Die Vereinten Nationen sind eine internationale Vereinigung fast aller Staaten der Erde (191 Mitgliedsstaaten) und als internationale Organisation anerkanntes Völkerrechtssubjekt. Die Charta der Vereinten Nationen wurde am 26.6.1945 beschlossen und trat am 24.10. desselben Jahres in Kraft. Der Begriff "Vereinte Nationen" wurde erstmalig in der "Erklärung der Vereinten Nationen" verwendet, in der Großbritannien und die USA ihre Kriegsziele darlegten. Seine Wurzeln haben die UN in dem Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Absicht gegründet wurde, den Weltfrieden zu sichern, allerdings keinen Erfolg hatte. Die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sind die Primärziele der UN. Nach Art. 1 der Charta der Vereinten Nationen sind weitere Ziele die Achtung der Menschenrechte, die internationale Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und humanitärem Gebiet und der Umweltschutz. Die Staaten werden in der Charta angehalten, Konflikte friedlich zu lösen, verlieren dabei aber das Recht auf Selbstverteidigung nicht. Alle souveränen Mitglieder sind gleichgestellt. In innere Angelegenheiten darf die Organisation nicht eingreifen. Organisatorisch sind die UN in sechs Hauptorgane untergliedert, die nach Bedarf weitere Unterorgane aus bilden können: die Generalversammlung, der Sicherheitsrat, der Wirtschafts- und Sozialrat, das Sekretariat, der Internationale Gerichtshof und der Treuhandrat.
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