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ist es strafbar?
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geschmackloss
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Inventar


Anm.Dat: Dec 11, 2002
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:30 pm    Titel: ist es strafbar? Antworten mit Zitat


hallo meine frage ist es eigentlich strafbar bzw. kann ich dafür zur rechenschaft gezogen werden wenn ich per e-mail ; icq immer sachen schreibe wie z.b.
"töten wir den amerikanischen presidenten "
also strafbare handlungen plane oder aufzähle die aber nie passieren solln also komplett fiktiv sind
da wir ja alle abgehört werden ist es interessant zu wissen ob man für sowas bestraft werden kann da es ja nicht für die öffentlichkeit bestimmt ist sondern nur für die e-mail schreiber
achso; ich meine damit aber nich solche mails die der empfänger nich haben will sondern wenn ich das mit nem kumpel mache???????????????????????
also wenn sich jemand dazu auskennt bitte ich um qualifizierte antworten

DANKE


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Niks Te Maken
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Ich bin zwar kein Experte, kann dir aber definitiv sagen, dass du dafür zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Ob Anstiftung zum Mord, Aufruf zum Mord, irgendwo in der Gegend wird das liegen.


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Flashbiter
Inventar


Anm.Dat: Sep 26, 2002
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Hmm...aber wenn es doch eindeutig scherzhaft gemeint ist?


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Flashbiter

geschmackloss
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Inventar


Anm.Dat: Dec 11, 2002
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Hmm...aber wenn es doch eindeutig scherzhaft gemeint ist?

naja das mit dem scherzhaft sollte im text nich rauszulesen sein

Zitat:
dass du dafür zur Rechenschaft gezogen werden kannst. Ob Anstiftung zum Mord, Aufruf zum Mord,

aber wie gesagt es is ja privat also nich öffentlich
und es gibt doch ein briefgeheimnis und nur deine aussage per icq ob das reicht um ein verfahren zu beginnen?
es könnte ja auch ein scherz sein der für die beamten nich nachvollziehbar is ich muss mich doch nich schon in meinen privaten mails vor polizeilicher verfolgung schützen???????????????ß


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Meena
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Anm.Dat: Mar 14, 2003
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 6:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat


und was ist mit der Meinungsfeiheit??
Ich mein: Anstiftung zum Mord ist natürlich strafbar, aber wenn ich jetzt z.B. sage, dass ich die Polizei "voll für'n Arsch" finde.

Ist das strafbar??

Oder ist das nun Beamtenbeleidigung??

Ich darf doch normalerweise meine Meinung frei äußern. Wer definiert dann, ab wann eine Meinung zur Beleidigung wird??


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Dojocan
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat


da gebe ich Niks Te Maken aber Recht.... du machst dich strafbar.. nach lesen kannst du das hier
http://www.bib.uni-mannheim.de/bib/jura/gesetze/stgb-inh.shtml

und zwar machst du dich strafbar:

§ 214 215 sind weggefallen, die beziehen sich auf die anstiftung...

§ 216. Tötung auf Verlangen. (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 217 ebenfalls weg

§ 240. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

§ 241. Bedrohung. (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

ich glaube da würden aber noch mehr dazu kommen, aufgrund der politischen Lage des Präsidenten......

hoffe ich hab dir geholfen.... kannst ja mal nachlesen.....


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Und meine Seele spannte,
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Dojocan
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Meena hat folgendes geschrieben:
und was ist mit der Meinungsfeiheit??
Ich mein: Anstiftung zum Mord ist natürlich strafbar, aber wenn ich jetzt z.B. sage, dass ich die Polizei "voll für'n Arsch" finde.

Ist das strafbar??

Oder ist das nun Beamtenbeleidigung??

Ich darf doch normalerweise meine Meinung frei äußern. Wer definiert dann, ab wann eine Meinung zur Beleidigung wird??


da kann ich dir auch was sagen:

wenn du zu einem Polizisten gehst und ihn als Bullenschwein beleidigst, ist das Beamtenbeleidung...

aber wenn du zu ihm hingehst und ihm sagst das ´nach deiner meinung sind alle Polizisten blöde , und dann musst du das Gräusch machen, Muhhhhhhhhhhhhssssss, dann könnten sie dir nichts anhaben, noch besser wär natürlich wenn nur einer von denen da stehen würde... keine Zeugen Smile))))


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Flashbiter
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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Hä?

