|
|  |
 |
|
 |
| |
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:30 pm Titel: ist es strafbar? |
|
|
hallo meine frage ist es eigentlich strafbar bzw. kann ich dafür zur rechenschaft gezogen werden wenn ich per e-mail ; icq immer sachen schreibe wie z.b.
"töten wir den amerikanischen presidenten "
also strafbare handlungen plane oder aufzähle die aber nie passieren solln also komplett fiktiv sind
da wir ja alle abgehört werden ist es interessant zu wissen ob man für sowas bestraft werden kann da es ja nicht für die öffentlichkeit bestimmt ist sondern nur für die e-mail schreiber
achso; ich meine damit aber nich solche mails die der empfänger nich haben will sondern wenn ich das mit nem kumpel mache???????????????????????
also wenn sich jemand dazu auskennt bitte ich um qualifizierte antworten
DANKE
_________________ schaut mal rein unter
http://www.Garagenpartys.de.vu
Die Dunkelheit findet nur abseits des Lichtes statt. |
|
Niks Te Maken Mitglied
 Anm.Dat: Jul 29, 2002 Beiträge: 684
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:34 pm Titel: |
|
|
Ich bin zwar kein Experte, kann dir aber definitiv sagen, dass du dafür zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Ob Anstiftung zum Mord, Aufruf zum Mord, irgendwo in der Gegend wird das liegen.
_________________ Chaque instant de la vie est un pas vers la mort. |
|
Flashbiter Inventar
 Anm.Dat: Sep 26, 2002 Beiträge: 319
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:36 pm Titel: |
|
|
Hmm...aber wenn es doch eindeutig scherzhaft gemeint ist?
_________________ Flashbiter |
|
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:51 pm Titel: |
|
|
| Zitat: | | Hmm...aber wenn es doch eindeutig scherzhaft gemeint ist? |
naja das mit dem scherzhaft sollte im text nich rauszulesen sein
| Zitat: | | dass du dafür zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Ob Anstiftung zum Mord, Aufruf zum Mord, |
aber wie gesagt es is ja privat also nich öffentlich
und es gibt doch ein briefgeheimnis und nur deine aussage per icq ob das reicht um ein verfahren zu beginnen?
es könnte ja auch ein scherz sein der für die beamten nich nachvollziehbar is ich muss mich doch nich schon in meinen privaten mails vor polizeilicher verfolgung schützen???????????????ß
_________________ schaut mal rein unter
http://www.Garagenpartys.de.vu
Die Dunkelheit findet nur abseits des Lichtes statt. |
|
Meena Neuzugang
 Anm.Dat: Mar 14, 2003 Beiträge: 32 Wohnort: Monasteria
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:58 pm Titel: |
|
|
und was ist mit der Meinungsfeiheit??
Ich mein: Anstiftung zum Mord ist natürlich strafbar, aber wenn ich jetzt z.B. sage, dass ich die Polizei "voll für'n Arsch" finde.
Ist das strafbar??
Oder ist das nun Beamtenbeleidigung??
Ich darf doch normalerweise meine Meinung frei äußern. Wer definiert dann, ab wann eine Meinung zur Beleidigung wird??
_________________ Rock'n Roll never dies! |
|
Dojocan Mitglied
 Anm.Dat: Nov 27, 2002 Beiträge: 123 Wohnort: Zwischen Himmel und Hölle
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:01 pm Titel: |
|
|
da gebe ich Niks Te Maken aber Recht.... du machst dich strafbar.. nach lesen kannst du das hier
http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-inh.shtml
und zwar machst du dich strafbar:
§ 214 215 sind weggefallen, die beziehen sich auf die anstiftung...
§ 216. Tötung auf Verlangen. (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 217 ebenfalls weg
§ 240. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
§ 241. Bedrohung. (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
ich glaube da würden aber noch mehr dazu kommen, aufgrund der politischen Lage des Präsidenten......
hoffe ich hab dir geholfen.... kannst ja mal nachlesen.....
_________________ ://Dojocan
Und meine Seele spannte,
ihre Flügel weit hinaus,
flog über die stillen Lande
flog...zu mir nach Haus.
http://www.againsttcpa.com/ |
|
Dojocan Mitglied
 Anm.Dat: Nov 27, 2002 Beiträge: 123 Wohnort: Zwischen Himmel und Hölle
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:04 pm Titel: |
|
|
| Meena hat folgendes geschrieben: | und was ist mit der Meinungsfeiheit??
Ich mein: Anstiftung zum Mord ist natürlich strafbar, aber wenn ich jetzt z.B. sage, dass ich die Polizei "voll für'n Arsch" finde.
Ist das strafbar??
Oder ist das nun Beamtenbeleidigung??
