Mittwoch, 19. Oktober 2005
Eingliederungs- Vereinbarung
Rechte & Pflichten oder schlicht Entrechtung?
Wer in die Arbeitslosigkeit gerät und, was häufig ist, im ersten Jahr keine neue Anstellung mehr findet wird zum Bezieher von Arbeitslosengeld II und wird fortan von einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft ( kurz ARGE ) betreut.
Die Abteilung mit der unangenehm klingenden Abkürzung ist seit Januar dieses Jahres angehalten mit den Langzeitarbeitslosen eine Eingliederunsvereinbarung zu treffen. Diese „sollte“ laut Aussage zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft unterschrieben werden. Da man ja ohnehin mittels Rechtsfolgebelehrung gezwungen ist alles zu tun um wieder eine Anstellung zu finden ist klar, dass mit dem „sollte“ gemeint ist, dass Mittel auf das Minimum reduziert werden, wenn man diese Vereinbarung nicht unterschreibt.
Dies ist teil des Konzeptes Fordern und Fördern, das das ehemalige Konzept der Sozialhilfe, die letztlich jedem ein Existenzminimum garantiert hat egal ob dieser nun erwerbsfähig ist oder nicht, abgelöst hat.
Von solchen Eingliederungerungsvereinbarungen ist nur dann abzusehen, wenn der Leistungsbezieher Alleinerziehend ist, im Rahmen der Pflege eines Angehörigen gebunden ist, Personen, die unmittelbar vor der Verrentung stehen etc. (näheres ist dem PDF zur Eingliederungsvereinbarung zu entnehmen).
Der freien Wahl entledigt unterschreibt man also ein Dokument mit knapp 4 Seiten Umfang in dem aufgelistet ist welche Rechte man gegenüber der ARGE hat und welche Pflichten einem entstehen wenn man diese Vereinbarung unterschreibt.
"Eingliederungs- Vereinbarung" vollständig lesen
Wer in die Arbeitslosigkeit gerät und, was häufig ist, im ersten Jahr keine neue Anstellung mehr findet wird zum Bezieher von Arbeitslosengeld II und wird fortan von einer sogenannten Arbeitsgemeinschaft ( kurz ARGE ) betreut.
Die Abteilung mit der unangenehm klingenden Abkürzung ist seit Januar dieses Jahres angehalten mit den Langzeitarbeitslosen eine Eingliederunsvereinbarung zu treffen. Diese „sollte“ laut Aussage zuständiger Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft unterschrieben werden. Da man ja ohnehin mittels Rechtsfolgebelehrung gezwungen ist alles zu tun um wieder eine Anstellung zu finden ist klar, dass mit dem „sollte“ gemeint ist, dass Mittel auf das Minimum reduziert werden, wenn man diese Vereinbarung nicht unterschreibt.
Dies ist teil des Konzeptes Fordern und Fördern, das das ehemalige Konzept der Sozialhilfe, die letztlich jedem ein Existenzminimum garantiert hat egal ob dieser nun erwerbsfähig ist oder nicht, abgelöst hat.
Von solchen Eingliederungerungsvereinbarungen ist nur dann abzusehen, wenn der Leistungsbezieher Alleinerziehend ist, im Rahmen der Pflege eines Angehörigen gebunden ist, Personen, die unmittelbar vor der Verrentung stehen etc. (näheres ist dem PDF zur Eingliederungsvereinbarung zu entnehmen).
Der freien Wahl entledigt unterschreibt man also ein Dokument mit knapp 4 Seiten Umfang in dem aufgelistet ist welche Rechte man gegenüber der ARGE hat und welche Pflichten einem entstehen wenn man diese Vereinbarung unterschreibt.
Donnerstag, 13. Oktober 2005
Zeitarbeit: Chance oder moderne Sklaverei?
Als ob es eine ganz normale Stelle wäre bewirbt man sich dort und kurz darauf sitzt man in Räumlichkeiten, die wie ein kleines Arbeitsamt wirken und füllt einen Fragebogen aus. Fragen, die man selbst haben könnte werden eher abgwimmelt, allenfalls halbherzig und ausweichend beantwortet. Je nachdem wie der Personaldienstleister ausgelegt ist ( regional, national, international ) und als wie mobil und reisefreudig man sich selbst deklariert hat muss man damit rechnen mal mehr mal weniger weit weg vom Heimatort verwendet zu werden. Besiegelt wird der Vorgang mit einer Unterschrift auf den Personalbogen. Fortan ist man bei der Zeitarbeitsfirma gemeldet und bereit als deren Angestellter in Betrieben zu arbeiten.
