| Enzyklopädia Coniurationis | | Gottesfriede |
(Pax s. Treuga Del, TreWa Del, franz. TrèVe deDieu.)
Bedeutete im Mittelalter Aussetzung der Fehden an gewissen durch die Beziehung auf Lebensmomente Christi besonders geweihten Tagen in der Woche, nämlich von Mittwoch Abend an bis Montag Morgen, außerdem auch an hohen Festtagen mit ihren. Oktaven und Vigilien und zu gewissen von der Kirche zu ernster Betrachtung bestimmten Zeiten, wie zur Advents- und Fastenzeit.
In den Gottesfrieden waren auch Kirchen, Klöster, Kapellen etc., ferner Sachen, welche zum Ackerbau nötig waren, endlich außer der Klerisei auch Reisende und Frauen einge
schlossen.
Die Störung des Gottesfriedens wurde mit Geldstrafen, welche sich bis zur Vermögenskonsiskation steigern konnten, mit Kitchenbann oder auch mit Leibesstrafen geahndet.
1082 sollte der Gottesfriede, erstmals auch in Deutschland verkündete, der Befriedung dienen, konnte aber nie ganz durchgesetzt werden.
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