Ich darf doch normalerweise meine Meinung frei äußern. Wer definiert dann, ab wann eine Meinung zur Beleidigung wird?? |
da kann ich dir auch was sagen:
wenn du zu einem Polizisten gehst und ihn als Bullenschwein beleidigst, ist das Beamtenbeleidung...
aber wenn du zu ihm hingehst und ihm sagst das ´nach deiner meinung sind alle Polizisten blöde , und dann musst du das Gräusch machen, Muhhhhhhhhhhhhssssss, dann könnten sie dir nichts anhaben, noch besser wär natürlich wenn nur einer von denen da stehen würde... keine Zeugen ))))
_________________ ://Dojocan
Und meine Seele spannte,
ihre Flügel weit hinaus,
flog über die stillen Lande
flog...zu mir nach Haus.
http://www.againsttcpa.com/ |
|
Flashbiter Inventar
 Anm.Dat: Sep 26, 2002 Beiträge: 319
Nach oben
|
|
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:10 pm Titel: |
|
|
| Zitat: | § 216. Tötung auf Verlangen. (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
|
du weist schon was mit "Tötung auf Verlangen" gemeint ist ; oder?
das hat nämlich rein gar nichts damit zu tun
| Zitat: | § 240. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht |
ich wollte damit niemanden zu einer handlung zwingen da er es ja nie lesen sollte, wenn er sich aber widerrechtlich zugang zu meinen mails verschafft kann ich ja nichs dafür
| Zitat: | § 241. Bedrohung. (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
|
also wie schon erwähnt soll die betreffende person es ja nie lesen also wäre sie nicht bedroht
also irgendwie passt davon nich ein einziges gesetz auf die anzutreffende situation
und wenn ich sowas in mein tagebuch schreiben würde und die polizei wegen irgendetwas bei mir ne razzia macht und das liest????????
(das soll jetz nich vom eigentlichen thema ablenken)
_________________ schaut mal rein unter
http://www.Garagenpartys.de.vu
Die Dunkelheit findet nur abseits des Lichtes statt. |
|
Niks Te Maken Mitglied
 Anm.Dat: Jul 29, 2002 Beiträge: 684
Nach oben
|
|
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:15 pm Titel: |
|
|
| Zitat: | | Wenn es keine eindeutige Satire o. Ä. ist, dürfte es wahrscheinlich vor Gericht so bewertet werden, wie es da steht. Nämlich als Aufruf zum Mord. Mein Tipp: Einfach mal ein bisschen durch das Strafgesetzbuch wühlen, gibts beim Justizministerium zum Download und ist nicht schlecht, sich mal durch überfliegen ein Überblick über das deutsche Rechtssystem zu machen. |
naja aber das is doch kein aufruf zum mord wenn ich mir aufm zettel zuhause schreibe "bringt bush um"
das liesst ja keiner ausser mir
und wenn ich das via internet zu nem kumpel schicke ?????
bleibt mir sehr fragwürdig
_________________ schaut mal rein unter
http://www.Garagenpartys.de.vu
Die Dunkelheit findet nur abseits des Lichtes statt. |
|
Niks Te Maken Mitglied
 Anm.Dat: Jul 29, 2002 Beiträge: 684
Nach oben
|
|
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:22 pm Titel: |
|
|
hab mich grad mit nem kumpel unterhalten und der sagte mir das die beweise in diesen fällen nicht rechtskräftig wären da man einen ja normalerweise nich abhören darf
also das man einen noch zusätzlich bei der tat oder dem versuch der tat erwischen müsste
_________________ schaut mal rein unter
http://www.Garagenpartys.de.vu
Die Dunkelheit findet nur abseits des Lichtes statt. |
|
Niks Te Maken Mitglied
 Anm.Dat: Jul 29, 2002 Beiträge: 684
Nach oben
|
Verfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:27 pm Titel: |
|
|
Jetzt verlässt du dich auf Grundsätze des Rechtsstaates? Oh, oh, vorsicht damit in Deutschland! Ich möchte nicht wissen, wieviel dreck der Verfassungsschutz außer der NPD-Geschichte noch am stecken hat (hey, die haben auf meine Echelon-Mail immernoch nicht geantwortet!).
Ernsthaft: Normalerweise dürften sie dich nicht abhören, darauf würde ich in diesem Land, das zumindest halb im Terrorismuswahn steckt, allerdings wirklich nichts drauf geben. Wenn du jetzt aber unbedingt solche Texte verschicken willst, machs als JPEG, ICQ fällt zwar flach, aber immerhin sicher.
So, nu hör ich aber auf, andere Leute bei der Hintergehung des deutschen Staatsapparatschiks zu helfen...
_________________ Chaque instant de la vie est un pas vers la mort. |
|
geschmackloss Eröffner des Threads
 Inventar
 Anm.Dat: Dec 11, 2002 Beiträge: 519 Wohnort: im wachkoma
Nach oben
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
|
 |
|
 |
|