Es dauert meist nicht lange, bis man vom Arbeitsamt auf die Zeitarbeitsfirmen verwiesen wird.
Man möge sich dort doch bewerben wird einem geraten. Es gibt nicht selten einen Bogen mit sehr allgemeiner Stellenbeschreibung und als Betriebsart wird Überlassung von Arbeitskraft angegeben für den entsprechenden Zwang sorgt eine "Rechtsfolgebelehrung", die klarstellt, dass man sich zu bewerben hat wenn man nicht mit Verminderung oder gar Sperrung der Leistungen rechnen will.
Laut Verfassungsartikel 12 haben zwar alle Deutschen das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und natürlich darf niemand zu einer Arbeit gezwungen werden es sei denn man ist im Rahmen eines Freiheitsentzuges richterlich dazu verurteilt, doch offenbar versteht man unter der Androhung einer Leistungskürzung bzw. einer Sperrung jeglicher Leistungen über einen gewissen Zeitraum, zumindest in den Kreisen der Arbeitsvermittler, keinen Zwang zur Annahme bestimmter Arbeiten. Nicht wenige sehen in dieser Praxis jedoch einen klaren Bruch der Verfassung.
"Zeitarbeit: Chance oder moderne Sklaverei?" vollständig lesen
Es dauert meist nicht lange, bis man vom Arbeitsamt auf die Zeitarbeitsfirmen verwiesen wird.
Man möge sich dort doch bewerben wird einem geraten. Es gibt nicht selten einen Bogen mit sehr allgemeiner Stellenbeschreibung und als Betriebsart wird Überlassung von Arbeitskraft angegeben für den entsprechenden Zwang sorgt eine "Rechtsfolgebelehrung", die klarstellt, dass man sich zu bewerben hat wenn man nicht mit Verminderung oder gar Sperrung der Leistungen rechnen will.
Laut Verfassungsartikel 12 haben zwar alle Deutschen das Recht Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen und natürlich darf niemand zu einer Arbeit gezwungen werden es sei denn man ist im Rahmen eines Freiheitsentzuges richterlich dazu verurteilt, doch offenbar versteht man unter der Androhung einer Leistungskürzung bzw. einer Sperrung jeglicher Leistungen über einen gewissen Zeitraum, zumindest in den Kreisen der Arbeitsvermittler, keinen Zwang zur Annahme bestimmter Arbeiten. Nicht wenige sehen in dieser Praxis jedoch einen klaren Bruch der Verfassung.
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Kommentare
So, 20.04.2008 08:40
mein senf bittschön auch noch. schlage mich seit 2 jahren mi t den typen rum. fing alles an mit nem routenplaner, d [...]
Mo, 14.04.2008 19:49
ES GILT IN ALLEN FÄLLEN: NICHT BEZAHLEN!!! Falls ein gerich tlicher Mahnbescheid erfolgen sollte (bislang noch nic [...]
Mo, 14.04.2008 18:03
Hi! Nein,das ist richtig. L aut einer Akte-Sendung (Sat 1) sollen die sich jetzt in Read ing (GBR) aufhalten. [...]
Mi, 09.04.2008 13:46
Hallo, du solltest beim Sozia lgericht Klage erhegen und Pro zesskostenhilfe beim Gericht b eantragen unter Beiordnu [...]
Mo, 31.03.2008 16:18
Ich bin nun mehr zum zweiten M al von einer Rechtsanwaltskanz lei angemahnt worden und werde weiterhin NICHT zahlen. [...]
Fr, 28.03.2008 17:37
Die Firma Online Content exist iert nicht an dieser Adresse, ich bin vorbeigefahren. Alles leer, die Vögel sind weg.
Fr, 28.03.2008 15:51
müssen doch jetzt unseren Senf auch mal dazugeben. Unsere To chter Sarah hat sich vor ca. 1 1/2 Jahren als Hausaufg [...]
Fr, 28.03.2008 09:53
Hier meine Antwort an die Frau Anwältin. Achtung! Sucht gar nicht erst nach einer Email-Ad resse dieser Anwältin. D [...]
Fr, 28.03.2008 09:01
Online Content LTD. . /. Henni ng xxx Offene Forderung gem. R G RExx-xxxxxx vom Aktenzeichen xxxxxx wir vertrete [...]
Fr, 28.03.2008 08:36
Cewohlon, danke für den Tip p! Ich hab auch Bekanntscha ft mit dieser "Kanzlei" gemach t. Bei mir geht es um h [...]