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| Mali/Burkina Faso (Grenzkonflikt Phase II) | | 14.12.1985 - 01.02.1986 | | Klassifizierung: |
zwischenstaatlicher Konflikt |
| Angreifer: |
Mali, Burkina Faso |
| Verteidiger: |
Burkina Faso, Mali |
| Vermittler: |
Libyen, Nigeria OAU |
| Kriegschauplatz/-plätze: Afrika |
Die Fortsetzung des Grenzkonfliktes zwischen Mali und Burkina Faso von 1974/75 ging unter dem von der Presse geprägten Begriff „Weihnachtskrieg“ in die Geschichte ein. Immer noch bestanden beide Staaten auf ihren Ansprüchen über das Oudalan-Gebiet, welches sowohl große Erzvorkommen als auch Lagerstätten fossiler Brennstoffe aufweist. Mali hatte den Internationalen Gerichtshof in Den Haag zur Klärung des Grenzkonfliktes herangezogen, jedoch eskalierte die Situation noch bevor dieser ein Urteil gesprochen hatte. Am 14. Dezember 1985 kam es zu ersten Kampfhandlungen, jedoch ist wie bei dem vorangegangenen Konflikt beider Staaten eine Feststellung des Aggressors wegen gegenseitiger Beschuldigungen nicht möglich. Mali stellte die Situation so dar, dass Burkina Faso Mali davon in Kenntnis gesetzt habe, eine umfassende Volkszählung durchführen zu wollen, was aufgrund der nomadischen Völker an der Grenze beide Staaten betraf. Doch außer Volkszählern sollen auch militärische Elemente die Grenze überschritten haben, die kurz darauf vier Dörfer besetzten und zu burkinabischem Staatsgebiet erklärten. Infolgedessen flohen mehrere Tausend Mali aus der Region und die Regierung musste die nötigen Gegenmaßnahmen ergreifen. Burkina Faso hingegen wirft dem Nachbarstaat Behinderung der bevölkerungszählenden Beamten und die Annektierung bukinabischer Dörfer von Mali vor. Interessanterweise legte die Regierung des Senegals eine weitere Möglichkeit offen: Angeblich verspürten die beiden Staatsoberhäupter beider Staaten, Sankara und Traoré, eine tiefe Abneigung gegeneinander und nahmen den Grenzkonflikt als Vorwand für persönliche Abrechnungen miteinander. Die OAU vermittelte erneut in diesem Konflikt, und unter lybischer und nigerianischer Einflussnahme konnte am 29.12.1985 eine Waffenruhe vermittelt werden. Weiterhin wurde ein Abzug aller Truppen und diplomatische Annäherung beider Staaten aneinander gefordert. Eine militärische Kommission der beiden betroffenen Staaten, Lybiens, Nigerias und der OAU wurde einberufen, um die Situation zu stabilisieren. Nach dem Tod des burkinabischen Präsidenten Sankara 1987 entspannte sich die Situation merklich und so wurde 1988 eine von Den Haag schon zwei Jahre zuvor festgelegte entgültige Grenze zwischen beiden Staaten gezogen, die das Gebiet unter ihnen aufteilte. Durch die unklaren Angaben beider Staaten schwankt die vermutete Anzahl der Todesopfer zwischen 100 und 650.
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