und der andere nicht dabei war (sondern eine Polizistin meine ich).
Wer einen PC im AUto hat kann sich ja jetzt schon ein paar webcams für 5 EUro das Stück anschloießen.
Vier Stück decken alle Richtungen ab. Ubnd es gibt schon Software wo man mit einem Knopfdruck aufzeichnen kann.
| brausepauline hat folgendes geschrieben: | | finde es auch sehr unwahrscheinlich, daß jemand kontrolliert, was leute per icq versenden, dennoch sollte man ein wenig vorsichtig sein, was man wie und wo kundtut. war selbst einige zeit in der antifa-bewegung aktiv und wurde mal eingesammelt, weil ich zettelchen verteilt habe, auf denen unter anderem der spruch "nie wieder deutschland" stand (naja, und einige vergleiche heute agierender politiker mit diversen historischen persönlichkeiten). |
Ehrlich???
Hehehe, ich dachte mal an den Tatsachenautoaufkleber "Gegen den Polizeiabschaum".
Das klingt evtl. hart undpauschal bleidigend, aber das ist es nicht.
Was ist "Abschaum"? Abschaum ist der Schaum der sich beim Kochen von Fleisch an der Oberfläche sammelt. Man schöpft ihn mit enem Schaumlöffel ab. Das Zeug will man nicht haben,
Und "Polizeiabschaum" ist wie das Wort schon sagt auschließlich der "schlechte" Teil der Polizisten (asozial, korrupt, überheblich, Machtphantasien...). Kein Polizist wird etwas dagegen sagen können, da er sonst dieses Verhalten gutheißen würde.
Und selbst wenn ich mir drauf schreiben würde "Gib Rohlstuhl-Mielke keine Chance) und ein Bild vom Schäuble drunter setze so sollte dass nicht zu verfolgen sein.
Und "nie wieder Deutschland" sollte absolut nicht zu verfolgen sein...
Die du bist Deutschland-Kampagne nutzte ja so einen stilisierte schwarz-Rot-Gelbe Figur.
Das gibt es auch mit einem Hund drüber, und schon sieht das aus wie ein Hundehaufen.
Mir würde es Spaß machen dass mal auszuprobieren und versteckt mitzufilmen.....
Und ich darf auch einem Polizisten erzählen dass die Regierung an die Wand gestellt werden sollte. Bzw. dass "wir" ("wir" klingt immer gut ;-]) sie nach "der Revolution" an die Wand stellen.
Das stimmt, man kann es tarnen wie man will eine Beleidigung bleibt eine Bleidigung.
Aber!!!, hier eine Möglichkeit die funktionieren könnte:
Einfach sagen dass man ihm jetzt gerne sagen würde wass man von ihm/ihr denkt, dies aber wegen der zu erwartenden Strafe nicht tun wird. Hehehe, was wollen die da machen? Besser ist evtl. "Wenn ich sagen dürfte was ich grade denke, würde ich es tun". Das ist noch ungenauer, aber wohl unmissvrständlich.
Es ist zumindest besser als die Plumpe "ich denke sie sind..."-Tour.
Die aufgeführten Paragrafen mag es im Bundes-Regime-Deutschland geben, dass ist aber kein Grund nicht gegen sie zu verstoßen.
Gerade die Beleidigung ausländischer Organe und Vertreter.
Da gibt es noch einen anderen Paragrafen nachdem so etwas nur wichtig ist wenn das BRD diplomatische kontakte mit dem Land hat (inkonsequent und Feige). Ich glaube da ging es um das verbrennn von Flaggen.
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Tobias_Claren *gesperrt*

 Anm.Dat: Sep 30, 2006 Beiträge: 5
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