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Große Messer in der Öffentlichkeit
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Giacomo_S
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Inventar


Anm.Dat: Aug 13, 2003
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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 4:26 pm    Titel: Große Messer in der Öffentlichkeit Antworten mit Zitat


Wie heute bekannt wurde, hat der Bundesrat einer Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Das Tragen von Waffenattrappen und großen Messern in der Öffentlichkeit ist nunmehr verboten und wird mit bußgeldern von bis zu 10.000 Euro bestraft:

Waffenattrappen und große Messer in der Öffentlichkeit verboten

Grundsätzlich befürworte ich dieses Gesetz. Allerdings habe ich ein Verständnisproblem, was nun mit "Tragen" und "in der Öffentlichkeit" gemeint ist.

Dazu folgendes Beispiel:
Als (Ex-)Koch bevorzuge ich die Verwendung meiner eigenen Messer. Rein formal ist z.B. das sog. Kochmesser mit rund 40 cm Gesamtlänge, einer Klingenbreite von ca. 5 cm und natürlich einer feststehenden Klinge bereits ein beachtliches Kurzschwert.
Wenn ich nun mich aber von A nach B bewege (von und zur Arbeit) habe ich gar keine andere Chance, als diese Messer zu transportieren, z.B. rolle ich sie in ein Tuch ein, trage sie in einer Tasche und fahre damit auch U-Bahn.
Es sind auch andere Messer dabei, ein Wetzstahl, ein Schneebesen ... was man eben so zum Kochen braucht.
Manchmal kaufe ich mir auch ein neues Messer - das muss ich ja auch irgendwie nach Hause bringen.

So ... nehmen wir jetzt einmal an, ich gerate in eine Routine-Kontrolle der Polizei und darf meinen Tascheninhalt herzeigen.
Ist das nun ein "Tragen von Messern in der Öffentlichkeit" - schließlich trage ich eine ganze Tasche mit (Küchen-)Messern mit mir herum und ich bewege mich ja in der Öffentlichkeit ? Und oft genug gehe ich auch nicht gleich nach Haus, sondern vorher saufen.

Und falls ja - WIE überhaupt kann ich ein Messer von A nach B bewegen ? Denn den Materietransmitter gibt es ja bekanntlich noch nicht.


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agentP
Grand Poobah


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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 5:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Lustig! Ich besitze sowohl ein Tauchermesser, als auch einen Hirschfänger (genaugenommen einen Nicker) und beide werden in dem Artikel als Ausnahmen geführt. Razz
Ich nehme mal an, wenn Taucher- und Jagdmesser ausgenommen sind, dann Küchenmesser doch wohl erst recht.


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"Wenn ich sicher wüsste, dass jemand in mein Haus käme, mit der festen Absicht, mir Gutes zu tun, würde ich um mein Leben laufen." - H.D. Thoreau, Walden

Giacomo_S
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Inventar


Anm.Dat: Aug 13, 2003
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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 5:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat


agentP hat folgendes geschrieben:
Ich nehme mal an, wenn Taucher- und Jagdmesser ausgenommen sind, dann Küchenmesser doch wohl erst recht.


Nun, ich weiß nicht ...



Ist ja doch ein ziemliches Gerät, so ein Kochmesser. Und trachten trag' ich keine, auch wenn ich München lebe.




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Ein_Liberaler
Inventar


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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 8:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat


An alle, die solche Gesetze grundsätzlich befürworten: Bitteschön, das habt Ihr jetzt davon. Werdet glücklich mit dem Scheiß.

Unter anderem dürft Ihr Euch jetzt alle ins Waffenrecht und seine Terminologie einlesen, viel Spaß.

"Tragen" steht bestimmt nicht im Gesetz, aber was verstehen Journalisten davon?

Verboten wurde das Führen: Das zugriffsbereite Tragen in der Öffentlichkeit. Beispielsweise das Messer in der Tasche oder das Gewehr auf dem Rücksitz.

