Dienstag, 21. März 2006
Todesstrafe für falschen Glauben
Das befreite Afghanistan, 2006. Die fundamentalistischen Taliban, die eine Gesellschaftsordnung nach dem Vorbild des Korans schaffen wollten, sind längst entmachtet. Eine neue Verfassung garantiert inzwischen Religionsfreiheit.
Wie das neue, liberalere System in der Praxis funktioniert, zeigt der Fall des Abdul Rahman. Vermutlich war es in unserer Berichterstattung über das Land bisher nicht an die große Glocke gehängt worden, aber nennenswert ist inzwischen wohl doch, dass kein afghanisches Gesetz dem Islam widersprechen darf. Und flux kann aus diesem Grundsatz die Androhung einer Todesstrafe konstruiert werden, für den Fall, dass ein Moslem zu einer anderen Religion konvertiert.
Wie das neue, liberalere System in der Praxis funktioniert, zeigt der Fall des Abdul Rahman. Vermutlich war es in unserer Berichterstattung über das Land bisher nicht an die große Glocke gehängt worden, aber nennenswert ist inzwischen wohl doch, dass kein afghanisches Gesetz dem Islam widersprechen darf. Und flux kann aus diesem Grundsatz die Androhung einer Todesstrafe konstruiert werden, für den Fall, dass ein Moslem zu einer anderen Religion konvertiert.
Der gebürtige Afghane Abdul Rahman konvertierte vor 15 Jahren zum Christentum, als er sich noch in Deutschland aufhielt. Nachdem er 2005 in seine Heimat zurückgekehrt war, kam es zu einem Sorgerechtsstreit um seine beiden Töchter. Seine Familie zeigte ihn daraufhin wegen seines Glaubens an.
Staatsanwalt Abdul Wasi will die Todesstrafe. Richter Ansarullah Mawlavizada forderte Rahman vor Gericht auf, dem Christentum wieder abzuschwören, doch er lehnte ab. Nun habe das Gericht keine andere Wahl als ihn zum Tode zu verurteilen.
Der Prozess hat internationale Proteste hervorgerufen. Sollte Rahman durch alle Instanzen hinweg zum Tode verurteilt werden, läge es an Präsident Kasai persönlich, dessen Todesurteil zu unterzeichnen. Die deutsche Bundesregierung will dies verhindern.
Siehe auch http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,3915922,00.html
Es gibt wohl unterschiedliche Vorstellungen darüber, was wohl das schlimmste sei, das einem auf der Welt passieren kann. Von der eigenen Familie wegen seiner Gesinnung angezeigt und daraufhin zum Tode verurteilt zu werden, gehört jedoch zu den furchtbarsten Dingen überhaupt, die ich mir vorzustellen vermag.
Staatsanwalt Abdul Wasi will die Todesstrafe. Richter Ansarullah Mawlavizada forderte Rahman vor Gericht auf, dem Christentum wieder abzuschwören, doch er lehnte ab. Nun habe das Gericht keine andere Wahl als ihn zum Tode zu verurteilen.
Der Prozess hat internationale Proteste hervorgerufen. Sollte Rahman durch alle Instanzen hinweg zum Tode verurteilt werden, läge es an Präsident Kasai persönlich, dessen Todesurteil zu unterzeichnen. Die deutsche Bundesregierung will dies verhindern.
Siehe auch http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/18/0,3672,3915922,00.html
Es gibt wohl unterschiedliche Vorstellungen darüber, was wohl das schlimmste sei, das einem auf der Welt passieren kann. Von der eigenen Familie wegen seiner Gesinnung angezeigt und daraufhin zum Tode verurteilt zu werden, gehört jedoch zu den furchtbarsten Dingen überhaupt, die ich mir vorzustellen vermag.



vonderOder - #1 - 21.03.2006 20:14 - (Antwort)
interessant, wirklich.
bin ja gespannt wie sich Deutschland da verhält.
mehr sage ich nicht dazu.
holo - #2 - 21.03.2006 23:39 - (Antwort)
Dafür habe ich nur ein Kopfschütteln übrig. Mehr fällt mir zu so etwas nicht ein.