Was haben, Dojocon, die von dir angeführten Paragraphen mit dem Fall zutun? Wenn man einem anderen schreibt "Komm, töten wir den Bush", dann bedroht man damit niemanden, man tötet auch keinen auf Verlangen, und man nötigt auch niemanden zu etwas..

Question Question Question


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geschmackloss
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Inventar


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
§ 216. Tötung auf Verlangen. (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(2) Der Versuch ist strafbar.

du weist schon was mit "Tötung auf Verlangen" gemeint ist ; oder?
das hat nämlich rein gar nichts damit zu tun
Zitat:
§ 240. Nötigung. (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht

ich wollte damit niemanden zu einer handlung zwingen da er es ja nie lesen sollte, wenn er sich aber widerrechtlich zugang zu meinen mails verschafft kann ich ja nichs dafür



Zitat:
§ 241. Bedrohung. (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

also wie schon erwähnt soll die betreffende person es ja nie lesen also wäre sie nicht bedroht


also irgendwie passt davon nich ein einziges gesetz auf die anzutreffende situation

und wenn ich sowas in mein tagebuch schreiben würde und die polizei wegen irgendetwas bei mir ne razzia macht und das liest????????
(das soll jetz nich vom eigentlichen thema ablenken)


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Wenn es keine eindeutige Satire o. Ä. ist, dürfte es wahrscheinlich vor Gericht so bewertet werden, wie es da steht. Nämlich als Aufruf zum Mord. Mein Tipp: Einfach mal ein bisschen durch das Strafgesetzbuch wühlen, gibts beim Justizministerium zum Download und ist nicht schlecht, sich mal durch überfliegen ein Überblick über das deutsche Rechtssystem zu machen.

EDIT: Oder einfach Dojocans Link benutzen. Embarassed


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:15 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Wenn es keine eindeutige Satire o. Ä. ist, dürfte es wahrscheinlich vor Gericht so bewertet werden, wie es da steht. Nämlich als Aufruf zum Mord. Mein Tipp: Einfach mal ein bisschen durch das Strafgesetzbuch wühlen, gibts beim Justizministerium zum Download und ist nicht schlecht, sich mal durch überfliegen ein Überblick über das deutsche Rechtssystem zu machen.

naja aber das is doch kein aufruf zum mord wenn ich mir aufm zettel zuhause schreibe "bringt bush um"
das liesst ja keiner ausser mir
und wenn ich das via internet zu nem kumpel schicke ?????
bleibt mir sehr fragwürdig


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:18 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Solange es niemand mitbekommt, kannst du doch eh machen, was du willst.

Selbst wenn du jetzt mit deinem Zettel durch die Gegend marschierst, kommt es wohl realistisch gesehen nie zur Anklage (ich übernehme keine Verantwortung für garnichts! Wink ), aber strafbar ist strafbar.


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat


hab mich grad mit nem kumpel unterhalten und der sagte mir das die beweise in diesen fällen nicht rechtskräftig wären da man einen ja normalerweise nich abhören darf
also das man einen noch zusätzlich bei der tat oder dem versuch der tat erwischen müsste


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Jetzt verlässt du dich auf Grundsätze des Rechtsstaates? Oh, oh, vorsicht damit in Deutschland! Ich möchte nicht wissen, wieviel dreck der Verfassungsschutz außer der NPD-Geschichte noch am stecken hat (hey, die haben auf meine Echelon-Mail immernoch nicht geantwortet!).
Ernsthaft: Normalerweise dürften sie dich nicht abhören, darauf würde ich in diesem Land, das zumindest halb im Terrorismuswahn steckt, allerdings wirklich nichts drauf geben. Wenn du jetzt aber unbedingt solche Texte verschicken willst, machs als JPEG, ICQ fällt zwar flach, aber immerhin sicher.
So, nu hör ich aber auf, andere Leute bei der Hintergehung des deutschen Staatsapparatschiks zu helfen...


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BeitragVerfasst am: Mo Apr 07, 2003 7:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat


naja das gnaze is ja es soll ja bei denen auf echelon oder sonstwo auffallen und die sollns ja für wahr halten ich will aber vorher sicher sein das mich keiner dafür verhaften kann
also es ging ja grad nich drum ob se mich abhören dürfen oder nich sondern ob die beweise aus abgehörten gesprächen rechtskräftig sind
Ps: die npd gehört ja auch verboten Wink


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