Vom Verbot unberührt bleibt das Transportieren: Nicht zugriffsbereit, zwischen zwei Orten A und B, an beiden muß man das Messer führen dürfen. Also beispielsweise der Transport von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Der neue Gesetzestext liegt mir noch nicht vor, ich habe aber gehört, es solle ein verschlossenes Behältnis erforderlich sein. Also ein Köfferchen mit Schloß... Ich denke, die meisten Köche besitzen schon einen Koffer für ihr Werkzeug.

Bei neugekauften Messern ist man auf der sicheren Seite, wenn man das Paket einfach mit reichlich Paketband zukleben läßt.

Ob eine Rolle in der Aktentasche ausreicht - weiß nicht. Bis vor der Gesetzesverschärfung hätte ich selbst die Pistole nicht besser verpackt. Wie die Gerichte jetzt "Verschlossen" auslegen, ob als geschlossen oder als abgeschlossen, das weiß ich nicht. Das wird die Erfahrung lehren.

Defintiv würde ich sagen, die Dinger sind bis auf die ausdrücklich erwähnten Ausnahmen alle verboten, agentP.

Ich vermute auch, daß mit Hirschfängern Nicker gemeint sind. Wer trägt denn einen Hirschfänger zur Tracht?


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Giacomo_S
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Inventar


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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 8:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Ein_Liberaler hat folgendes geschrieben:
Der neue Gesetzestext liegt mir noch nicht vor, ich habe aber gehört, es solle ein verschlossenes Behältnis erforderlich sein. Also ein Köfferchen mit Schloß... Ich denke, die meisten Köche besitzen schon einen Koffer für ihr Werkzeug.


Nun, nicht immer. Ein richtiger Messerkoffer - solide Qualität des Werkzeugs vorausgesetzt - kostet richtig Geld.


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Ein_Liberaler
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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 8:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Hm, ja, kann ich mir vorstellen. Irgendwas billiges, vorausgesetzt mit Schloß, genügt dem Gesetz aber auf alle Fälle. Unverschlossene Behältnisse traue ich mich im Moment nicht empfehlen. In der nächsten Wild und Hund werden sie einen Artikel zum Thema bringen, da schreiben gute Juristen.


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Shishachilla
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BeitragVerfasst am: Fr März 14, 2008 8:39 pm    Titel:

Zuletzt bearbeitet von Shishachilla am Sa März 15, 2008 4:35 pm, insgesamt 8-mal bearbeitet
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Zur Not empfehle ich so nen billigen Messerkoffer von WMF. Mr. Green


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JimmyBond
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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 2:40 am    Titel: Antworten mit Zitat


mein gott, sichert eure messer in speziellen verwahrungsbehaeltnissen und das problem ist aus der welt.

ich versteh die aufregung nich - wenn schon strenge waffenauflagen, dann doch richtig.

koeche und co sollen sich ne sondergenehmigung holen und gut is..


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agentP
Grand Poobah


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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 12:22 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Und trachten trag' ich keine, auch wenn ich München lebe.

Und ich schon, auch wenn ich in Berlin lebe (wenn auch zugegebenermassen nur, wenn ich auf Heimaturlaub im Chiemgau bin und zu bestimmten Anlässen, z.B. Hochzeiten. Auch wenn die Versuchung die Krachlederne zum "Karneval der Kulturen" herauszuholen jedes Jahr groß ist. Mr. Green )


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Lt.Stoned
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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 2:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat


hm so wie ich das versteh mach ich mich dann strafbar wenn ich zb zelten geh und mein messer mitnehm?



*edit: ich hab das mit der glatten klinge

ein sog. "einhandkampfmesser" mit unglaublichen 88mm klinge (shit, 88....wahrscheinlich bin ich ein nazi!!!)

so ein scheiss hab ich echt lang nich mehr gehört. klar sollte nich jeder spacko besoffen nachts um drei mit ner machete aufm kiez rumrennen, aber irgendwie finde ich die herren gesetzgeber verfallen (mal wieder) zu stark dem populismus.

danke.


DrJones
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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 4:25 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Naja aber was willste denn in der Großstadt mit nem 'Einhandkampfmesser'?
Bei Zelten ist das klar. Stöckchenschnitzen, essen zubereiten etc etc.
Keine Frage...

Das einzige was man in der Stadt benötigt sind Flaschenöffner,
Korkenzieher und gelegentlich n Schraubendreher.
Das Messer kommt höchstens mal bei Italiener für die
Pizza zum Einsatz, wenn die, die man am Tisch liegen am Pizzaboden
versagen Smile


_________________
Nur in einem stillen Teich spiegeln sich die Sterne

Lt.Stoned
Inventar


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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 4:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat


völlig klar, dass man in normalen alltagssituationen in der stadt wenn überhaupt nur/größtenteils die zusatzfunktionen vom leatherman/schweizer messer o.ä. braucht. ich bin auch keiner von der sorte der ohne messer nicht ausm haus geht, und das überall propagiert, von wegen selbstbestimmung, ältestes werkzeug der menschheit, blabla, das ist mir auch zu übertrieben.
ein einhandkampfmesser (ich liebe dieses wort) habe ich mir damals gekauft, weil ichs praktisch fand. hab ne zeitlang beim fernsehen gearbeitet (technischer dienstleister), wo zb ein leatherman zur standardausrüstung gehört. zusätzlich ist ein leicht zugängliches einhändig zu bedienendes messer aber äusserst praktisch, wenn man zb irgendwo mit einem bein auf ner leiter unter der decke hängt, einen scheinwerfer befestigen will, und einem auf einmal auffällt dass man in der situation das gaffa schwer durchreissen kann. nur um nur ein beispiel zu nennen.


abgesehen davon - wodurch ist das messer zb gefährlicher als ein stehendes mit unter 12cm klinge? oder ein schweizer taschenmesser mit ~6 cm klinge?
wie gesagt, ich halte auch dieses gesetz für blinden aktionismus.
unabhängig davon wie sinnvoll wirklich welche messer in welcher situation sind.

das bringt einen natürlich auch zu der frage, wie sinnvoll waffengesetze allgemein sind - aber das führt glaube ich ein bischen zu weit. ausserdem weiß ich nicht was ich darüber denken soll Very Happy


Ein_Liberaler
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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 5:44 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Camping könnte einer der "allgemein anerkannten Zwecke" sein, zu denen man ein Einhandmesser führen darf. Versuch macht klug, und eventuell vorbestraft. Auf dem Weg zum Camping müßte man es dann transportieren. Ob Verpacken im Rucksack reicht oder ob der Rucksack abgeschlossen werden muß, werden wir sicher noch erfahren, hoffentlich vor Inkrafttreten des Gesetzes.

Momentan sieht es so aus, als ob zwar Springmesser unter das Taschenmesserprivileg fallen können, nicht aber Einhandmesser. Ein kleiner gesetzgeberischer Schnitzer. Macht aber in diesem Fall nichts, weil die Klinge ohnehin drei Millimeter zu lang dafür ist.


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Giacomo_S
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Inventar


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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 8:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Offenbar gibt es Ausnahmen:
Zitat:
Für das Messer-Verbot sind im Gesetz Ausnahmeregelungen vorgesehen. Zu beruflichen oder sportlichen Zwecken können die langen Messer beispielsweise weiter verwendet werden. So wird einem Angler sein 14 Zentimeter langes Fischmesser auch künftig nicht abgenommen werden. Auch bei der Brauchtumspflege greift das Gesetz nicht.

[url=http://www.pr-inside.com/de/auch-waffenattrappen-in-der-oeffentlichkeit-verbot-r484534.htm]
Quelle:Pr-Inside.com[/url]


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BeitragVerfasst am: Sa März 15, 2008 10:13 pm    Titel: Antworten mit Zitat


Das sind Ausnahmen für bestimmte Gelegenheiten, nicht für bestimmte Messertypen.


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